Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.07.2004 - 2 Ws 196/04, 2 Ws 197/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Bedingte Entlassung; Anhörung; Strafvollstreckungsverfahren; Protokoll; Vermerk
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57; StPO § 454
Bedingte Entlassung; Anhörung; Strafvollstreckungsverfahren; Protokoll; Vermerk - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der bedingten Entlassung; Berücksichtigung des Vorbringens des Angeklagten in Anhörungsprotokoll oder Entscheidungsgründen; Fehlendes Anhörungsprotokoll als Beschwerdegrund
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 383
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 17.04.2003 - 1 Ws (L) 11/03
Strafvollstreckungsverfahren, Anhörung, Protokoll
Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2004 - 2 Ws 196/04
Dieses Vorbringen muss sich, was auch der 1. Strafsenat des OLG Hamm in seinem Beschluss vom 17. April 2003 (1 Ws (L) 11/03) verlangt hat, entweder aus einem zu den Akten genommenen Anhörungsprotokoll ergeben (…vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 454 Rn. 35 mit weiteren Nachweisen) oder ist in den Entscheidungsgründen des Beschlusses wiederzugeben.
- OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09
Strafrestaussetzung hinsichtlich einer in Spanien verhängten und in Deutschland …
Zweck der Dokumentationspflicht ist u.a., dem Beschwerdegericht die Äußerungen des Verurteilten zugänglich zu machen (vgl. OLG Hamm in NStZ-RR 2004, 383;… Bringewat, Strafvollstreckung, § 454 Rdn. 35 m.w.N.). - KG, 14.10.2005 - 5 Ws 498/05
Entscheidung über die Strafrestaussetzung zur Bewährung: Erforderlichkeit der …
Wenn sich das Vorbringen des Verurteilten jedoch nicht vollständig aus den Beschlußgründen erschließt, muß zumindest ein Aktenvermerk darüber aufgenommen werden, aus dem sich ergibt, welche Gesichtspunkte der Verurteilte vorgebracht hat (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 383; OLG Düsseldorf, NJW 1975, 526;… Meyer-Goßner StPO, 48. Aufl. zu § 454, Rnr. 35 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11
Aufhebung und Zurückverweisung eines nur mangelhaft begründeten Beschlusses
Vielmehr ist in der hier gegebenen Konstellation die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Zurückverweisung der Sache unumgänglich (…OLG Stuttgart aaO.; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 383; KG NStZ 2007, 119f.).
- OLG Celle, 27.01.2020 - 2 Ws 18/20
Anhörungsprotokoll bei Bezugnahme auf mündliche Anhörung im …
Rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebieten es, das Vorbringen des Untergebrachten so festzuhalten, dass sowohl der Untergebrachte, als auch das Beschwerdegericht in die Lage versetzt werden zu überprüfen, ob dessen Vorbringen von der Strafvollstreckungskammer zutreffend berücksichtigt worden ist (vgl. dazu: KG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 Ws 52/14 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04. Mai 2009 - 2 Ws 80/09, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2004 - 4 Ws 284/04, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29.07.2004, 2 Ws 196-197/04;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 6. Aufl., § 454 Rn 35). - KG, 29.10.2020 - 5 Ws 143/20
Dokumentation der wesentlichen Ergebnisse einer mündlichen Anhörung nach § 454 …
Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es aber, wenn sich der wesentliche Inhalt der Anhörung des Sachverständigen nicht vollständig aus den Beschlussgründen ergibt, dessen Ausführungen - ebenso wie die Angaben des Verurteilten - umfassend in einem Vermerk niederzulegen, da nur auf diese Weise dem Beschwerdegericht eine Überprüfung der Entscheidung ermöglicht wird (vgl. [jeweils betreffend das Vorbringen des Verurteilten] KG…, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 5 Ws 498/05 -, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 Ws 196-197/04 -, juris Rn.7;… Appl, a. a. O.). - OLG Hamm, 29.07.2004 - 2 Ws 197/04
bedingte Entlassung; Anhörung; Strafvollstreckungsverfahren; Protokoll; Vermerk
2 Ws 196/04 OLG Hamm 2 Ws 197/04 OLG Hamm . - OLG Köln, 25.07.2011 - 2 Ws 428/11
Fehlende Unterschriften der beisitzenden Richter und mangelhafte Begründung der …
Der Verweis auf die "im heutigen Anhörungstermin deutlich gewordenen Probleme" bringt zwar angesichts des vorliegenden ausführlichen Protokolls (zu dessen Bedeutung für die Überprüfung der Entscheidung vgl. KG NStZ 2007, 119 ; OLG Stuttgart StraFo 2005, 127; OLG Hamm NStZ-RR 2004, 383) mit noch hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, dass das dort zutage getretene wahnhafte Erleben des Untergebrachten sowie der von dem Vertreter der Klinik geschilderte höchst unzureichende Behandlungsstand (keine Therapieteilnahme des Untergebrachten, fremdaggressives Verhalten in der Unterbringung und die daraus resultierende Notwendigkeit einer Absonderung) für die Entscheidung der Kammer bestimmend waren.
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