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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.05.2009 - 2 Ws 180/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32657
OLG Karlsruhe, 18.05.2009 - 2 Ws 180/09 (https://dejure.org/2009,32657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2009 - 2 Ws 180/09 (https://dejure.org/2009,32657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 180/09 (https://dejure.org/2009,32657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Haftgrund der Tatschwere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Haftgrund der Tatschwere

Papierfundstellen

  • StV 2010, 30
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2009 - 2 Ws 180/09
    Diese Vorschrift darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1966, 243 ) aber nicht dahin ausgelegt werden, dass bei dringendem Verdacht eines Verbrechens gegen das Leben ohne weiteres, also ohne die Prüfung der weiteren Voraussetzungen, Untersuchungshaft angeordnet werden dürfte.

    zu nicht entscheidungserheblichen Fragen angestellten - Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung aus dem Jahre 1966 (BVerfG NJW 1966, 243 ) dahingehend verstehen wollte, auch eine solche Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen (vgl. auch OLG Köln NStZ 1996, 403 ; OLG Rostock, 1 Ws 84/03 bei JURIS), erscheint es dem Senat mit der vom Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung im übrigen verlangten, am Gesetz orientierten Interpretation des § 112 Abs. 3 StPO nicht vereinbar, ausgehend von dieser Vorschrift auch andere als die gesetzlich vorgesehenen Haftgründe zuzulassen.

  • OLG Köln, 16.01.1996 - HEs 266/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2009 - 2 Ws 180/09
    zu nicht entscheidungserheblichen Fragen angestellten - Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung aus dem Jahre 1966 (BVerfG NJW 1966, 243 ) dahingehend verstehen wollte, auch eine solche Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen (vgl. auch OLG Köln NStZ 1996, 403 ; OLG Rostock, 1 Ws 84/03 bei JURIS), erscheint es dem Senat mit der vom Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung im übrigen verlangten, am Gesetz orientierten Interpretation des § 112 Abs. 3 StPO nicht vereinbar, ausgehend von dieser Vorschrift auch andere als die gesetzlich vorgesehenen Haftgründe zuzulassen.
  • OLG Bremen, 11.07.2003 - Ws 84/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2009 - 2 Ws 180/09
    zu nicht entscheidungserheblichen Fragen angestellten - Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung aus dem Jahre 1966 (BVerfG NJW 1966, 243 ) dahingehend verstehen wollte, auch eine solche Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen (vgl. auch OLG Köln NStZ 1996, 403 ; OLG Rostock, 1 Ws 84/03 bei JURIS), erscheint es dem Senat mit der vom Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung im übrigen verlangten, am Gesetz orientierten Interpretation des § 112 Abs. 3 StPO nicht vereinbar, ausgehend von dieser Vorschrift auch andere als die gesetzlich vorgesehenen Haftgründe zuzulassen.
  • KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19

    Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen …

    Rn. 42 2. Soweit es das Vorliegen eines Haftgrundes angeht, ist unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. nur BGH NStZ 2010, 445, 448; OLG Düsseldorf StraFo 2000, 67; OLG Karlsruhe StV 2010, 30; Senat, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 4 Ws 92/18 - und 13. April 2010 - 4 Ws 43/10 -) jedenfalls der - auch für Versuchstaten geltende (vgl. BGHSt 28, 355; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. September 2009 - 3 Ws 362/09 - [juris]) - Haftgrund des § 112 Abs. 3 StPO gegeben.
  • KG, 25.07.2017 - 5 Ws 157/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es an einer ausdrücklichen Erledigungserklärung des Antragstellers fehlt (vgl. KG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 2 Ws 562/11 Vollz -) und dieser mit der Rechtsbeschwerde geltend macht, dass sich der Rechtsstreit in Wahrheit nicht erledigt habe (vgl. KG NStZ-RR 2002, 62; Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ws 180/09 Vollz -) oder dass die Annahme des Eintritts der Erledigung rechtsfehlerhaft sei (…vgl. OLG Schleswig a.a.O.;… Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 121 Rdn. 3;… Bachmann in LNNV, Strafvollzugsgesetze 12. Aufl., Abschnitt P Rdn. 145).
  • KG, 21.09.2020 - 5 Ws 115/19

    Rechtsbeschwerde im Strafvollzugsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es an einer ausdrücklichen Erledigungserklärung des Antragstellers fehlt (vgl. KG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 2 Ws 562/11 Vollz -) und dieser mit der Rechtsbeschwerde geltend macht, dass sich der Rechtsstreit in Wahrheit nicht erledigt habe (vgl. KG NStZ-RR 2002, 62; Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ws 180/09 Vollz -) oder dass die Annahme des Eintritts der Erledigung rechtsfehlerhaft sei (…vgl. OLG Schleswig a.a.O.;… Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 121 Rn. 3;… Bachmann in LNNV, Strafvollzugsgesetze 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 145).
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