Rechtsprechung
| OLG München, 18.11.1986 - 2 Ws 1159/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 343
- Rpfleger 1987, 214
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1994 - 13 E 11732/94
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine im Beschlusswege auf eine …
Obgleich die nach Maßgabe dieser Bestimmung zu treffende Entscheidung grundsätzlich dem Kostenansatzverfahren vorbehalten ist (vgl. OLG München, MDR 1987, S. 343), ist anerkannt, daß sie auch dann nach § 5 Abs. 2 GKG beschwerdefähig ist, wenn sie - wie hier - bereits in Verbindung mit der Kostengrundentscheidung ergeht (vgl. dazu GW GKG , § 8 GKG, Anm. 39 m.w.N.). - VGH Hessen, 24.10.1989 - 3 UE 2897/89
Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
Dabei schließt sich der Senat der Auffassung an, daß er als Berufungsgericht im Hauptsacheverfahren über die Niederschlagung von Gerichtskosten befinden und dabei auch die Kosten der Vorinstanz einbeziehen kann (vgl. BGH, U. v. 28.04.1958 -- III ZR 43/56 -- BGHZ 27, 163 = NJW 1956, 1186; BVerwG, U. v. 10.08.1988 -- 4 CB 19.88 -- NJW 1989, 730, insoweit nicht vollständig abgedruckt; Hess. VGH, B. v. 05.12.1985 -- 5 UE 1328/85 --; Lappe, GKG, Komm., 1975, § 8 Rdnr. 3 und 6; Hartmann, Kostengesetze, Komm., 22. Aufl. 1987, § 8 Rdnr. 5; a.A. OLG München, B. v. 18.11.1986 -- 2 Ws 1159/86 K. -- MDR 1987, 343; OLG Hamm, B. v. 10.08.1979 -- 26 U 105/78 -- KostRspr.
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