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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.2024 - 2 Ws 121/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,56554
OLG Köln, 22.04.2024 - 2 Ws 121/24 (https://dejure.org/2024,56554)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.2024 - 2 Ws 121/24 (https://dejure.org/2024,56554)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 2024 - 2 Ws 121/24 (https://dejure.org/2024,56554)
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Wird zitiert von ...

  • KG, 11.03.2025 - 2 Ws 2/25

    Maßregelvollzug in Berlin: Einbringung von Gegenständen der …

    Rn. 9 1. Die Rechtsbeschwerde ist teilweise unzulässig, weil bereits der ihr zugrundeliegende Antrag auf gerichtliche Entscheidung teilweise unzulässig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2024 - 2 Ws 121/24 Vollz -).

    Rn. 20 a) Zur Fortbildung des Rechts ist die Rechtsbeschwerde zulässig, wenn der Einzelfall Anlass gibt, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder des formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2024 - 2 Ws 121/24 Vollz - mwN).

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Gegenstände der Unterhaltungselektronik im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 2 SVVollzG Bln, zu denen auch das verfahrensgegenständliche elektronische Audioequipment zählt, in den Wohnbereich eines Sicherungsverwahrten nach Maßgabe des § 53 Satz 2 SVVollzG Bln eingebracht werden dürfen, hat sich das Kammergericht, insbesondere gegenüber dem Beschwerdeführer, mehrfach geäußert (Senat, Beschlüsse vom 27. August 2024 - 2 Ws 121/24 Vollz - und vom 25. Oktober 2024 - 2 Ws 124/24 Vollz - KG, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 5 Ws 152/17 Vollz -).

    Dabei kann bereits die einem Gegenstand allgemein innewohnende Gefährlichkeit ein Recht auf dessen Besitz ausschließen, ohne dass in der Person des Verwahrten Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen (Senat, Beschluss vom 27. August 2024 - 2 Ws 121/24 Vollz -).

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