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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 2 Ws 236/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8961
OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 2 Ws 236/06 (https://dejure.org/2006,8961)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.2006 - 2 Ws 236/06 (https://dejure.org/2006,8961)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 2 Ws 236/06 (https://dejure.org/2006,8961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsbehelfe im Strafvollzug: Versagung der Lockerungsgewährung in der Fortschreibung des Vollzugsplans

  • Judicialis

    StVollzG § 7 Abs. 2 Nr. 7; ; StVollzG § 11 Abs. 2; ; StVollzG § 109 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit der Fortschreibung eines Lockerungen versagenden Vollzugsplans; Vollzugsplan und seine Fortschreibungen als Maßnahmen im Sinne des § 109 Strafvollzugsgesetz (StVollzG)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 200
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 25.06.2004 - 3 Ws 3/04

    Strafvollzug: Anfechtung der Nichtgewährung von Vollzugslockerungen; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 2 Ws 236/06
    Dieser Antrag war zulässig, da es sich bei dem Vollzugsplan - auch in seinen Fortschreibungen (vgl. BVerfG 3.7.2006, bei JURIS) - und den darin enthaltenen einzelnen Anordnungen um Maßnahmen im Sinne des § 109 StVollzG handelt, die mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung einer Überprüfung unterzogen werden können (BVerfG NStZ 1993, 301; 3.7.2006, bei JURIS; OLG Karlsruhe Justiz 2004, 495; StV 2004, 555).

    Insbesondere unterliegt die Feststellung des Vollzugsplans, keine Lockerungen zu gewähren, der gerichtlichen Überprüfung nach § 109 Abs. 1 StVollzG (BVerfG 3.7.2006, bei JURIS; OLG Karlsruhe Justiz 2004, 495).

    Zwar muss die Vollzugsbehörde auch bei der im Rahmen der Vollzugsplanung zu treffenden Entscheidung, ob und ggf. ab wann welche Vollzugslockerungen zu gewähren sind, die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 StVollzG berücksichtigen (OLG Karlsruhe Justiz 2004, 495).

  • BVerfG, 16.02.1993 - 2 BvR 594/92

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Überprüfung eines Vollzugplans

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 2 Ws 236/06
    Dieser Antrag war zulässig, da es sich bei dem Vollzugsplan - auch in seinen Fortschreibungen (vgl. BVerfG 3.7.2006, bei JURIS) - und den darin enthaltenen einzelnen Anordnungen um Maßnahmen im Sinne des § 109 StVollzG handelt, die mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung einer Überprüfung unterzogen werden können (BVerfG NStZ 1993, 301; 3.7.2006, bei JURIS; OLG Karlsruhe Justiz 2004, 495; StV 2004, 555).
  • OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07

    Umfang der Anfechtung bzw. der gerichtlichen Überprüfbarkeit eines Vollzugsplans …

    Die Frage, ob lockerungsbezogene Lücken oder positive Inhalte des Vollzugsplanes (§ 7 Abs. 2 Nr. 7 StVollzG) Rechte des Gefangenen verletzen, ist daher von der Frage einer Rechtsverletzung durch konkrete Entscheidungen über Vollzugslockerungen (§ 11 StVollzG) zu trennen." Diese Ausführungen, denen der Senat folgt (zustimmend auch OLG Karlsruhe, StV 2007, 200), gelten in gleicher Weise für die Regelungsbereiche der Unterbringungen (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 StVollzG) und der Zuordnung zu einer Behandlungsgruppe (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 StVollzG).
  • KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09

    Vollzugslockerungen: Anforderungen an die Begründung einer Flucht- bzw. …

    b) Ebenso ist entschieden, in welchem Umfang die Nachprüfung des gesamten Vollzugsplanes zulässig ist (vgl. BVerfG StraFO 2006, 429; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 169; Senat, Beschlüsse vom 15. März 2007 - 2 Ws 13-14/07 - und vom 9. Februar 2007 - 2/5 Ws 671/06 Vollz -); ferner, daß die lockerungsbezogenen Anteile des Vollzugsplans gesondert anfechtbar sind (…vgl. BVerfG aaO; BVerfG NJW 1993, 3188; OLG Karlsruhe StraFo 2007, 39 = StV 2007, 200; Senat, Beschlüsse vom 19. Februar 2009 - 2 Ws 531/08 Vollz - und vom 2. Februar 2007 - 2 Ws 83/07 -).
  • BayObLG, 17.04.2023 - 203 StObWs 61/23

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Kosten des …

    Wiedereinsetzung">112 StVollzG gerichtlich überprüft werden (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 1383/03 -, BVerfGK 8, 319-325 juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 2 Ws 236/06 -, juris Rn. 4;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12. Kapitel Rechtsbehelfe B § 109 Rn. 12).

    Eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer zur Lockerung kann bereits deshalb aufzuheben sein, weil sie den ihr zur Prüfung vorgelegten Verfahrensgegenstand verkannt, nicht zwischen einem Antrag auf Lockerung und der Festsetzung im Vollzugsplan differenziert und damit ihrer Entscheidung möglicherweise einen falschen Prüfungsmaßstab zugrunde gelegt hat (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 2 Ws 236/06 -, juris Rn. 4 f.).

  • OLG Hamm, 12.11.2015 - 1 Vollz (Ws) 464/15

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Einstufung …

    Rn. 20 2 Ws 236/06 in StV 2007, 200; Laubenthal/Nestler/ Neubacher/Verrel, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 24.05.2012 - 1 Vollz (Ws) 192/12

    Strafvollzug; Anfordererungen an die Entscheidung über einen Verlegungsantrag

    Rn. 25 Die im Vollzugsplan erfolgte Festlegung hinsichtlich der Gewährung von Lockerungen ist eine regelnde Maßnahme der Vollzugsbehörde, die Rechte des Gefangenen verletzen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006, Az. 2 BvR 1383/03 in StraFo 2006, 429; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2004, Az. 3 Ws 3/04 in StV 2004, 555; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.10.2006, Az. 2 Ws 236/06 in StV 2007, 200;… Arloth, Strafvollzugsgesetz, Kommentar, 3. Auflage, zu § 7 Rdz.13).
  • OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 2 Ws 209/16

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Zuständigkeit für die Entscheidung über die …

    Rn. 14 Bei den Bestimmungen des Vollzugsplans handelt es sich um selbständige Maßnahmen und deshalb ist die Frage, ob lockerungsbezogene Lücken oder positive Inhalte des Vollzugsplans (gem. § 7 Abs. 2 Nr. 7 StVollzG) die Rechte des Gefangenen verletzen, von der Rechtsverletzung durch konkrete Entscheidungen über Vollzugslockerungen (§ 11 StVollzG) zu trennen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.10.2006, 2 Ws 236/06 -, juris).
  • LG Detmold, 14.07.2016 - 20 StVK 72/16

    Vollzugsplanfortschreibung

    Deshalb ist die Frage, ob lockerungsbezogene Lücken oder positive Inhalte des Vollzugsplans (§ 10 Nr. 9 StVollzG NW) die Rechte des Gefangenen verletzen, von der Rechtsverletzung durch konkrete Entscheidungen über vollzugsöffnende Maßnahmen zu trennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 -2 BvR 1383/03; OLG Karlsruhe, StV 2007, 200).
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