Rechtsprechung
| OLG München, 14.12.1987 - 2 Ws 1309/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 601
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 1 Ws 15/06
Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt: Geltung des Erstverbüßerprivilegs …
Die nunmehr herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass es auch in Fällen der Anschlussvollstreckung allein darauf ankommt, ob die einzelne Freiheitsstrafe die Zweijahresgrenze überschreitet oder nicht (OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271; OLG Oldenburg, NStZ 1987, 174; OLG München, MDR 1988, 601; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983 ; Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Braunschweig vom 06.04.2005 - Ws 91-94/05 -, veröffentlicht in juris;… Fischer, in: KK StPO § 454b Rdn. 11;… Fischer, in: Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 57 Rdn. 26;… Gribbohm in: LK StGB § 57 Rdn. 31;… Dünkel, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Nomos-Kommentar StGB 2. Aufl. § 57 Rdn. 52;… Horn, in: SK StGB § 57 Rdn. 16 b; Maatz, NStZ 1988, 114 ). - OLG Stuttgart, 09.08.2000 - 2 Ws 153/00
Erstverbüßerprivileg bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen von insgesamt …
Sie hält es nicht für zulässig, in Abweichung von diesem Grundsatz bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren; vereinzelt auftretende Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen rechtfertigten dies nicht (OLG Stuttgart [3. SS] NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271; OLG Stuttgart [4. - OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 91/05
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung …
Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
- OLG Stuttgart, 29.04.1988 - 1 Ws 129/88
Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe
Anderer Ansicht (gegen Zusammenrechnung) Ä außer den bereits vorst. unter c. zitierten Gegenstimmen Ä OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 1 Ws 63-64/88 Ä v. 24.2. 88, in GoldtArch 1988 Heft 12 S. 569 = MDR 1988 Heft 11 S. 983); vgl. ferner OLG München (Beschluß Ä 2 Ws 1309/87 Ä v. 14.12.87, in GoldtArch 1988 Heft 11 S. 505 = MDR 1988 Heft 7 S. 601). - OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06
Erstverbüßerprivileg bei der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen im …
Die diese Lösung ablehnende Gegenmeinung verweist auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128 ; OLG München, MDR 1988, 601 ; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271). - OLG Stuttgart, 17.01.1994 - 2 Ws 4/94 Dies ist inzwischen in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur nahezu unstreitig (OLG Düsseldorf, StV 1990, 271; OLG München, MDR 1988, 601 ; OLG Karlsruhe, Justiz 1987; 319; OLG Stuttgart, Justiz 1988, 376, je m.w.N.;… zum Meinungsstand in der Literatur Schönke/Schröder-Stree, StGB 24. Aufl. 1991, Rdn. 23a zu § 57 einerseits und LK-Gribbohm, StGB 11. Aufl. 1993, Rdn. 36, 37 zu § 57 andererseits, je m.w.N.).
- OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 92/05
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung …
Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271). - OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 93/05
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung …
Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271). - OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 94/05
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung …
Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
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