Rechtsprechung
| KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 56 Abs 1 StVollzG, § 56 Abs 2 StVollzG, § 58 StVollzG
Strafvollzug: Erweiterter Aufschluss für einen Gefangenen bei möglicher psychischer Erkrankung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 56; StVollzG § 58
Anspruch des Strafgefangenen auf Aufschluss des Haftraums [Klaustrophobie/Panikattacken] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Gewährung eines 24-stündigen Haftraumaufschlusses eines potentiell an Klaustrophobie und Panickattacken leidenden Häftlings
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.05.2011 - 594 StVK 519/10
- KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11 Voll
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung; …
Auszug aus KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11
Sein pauschaler Verweis auf Entscheidungen des Berliner Verfassungsgerichtshofs (vgl. dessen Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -) und des Senats (vgl. dessen Beschluss vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 -), die sich ihrerseits mit den Anforderungen an die Mindestgröße eines Haftraumes befasst haben, ist vor solchem Hintergrund wenig verständlich. - KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05
Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen …
Auszug aus KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11
Sein pauschaler Verweis auf Entscheidungen des Berliner Verfassungsgerichtshofs (vgl. dessen Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -) und des Senats (vgl. dessen Beschluss vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 -), die sich ihrerseits mit den Anforderungen an die Mindestgröße eines Haftraumes befasst haben, ist vor solchem Hintergrund wenig verständlich. - OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05
Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen …
Auszug aus KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11
Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat NStZ-RR 2004, 255; Beschluss vom 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz -). - KG, 29.06.1984 - 5 Ws 174/84
Auszug aus KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11
Die Erwägungen der Strafvollstreckungskammer, die sich im Kern auf die - grundsätzlich richtigen - Hinweise beschränken, dass der Anstaltsarzt nach seinem pflichtgemäßen Ermessen entscheidet, welche Behandlung erforderlich ist (vgl. Senat NStZ 1985, 45; Beschluß vom 31. März 2005 - 5 Ws 144/05 Vollz - Riekenbrauck/Keppler in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 5. Aufl., § 58 Rdn. 10 mit weit. - KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03Vollz
Rechtsbeschwerde eines Strafgefangenen; Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der …
Auszug aus KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11
Rn. 7 1. Der angefochtene Beschluss ist in tatsächlicher Hinsicht so knapp gefasst und rechtlich unvollständig begründet, dass der Senat nicht ausschließen kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. Senat NStZ-RR 2004, 255 = ZfStrVo 2004, 307 …und Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 5 Ws 439/03 Vollz - Arloth, StVollz 3. Aufl. § 116 Rdn. 4).
- KG, 17.04.2018 - 5 Ws 35/18
Medizinische Behandlung von Strafgefangenen: Neuregelung durch Berliner …
Die genannten Vorschriften bieten einen Anspruch auch bei psychischen Erkrankungen (KG, Beschluss vom 26. September 2011 - 2 Ws 257/11 Vollz -, juris Rdnr. 9 m. w. Nachw.).Auf Einschätzungen des Anstaltsarztes gestützte vollzugliche Entscheidungen über die medizinische Behandlung eines Gefangenen - wie z. B. die verfahrensgegenständliche Entscheidung über eine Verlegung nach § 65 Abs. 2 StVollzG/§ 76 Abs. 2 StVollzG Bln - unterliegen im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) der gerichtlichen Kontrolle auf die Wahrung der Grenzen des pflichtgemäßen ärztlichen Ermessens (…BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Mai 2014 a. a. O., juris Rdnr. 22, Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2016 - 2 BvR 285/16 -, juris Rdnr. 1, und 15. November 2012 a. a. O., juris Rdnr. 3; KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2018 a. a. O. und 26. September 2011 a. a. O., juris Rdnr. 10 m. w. Nachw.;… Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 2017 a. a. O., 10. März 2017 a. a. O., juris Rdnr. 21, und 19. Juli 2000 a. a. O.;… Lesting, AK-StVollzG, Teil II § 62 Rdnr. 96, jeweils m. w. Nachw.).
- KG, 21.10.2013 - 2 Ws 451/13
Fälligkeit der Ausgleichsentschädigung für erworbene Freistellungstage nach …
Rn. 20 Nach dem Vorstehenden ist der angefochtene Beschluss in tatsächlicher Hinsicht so knapp gefasst und rechtlich so unvollständig begründet, dass der Senat nicht ausschließen kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2011 - 2 Ws 257/11 Vollz - mit weit. Nachweisen - juris).
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