Rechtsprechung
| KG, 20.02.2024 - 2 Ws 21/24 - 161 GWs 2/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Besetzungseinwand, Zulässigkeit, ausreichende Begründung, Bezugnahme
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 222b Abs 1 StPO, § 222b Abs 3 StPO, § 344 Abs 2 StPO
Zulässigkeit eines Besetzungseinwands
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Zulässigkeit des Besetzungseinwandes - Keine Bezugnahmen/Verweisungen
Verfahrensgang
- LG Berlin - 527 KLs 19/23
- KG, 20.02.2024 - 2 Ws 21/24 - 161 GWs 2/24
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 636
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge
Auszug aus KG, 20.02.2024 - 2 Ws 21/24
Wer gesetzlicher Richter ist, bestimmt sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Umsetzung der dortigen Vorgaben durch den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts, dem der fragliche Spruchkörper angehört (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15 -). - BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19
Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge: …
Auszug aus KG, 20.02.2024 - 2 Ws 21/24
Ob beispielsweise eine förmlich festgestellte Verhinderung des Richters am Landgericht x vorliegt oder dieser beispielsweise wegen Urlaubs oder Krankheit an der Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert war, wird von dem Angeklagten in seinem Einwand nicht mitgeteilt (vgl. BGH NStZ 2020, 757 f.). - BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des …
Auszug aus KG, 20.02.2024 - 2 Ws 21/24
Rn. 11 Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen das Vorabentscheidungsverfahren im Wesentlichen an das Revisionsverfahren angelehnt sein und die für die alte Rechtslage vorgeschriebenen Form- und Fristvoraussetzungen (vgl. insoweit BGHSt 44, 161) sowie die Begründungsanforderungen gemäß § 222b Abs. 2 Satz 2 und 3 erhalten bleiben (…vgl. BT-Drs. aaO;… Gmel in KK-StPO, 9. Aufl., § 222b Rn. 8).
- OLG München, 12.02.2020 - 2 Ws 138/20
Voraussetzungen einer Besetzungsrüge
Auszug aus KG, 20.02.2024 - 2 Ws 21/24
Rn. 12 c) Entsprechend einer Rüge der Gerichtsbesetzung im Revisionsverfahren gemäß § 344 Abs. 2 StPO erfordert die Rüge daher eine geschlossene und vollständige Darstellung der Verfahrenstatsachen; alle einen behaupteten Besetzungsfehler begründenden Tatsachen müssen aus sich heraus - das heißt, ohne Bezugnahmen und Verweisungen auf andere Schriftstücke, insbesondere Anlagen, Aktenbestandteile oder Schriftsätze anderer Verfahrensbeteiligter - so konkret und vollständig innerhalb der Wochenfrist des § 222b Abs. 1 Satz 1 StPO vorgebracht werden, dass eine abschließende Prüfung durch das nach § 222b Abs. 3 Satz 1 StPO zuständige Rechtsmittelgericht ermöglicht wird (…vgl. [zur alten Rechtslage] BGHSt aaO; [zur unveränderten neuen Rechtslage] Kammergericht, Beschlüsse vom 3. Mai 2023 - 4 Ws 44/23 - und vom 1. März 2021 - 4 Ws 14/21 -, jeweils mwN, OLG Celle StraFo 2020, 159; OLG München, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 Ws 138/20, 2 Ws 139/20 -). - OLG Hamm, 12.05.2022 - 5 Ws 114/22
Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Rüge der Gerichtsbesetzung nach § 222b Abs. …
Auszug aus KG, 20.02.2024 - 2 Ws 21/24
Eine Bezugnahme auf Anlagen zur Antragsschrift ist unzulässig, denn es ist nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichts, das Vorbringen an der passenden Stelle zu ergänzen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2022 - III-5 Ws 114/22 -). - KG, 01.03.2021 - 4 Ws 14/21
Anforderungen an Besetzungseinwand nach § 222b StPO
Auszug aus KG, 20.02.2024 - 2 Ws 21/24
Rn. 12 c) Entsprechend einer Rüge der Gerichtsbesetzung im Revisionsverfahren gemäß § 344 Abs. 2 StPO erfordert die Rüge daher eine geschlossene und vollständige Darstellung der Verfahrenstatsachen; alle einen behaupteten Besetzungsfehler begründenden Tatsachen müssen aus sich heraus - das heißt, ohne Bezugnahmen und Verweisungen auf andere Schriftstücke, insbesondere Anlagen, Aktenbestandteile oder Schriftsätze anderer Verfahrensbeteiligter - so konkret und vollständig innerhalb der Wochenfrist des § 222b Abs. 1 Satz 1 StPO vorgebracht werden, dass eine abschließende Prüfung durch das nach § 222b Abs. 3 Satz 1 StPO zuständige Rechtsmittelgericht ermöglicht wird (…vgl. [zur alten Rechtslage] BGHSt aaO; [zur unveränderten neuen Rechtslage] Kammergericht, Beschlüsse vom 3. Mai 2023 - 4 Ws 44/23 - und vom 1. März 2021 - 4 Ws 14/21 -, jeweils mwN, OLG Celle StraFo 2020, 159; OLG München, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 Ws 138/20, 2 Ws 139/20 -).
- OLG Brandenburg, 07.09.2026 - 1 Ws 82/26
Besetzungseinwand, Begründungsanforderungen, Tatsachenangabe
Rn. 10 Allerdings entspricht die erhobene Rüge nicht den Begründungsanforderungen des § 222b Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit § 344 Abs. 2 S. 2 StPO (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97 - Rz. 10, juris = BGHSt 44, 161; KG, Beschluss vom 20. Februar 2024 - 2 Ws 21/24 - Rz. 12, juris = NStZ 2024, 636; OLG Celle…, Beschluss vom 27. Januar 2020 - 3 Ws 21/20 - Rz. 5, juris = StraFo 2020, 159).
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