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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Ws 22/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13549
OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Ws 22/03 (https://dejure.org/2003,13549)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2003 - 2 Ws 22/03 (https://dejure.org/2003,13549)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - 2 Ws 22/03 (https://dejure.org/2003,13549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Fluchtgefahr i.S.d. § 112 Abs. 2 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO); Bedeutsamkeit der persönlichen und sozialen Verhältnisse des Beschuldigten i.R.d. Bestimmung der Fluchtwahrscheinlichkeit bei bestehendem Auslandswohnsitz; Berücksichtigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 510 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 15.08.2000 - 2 Ws 419/00

    Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Ws 22/03
    Die Annahme der Fluchtgefahr darf nicht allein aus der Höhe der zu erwartenden oder der noch nicht rechtskräftigen Freiheitsstrafe abgeleitet werden; vielmehr sind die zu erwartenden bzw. bereits verhängten Rechtsfolgen der Tat lediglich in Verbindung mit weiteren Umständen zu berücksichtigen (ständ. Rechtsprechung des Senats; vgl. SenatsE. vom 15.8.2000 - 2 Ws 419/00 - m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.06.2011 - 2 Ws 301/11

    Kein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei Aussetzung der …

    Zwar kann allein eine hohe Straferwartung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12.05.1995 - 2 Ws 174/95 - = StV 1995, 419; vom 21.08.1997 - 2 Ws 459-460/97 - = StV 1997, 642; vom 15.08.2000 - 2 Ws 419/00 - = StraFo 2001, 143; vom 27.01.2003 - 2 Ws 22/03, = StV 2003, 510;… vgl. auch Meyer-Goßner, 52. Aufl., StPO, § 112 Rn. 24, 25) grundsätzlich die Fluchtgefahr nicht begründen.
  • OLG Köln, 24.10.2003 - 2 Ws 574/03

    Fehlende Fluchtgefahr trotz nicht unerheblicher Straferwartung und ausländischer …

    Die Annahme der Fluchtgefahr darf nicht allein aus der Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe abgeleitet werden; vielmehr sind die zu erwartenden Rechtsfolgen der Tat lediglich in Verbindung mit weiteren Umständen zu berücksichtigen (ständ. Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt SenE vom 27.01.03 - 2 Ws 22/03 - m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.11.2011 - 2 Ws 709/11

    Beschleunigungsgebot in U-Haftsachen bei außer Vollzug gesetztem Haftbefehl

    Zwar kann allein eine hohe Straferwartung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12.05.1995 - 2 Ws 174/95 - = StV 1995, 419 ; vom 21.08.1997 - 2 Ws 459-460/97 - = StV 1997, 642 ; vom 15.08.2000 - 2 Ws 419/00 - = StraFo 2001, 143 ; vom 27.01.2003 - 2 Ws 22/03, = StV 2003, 510;… vgl. auch Meyer-Goßner, 52. Aufl., StPO , § 112 Rn. 24, 25) grundsätzlich die Fluchtgefahr nicht begründen.
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