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| OLG Schleswig, 30.07.2002 - 2 Ws 182/02 (117/02) |
Zitiervorschläge
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 2 Ws 182/02 (117/02) (https://dejure.org/2002,66472)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 28.01.2025 - 3 Ws 442/24
Vergewaltigung; Drohung mit einem empfindlichen Übel; Veranlassung der Rückkehr …
Ob die Auffassung zutrifft, dass bei einer Teilablehnung der Eröffnung oder der Eröffnung vor einem Gericht niedriger Ordnung der hinreichende Tatverdacht bzgl. der Vorwürfe, bzgl. derer das Ausgangsgericht bereits die Anklage zugelassen hat, nicht mehr vom Beschwerdegericht zu prüfen ist, wenn dies - wie hier - vom Beschwerdeangriff ausgenommen wurde (so etwa: KG Berlin NStZ-RR 2005, 26, 27; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 30.10.2001- 1 Ws 151/01 = BeckRS 2001, 13486; vgl. auch OLG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2002 - 2 Ws 182/02 = BeckRS 2002, 30283780) oder ob das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung über die Eröffnung das in der Eröffnungsentscheidung liegende Wahrscheinlichkeitsurteil stets in vollem Umfang zu überprüfen hat (so etwa: BGH, Beschl. v. 15.10.2013 - StB 16/13 = BeckRS 2014, 528; OLG Celle NStZ 2017, 495;… Ritscher in: BeckOK-StPO, 53. Ed., § 210 Rdn. 7 m.w.N.) kann dahinstehen, da vorliegend jedenfalls auch bzgl. der Tatvorwürfe zu Ziff. 3 und 4) der Anklage ein hinreichender Tatverdacht vorliegt (dazu unten). - OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 2 Ws 94/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist …
Es entspricht der ständen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat vom 26.6.2002 - 2 Ws 189/02 -, 27.6.2002 - 2 Ws 182/02 - und vom 1.8.2002 - 2 Ws 197/02 -), dass in einem solchen Fall dem Rechtsmittelführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn die Fristversäumung auf einer überlangen Postlaufzeit beruhen kann. - LG Kiel, 19.12.2002 - VIII Ks 12/01
Gebührenanspruch des Verteidigers im Verfahren über den Widerruf der …
Die sofortige Beschwerde wurde durch Beschluss des OLG Schleswig (2 Ws 182/02) vom 30.07.2002 auf Kosten des Verurteilten als unbegründet verworfen, die weiteren Rechtsmittel durch Beschluss vom gleichen Tage (2 Ws 203/02 und 204/02) für gegenstandslos erklärt.
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