Rechtsprechung
| KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
(Straf)Vollzuzg, Besitz, Playstation
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 70 Abs 2 StVollzG, § 70 Abs 3 StVollzG, § 109 Abs 1 StVollzG, § 115 Abs 1 S 1 StVollzG, § 115 Abs 1 S 3 StVollzG
Voraussetzungen der Rücknahme einer Erlaubnis zum Besitz einer Spielkonsole mit Zubehör in der Sicherungsverwahrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Örtlicher Geltungsbereich der Erteilung der Erlaubnis zum Besitz einer Spielkonsole im Vollzug der Sicherungsverwahrung; Rechtliche Einordnung der Aushändigung der Spielkonsole nach Verlegung in eine andere Anstalt; Voraussetzungen der Rücknahme der Genehmigung
- rechtsportal.de
Örtlicher Geltungsbereich der Erteilung der Erlaubnis zum Besitz einer Spielkonsole im Vollzug der Sicherungsverwahrung; Rechtliche Einordnung der Aushändigung der Spielkonsole nach Verlegung in eine andere Anstalt; Voraussetzungen der Rücknahme der Genehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Mitnahme einer Erlaubnis zum Besitz einer Spielkonsole bei einer Verlegung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.11.2020 - 590 StVK 62/20
- KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20 Voll
Papierfundstellen
- StV 2023, 111 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
Strafvollzug: Besitz von Spielkonsolen und TV-Geräten in einer Haftanstalt
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
Rn. 30 Der Senat hatte bereits darauf hingewiesen, dass angesichts des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots (vgl. BVerfGE 128, 361 [374 ff.]) die zu Strafgefangenen in diesem Zusammenhang bestehenden Maßstäbe hier keine Geltung mehr beanspruchen können (Senat, Beschluss vom 28. Dezember 2015 - 2 Ws 289/15 Vollz -, BeckRS 2016, 2306). - KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19
Besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug; maßgeblicher …
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
Die bloße Angabe einer Aktenfundstelle genügt dazu regelmäßig nicht (vgl. ausführlich dazu Senat, Beschluss vom 23. August 2019 - 2 Ws 125/19 Vollz -, juris;… Beschluss vom 9. Februar 2012, - 2 Ws 544/11 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl. § 115 Rn. 6). - OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10
Sicherungsverwahrung: Versagung des Besitzes eines eigenen Fernsehgeräts
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
Dies führt u.a. dazu, dass bei Sicherungsverwahrten hinsichtlich des noch zumutbaren Kontrollaufwandes nach wie vor ein großzügigerer Maßstab anzulegen ist als bei Strafgefangenen (…Senat aaO; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ws 638/10 -).
- BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96
Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
So hatte bereits das BVerfG im Beschluss vom 24. März 1996 - 2 BvR 222/ - darauf hingewiesen, dass ein Strafgefangener nach einem Anstaltswechsel sich nicht ohne weiteres auf den Fortbestand einer Besitzerlaubnis berufen könne (ZfStrVo 1997, 367 [369]). - OLG Celle, 18.08.2016 - 1 Ws 323/16
Bestandsschutz hinsichtlich des persönlichen Besitzes von Gegenständen im …
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
Denn der Sicherungsverwahrungsvollzug im Bundesland Brandenburg und der entsprechende Vollzug im Bundesland Berlin unterliegen unterschiedlichen und eigenständigen Rechtsregimen (vgl. OLG Celle Beschluss vom 18. August 2016 - 1 Ws 323/16 [StrVollz] -, BeckRS 2016, 15978 zum Wechsel vom Maßregel- in den Strafvollzug). - OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00
Strafvollzug; Überlassung von Reinigungsgeräten ; Schrubber; Besen; …
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
Eben diese war dann auch allein Gegenstand des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens, mit der Folge, dass insoweit von einem Anfechtungsantrag gegen die Rücknahmeentscheidung auszugehen war (vgl. dazu OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 186;… Kopp/Ramsauer VwVfG 21. Aufl. § 48 Rn. 172; OVG Münster NJW 1985, 281 [Widerruf als actus contrarius hat keinen anderen Rechtscharakter als die ursprüngliche Maßnahme]).
