Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.12.2024 - 2 Ws 145/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,34250
OLG Schleswig, 02.12.2024 - 2 Ws 145/24 (https://dejure.org/2024,34250)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.12.2024 - 2 Ws 145/24 (https://dejure.org/2024,34250)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Dezember 2024 - 2 Ws 145/24 (https://dejure.org/2024,34250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,34250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    KCanG, Halbstrafenaussetzung, mildere Strafe nach dem KCanG

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 34 KCanG, § 57 Abs 1 StGB, § 57 Abs 2 Nr 2 StGB, Art 313 StGBEG, Art 316p StGBEG
    Halbstrafenaussetzung allein aufgrund milderer Beurteilung nach dem Konsumcannabisgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halbstrafenaussetzung; besondere Umstände; KonsumCannabisgesetz (KCanG)

  • rechtsportal.de

    Halbstrafenaussetzung; besondere Umstände; KonsumCannabisgesetz (KCanG)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Ggf. mildere Strafe nach dem KCanG: Reicht das für eine Halbstrafenaussetzung?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 12.06.2024 - 2 Ws 137/24

    Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Reststrafe im Zusammenhang der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2024 - 2 Ws 145/24
    Die Wahrscheinlichkeit einer bei Geltung des KCanG milderen Verurteilung ist kein besonderer Umstand im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB (Anschluss an OLG Celle, Beschluss vom 12. Juni 2024 - 2 Ws 137/24).

    Anders als es das OLG Celle (Beschluss vom 12. Juni 2024 - 2 Ws 137/24 - bei juris) angenommen habe, sei dies als "besonderer Umstand" im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB zu würdigen.

    Anders als es das Landgericht angenommen hat, ist der Senat daher im Ergebnis mit der schon von der Kammer erwähnten Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 12. Juni 2024 - 2 Ws 137/24 - bei juris) der Auffassung, dass nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes einer sich hieraus ergebenden verminderten Strafbarkeit allein nicht der Gehalt eines "besonderen Umstands" im Sinne des § 57 Abs. 2 StGB zukommt.

  • OLG München, 08.03.2016 - 3 Ws 140/16

    Besondere Umstände als Voraussetzung für Reststrafaussetzung nach Verbüßung von …

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2024 - 2 Ws 145/24
    Hierbei kann zum einen durchaus auch auf Momente zurückgegriffen werden, die bereits im Rahmen der ursprünglichen Strafzumessung eine Rolle gespielt haben (…vgl. Rubrach in LK, 13. Auflage (2022), Rn. 36 zu § 57 StGB unter Verweis auf OLG München, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 140/16 - bei juris).
  • OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13

    Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß …

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2024 - 2 Ws 145/24
    Rn. 13 a) Nach ständiger Rechtsprechung auch des erkennenden Senats (vgl. etwa Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07) - StV 2008, 33 ff.; Beschluss vom 20. Januar 2009 - 2 Ws 497/08 (319/08) - SchlHA 2010, 218 f; Senat, Beschluss vom 10. September 2013 - 2 Ws 320/13 (135/13)) muss die maßgebende zusammenfassende Wertung für die Annahme besonderer Umstände insgesamt positive Gesichtspunkte von solchem Gewicht ergeben, dass sie von vergleichbar durchschnittlichen Fällen deutlich zu Gunsten des Verurteilten abheben und die Vergünstigung einer vorzeitigen Entlassung zu rechtfertigen vermögen.
  • OLG Schleswig, 01.08.2024 - 1 Ws 123/24

    Zuständigkeit für die Neufestsetzung einer Strafe nach dem Cannabisgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2024 - 2 Ws 145/24
    Abgesehen davon wäre auch die Korrektur des rechtskräftigen Strafausspruchs allein vom erstinstanzlich erkennenden Gericht vorzunehmen und nicht von einer funktional und besetzungsmäßig ganz anders agierenden Strafvollstreckungskammer (zutreffend Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, I. Strafsenat, Beschluss vom 1. August 2024 - 1 Ws 123/24 -, bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 2 Ws 181/20

    Strafaussetzung: positiver Vollzugsverlauf als besonderer Umstand im Sinne von § …

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2024 - 2 Ws 145/24
    Ein - abgesehen von einem Formalverstoß bei Rückkehr von einem Schwimmbadausflug - grundsätzlich regelgerechtes Vollzugsverhalten allein mag zwar eine positive Sozial- und Legalprognose erleichtern, stellt aber insoweit noch keinen besonderen Umstand im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB dar (zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 2 Ws 181/20 -, bei juris).
  • OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07
    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2024 - 2 Ws 145/24
    Rn. 13 a) Nach ständiger Rechtsprechung auch des erkennenden Senats (vgl. etwa Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07) - StV 2008, 33 ff.; Beschluss vom 20. Januar 2009 - 2 Ws 497/08 (319/08) - SchlHA 2010, 218 f; Senat, Beschluss vom 10. September 2013 - 2 Ws 320/13 (135/13)) muss die maßgebende zusammenfassende Wertung für die Annahme besonderer Umstände insgesamt positive Gesichtspunkte von solchem Gewicht ergeben, dass sie von vergleichbar durchschnittlichen Fällen deutlich zu Gunsten des Verurteilten abheben und die Vergünstigung einer vorzeitigen Entlassung zu rechtfertigen vermögen.
  • OLG Schleswig, 17.07.2025 - 2 Ws 75/25
    Insoweit kommt es auch darauf an, dass zu befürchtende Straftaten der den Ausgangstaten vergleichbaren Kategorie nach dem Konsumcannabisgesetz künftig zum Tell anders bestraft werden könnten, als dies unter Anwendung des BtMG erfolgte (vgl. Beschluss des Senates vom 02. Dezember 2024 - 2 Ws 145/24).

    Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung auch des erkennenden Senats (vgl. etwa Beschluss vom 02. Dezember 2024 - 2 Ws 145/24; 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07) - StV 2008, 33 ff.; Beschluss vom 20. Januar 2009 - 2 Ws 497/08 (319/08) - SchlHA 2010, 218 f; Senat, Beschluss vom 10. September 2013 - 2 Ws 320/13 (135/13)) muss die maßgebende zusammenfassende Wertung für die Annahme besonderer Umstände insgesamt positive Gesichtspunkte von solchem Gewicht ergeben, dass sie von vergleichbar durchschnittlichen Fällen deutlich zu Gunsten des Verurteilten abheben und die Vergünstigung einer vorzeitigen Entlassung zu rechtfertigen vermögen.

    Rn. 30 Das Landgericht Kiel hat auch die Neueinführung des KCanG und die damit verbundene geringere Strafandrohung gegenüber der ursprünglichen Regelung in § 35 BtMG nicht zur Begründung seiner Entscheidung herangezogen (zur fehlenden Berücksichtigungsfähigkeit dieses Umstandes s. Beschluss des Senates vom 02. Dezember 2024 - 2 Ws 145/24 -).

  • OLG Celle, 11.03.2025 - 3 Ws 20/25

    Geltung des Meistbegünstigungsprinzips als materiell-rechtliche Regel nur für …

    Ebenso scheidet eine analoge Anwendung von Art. 313 EGStGB auf Fälle der vorliegenden Art mangels planwidriger Regelungslücke aus (BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 ARs 179/24 - Rn. 14, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - 2 Ws 145/24 -, Rn. 19, juris; OLG Jena…, Beschluss vom 30. September 2024 - 1 Ws 328/24 -, Rn. 11, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. August 2024 - III-5 Ws 230/24 - Rn. 4, juris; Krumm NJ 2025, 56, 63; jew. mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Schleswig
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht