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Rechtsprechung
   OLG München, 09.04.1973 - 2 Ws 165/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1664
OLG München, 09.04.1973 - 2 Ws 165/73 (https://dejure.org/1973,1664)
OLG München, Entscheidung vom 09.04.1973 - 2 Ws 165/73 (https://dejure.org/1973,1664)
OLG München, Entscheidung vom 09. April 1973 - 2 Ws 165/73 (https://dejure.org/1973,1664)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1143
  • JR 1974, 204
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • KG, 27.10.2014 - 2 Ws 360/14

    Beschwerde in Strafsachen: Bedeutung der 3-Tages-Frist für die …

    Eine Überschreitung der Dreitagesfrist kann hingegen dann zulässig sein, wenn der Beschwerdeführer gegenüber dem iudex a quo weiteren Vortrag angekündigt hat und mit einer dadurch verursachten Verzögerung des Verfahrens einverstanden ist; gleiches kann gelten, wenn zur Bearbeitung der Beschwerde weitere kurzfristige Ermittlungen erforderlich erscheinen (vgl. OLG München NJW 1973, 1143;… Matt in Löwe/Rosenberg a.a.O.;… a.A. Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).
  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

    Rn. 70 Das Abhilfeverfahren soll dem Erstrichter die Gelegenheit zur Korrektur seiner Entscheidung geben, um dem Beschwerdegericht gegebenenfalls eine Befassung mit der Sache zu ersparen (BGH, Beschl. v. 25.02.1992 - 1 StR 4/92; OLG München, Beschl. v. 09.04.1973 - 2 Ws 165/73).
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt

    Während in der Literatur zum Teil die Auffassung vertreten wird, eine Zurückverweisung zur Nachholung des Abhilfeverfahrens sei stets zulässig (…Karlsruher Kommentar-Engelhardt, a.a.O., § 306 Rn. 19), kommt sie nach anderer Meinung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dadurch das Verfahren beschleunigt wird (OLG München NJW 1973, 1143;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 306 Rn. 10;… Heidelberger Kommentar-Rautenberg, StPO, 1. Aufl. 1997, § 306 Rn. 11).
  • BGH, 25.02.1992 - 1 StR 4/92

    Neuer Tatsachenvortrag nach Nichtabhilfeentscheidung und vor Weiterleitung der …

    Das Abhilfeverfahren soll dem Erstrichter die Gelegenheit zur Korrektur seiner Entscheidung geben, um dem Beschwerdegericht gegebenenfalls eine Befassung mit der Sache zu ersparen (OLG München NJW 1973, 1143 [OLG München 09.04.1973 - 2 Ws 165/73];… Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 306 Rdn. 7).
  • OLG Hamm, 09.01.2014 - 1 Ws 579/13

    Rückgabe eines Verfahrens durch das Beschwerdegericht bei unzureichender …

    Rn. 18 NJW 1973, 1143).
  • KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20

    Beschwerdeverfahren: Erfordernis der Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung; …

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Beschwerde mit erheblichem neuen Vorbringen verbunden worden ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 154 und StV 1996, 421; OLG München NJW 1973, 1143;… Rautenberg/Reichenbach in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO 6. Auflage, § 306 Rnr. 8).
  • LG Braunschweig, 16.12.2024 - 2b Qs 372/24

    Terminsverlegung, Ablehnung, Beschwerde, Abhilfe, Zurückverweisung

    Wird mit der Beschwerde erhebliches neues Vorbringen verbunden, das einer Klärung bedarf, weil es sich um ein ernstzunehmendes neues und vom Erstgericht ohne sonderliche Mühe überprüfbares Vorbringen handelt, das im Falle seiner Richtigkeit die tatsächlichen Grundlagen der angefochtenen Entscheidung in Frage stellen würde, dann ist das Erstgericht zu einer Prüfung und zur Begründung seiner Entscheidung verpflichtet (OLG München, NJW 1973, 1143).

    Das Abhilfeverfahren soll dem Erstrichter die Gelegenheit zur Korrektur seiner Entscheidung geben, um dem Beschwerdegericht ggf. eine Befassung mit der Sache zu ersparen (BGH MDR 1992, 593594; OLG München NJW 1973, 1143).

  • LG Braunschweig, 16.12.2024 - 2b Qs 371/24

    Terminsverlegung, Ablehnung, Beschwerde, Abhilfe, Zurückverweisung

    Wird mit der Beschwerde erhebliches neues Vorbringen verbunden, das einer Klärung bedarf, weil es sich um ein ernstzunehmendes neues und vom Erstgericht ohne sonderliche Mühe überprüfbares Vorbringen handelt, das im Falle seiner Richtigkeit die tatsächlichen Grundlagen der angefochtenen Entscheidung in Frage stellen würde, dann ist das Erstgericht zu einer Prüfung und zur Begründung seiner Entscheidung verpflichtet (OLG München, NJW 1973, 1143).

    Das Abhilfeverfahren soll dem Erstrichter die Gelegenheit zur Korrektur seiner Entscheidung geben, um dem Beschwerdegericht ggf. eine Befassung mit der Sache zu ersparen (BGH MDR 1992, 593594; OLG München NJW 1973, 1143).

  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über …

    In Ausnahmefällen kann dies jedoch zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen (vgl. OLG München, NJW 1973, 1143. OLG Hamm StV 1996, 421).
  • OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02

    Unterlassene Nichtabhilfeentscheidung, Zurückverweisung, Entscheidung über …

    Während in der Literatur zum Teil die Auffassung vertreten wird, eine Zurückverweisung zur Nachholung des Abhilfeverfahrens sei stets zulässig (…Karlsruher Kommentar-Engelhardt, StPO, 4. Aufl. 1999, § 306 Rn. 19), kommt sie nach anderer Meinung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dadurch das Verfahren beschleunigt wird (OLG München NJW 1973, 1143;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 306 Rn. 10;… Heidelberger Kommentar-Rautenberg, StPO, 1. Aufl. 1997, § 306 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96

    Hinreichende Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung zu einer Beschwerde; …

  • OLG München, 14.08.2012 - 1 Ws 599/12

    Führungsaufsicht: Einfache Beschwerde gegen die Anordnung unbefristeter …

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