- BayObLG, 27.06.2022 - 203 StObWs 113/22
Sicherungsverwahrung: Anspruch Langzeitverwahrter auf Kleintierhaltung
Rn. 14 cc) Nach der mittlerweile überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte, der auch der Senat folgt, gebietet das Abstandsgebot eine großzügigere Handhabung hinsichtlich der Überlassung des Besitzes von motivationsförderlichen Gegenständen als bei Strafgefangenen (…BayObLG Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 204 StObWs 197/20-, juris Rn. 17;… KG Beschluss vom 18. Juni 2014 - 2 Ws 123/14 Vollz -, juris Rn. 23;… OLG Karlsruhe Beschluss vom 3. April 2019 - 2 Ws 64/19-, juris Rn. 20; KG Beschluss vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz -, juris).Berührt eine Genehmigung die Sicherheit der Anstalt, ist bei Sicherungsverwahrten etwa hinsichtlich des noch zumutbaren Kontrollaufwandes von vorneherein ein großzügigerer Maßstab anzulegen als bei Strafgefangenen (BayLT-Drs. 16/13834 S. 36;… BayObLG Beschluss vom 21.12.2020 - 204 StObWs 197/20-, juris Rn. 19; KG Beschluss vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz -, juris Rn. 30;… OLG Naumburg Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ws 638/10 -juris Rn. 23 ff.;… OLG Koblenz Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 2 Ws 563/21 Vollz -, juris Rn. 20), und zwar auch bei Gegenständen, die der Verwahrte nicht unbedingt benötigt (…vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 3. April 2019 - 2 Ws 64/19-, juris Rn. 23).
- KG, 16.03.2022 - 5 Ws 285/21
Widerruf der Genehmigung zum Besitz einer Schallzahnbürste im Strafvollzug
Rn. 13 bb) Nicht geklärt ist damit jedoch, ob die vorgenannten strengen Maßstäbe auch dann Geltung beanspruchen, wenn ein Gefangener, dem der Besitz eines Gegenstandes gestattet worden ist, innerhalb des Geltungsbereichs des Berliner Strafvollzugsgesetzes von einer Vollzugsanstalt in eine andere verlegt wird und die neue Anstalt eine abweichende Entscheidung über die Aushändigung des Gegenstandes treffen will (grdsl. verneinend für die Sicherungsverwahrung bei Verlegung in ein anderes Bundesland KG, Beschluss vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz -, juris Rn. 21 ff., 24).Zweifel an dieser Auffassung bestehen allerdings bereits deshalb, weil der Gewahrsam an Gegenständen gemäß § 51 Abs. 1 StVollzG Bln die Zustimmung "der Anstalt" voraussetzt, welche grundsätzlich nur so weit reichen kann wie die Entscheidungsbefugnis der konkreten Vollzugsanstalt, in welcher der Gefangene untergebracht ist (vgl. KG, Beschluss vom 12. April 2021, a.a.O., Rn. 21).
- OLG Koblenz, 13.12.2021 - 2 Ws 563/21
Gestattung von Kauf und Besitz einer Spielkonsole in der Sicherungsverwahrung
Rn. 19 Für die Beurteilung der Gefahr, die von Geräten mit entsprechenden technischen Einrichtungen ausgeht, gilt im Rahmen der Sicherungsverwahrung grundsätzlich nichts anderes als im Strafvollzug, sofern dem nicht die Besonderheiten der Sicherungsverwahrung im Einzelfall entgegenstehen (OLG Frankfurt, 3 Ws 1009/11 (StVollz) v. 20.03.2012, juris;… KG, 2 Ws 123/14 Vollz v. 18.06.2014, juris Rn. 20 f. [Computer]; in einem Einzelfall des Widerrufs einer Zulassung abweichend: KG, 2 Ws 167/20 Vollz v. 12.04.2021, juris [PlayStation 2]). - KG, 01.04.2025 - 2 Ws 31/25
Einbringung von Kerzen in eine Justizvollzugsanstalt
Rn. 19 Die Justizvollzugsanstalt muss bei der Frage der Zustimmung zur Einbringung eines Gegenstandes in die Einrichtung für den Vollzug der Sicherungsverwahrung dem spezialpräventiven Charakter der Sicherungsverwahrung dahingehend Rechnung tragen, dass bei Sicherungsverwahrten hinsichtlich des noch zumutbaren Kontrollaufwandes ein großzügigerer Maßstab anzulegen ist als bei Strafgefangenen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. September 2022 - 2 Ws 126/22 - und vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz - mwN; BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 203 StObWs 113/22 - [zur Tierhaltung durch einen Sicherungsverwahrten]). - OLG Naumburg, 18.06.2024 - 1 Ws 254/24
Strafvollzug, Ausführung, wichtiger Anlass, Hochzeit des Bruders
Ergänzend merkt der Senat an, dass entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin durch die rechtskräftige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer vom 27. März 2024, mit der die Beschwerdeführerin unter Beachtung der Rechtauffassung der Kammer zur Neubescheidung verpflichtet wurde, im Hinblick auf diese Rechtsauffassung Bindungswirkung eingetreten ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz -, Rn. 26, zitiert nach juris).
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