Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.02.1988 - 2 Ws 26/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 57
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Straffreiheit; Ablehnung der Aussetzung der Reststrafe; Verteidigung der Rechtsordnung; Schwere der Schuld; Generalpräventive Gründe
Papierfundstellen
- StV 1988, 348
Wird zitiert von ... (8)
- BVerfG, 14.06.1993 - 2 BvR 157/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung zur Bewährung
Deshalb besteht Einigkeit darüber, daß die Schwere der Schuld, eine Sühne und Gesichtspunkte der Generalprävention sowie die Verteidigung der Rechtsordnung nicht dazu führen dürfen, die Strafaussetzung zur Bewährung nach § 57 StGB zu verweigern (OLG Hamm, StV 1988, 348 ;… LK-Ruß, StGB , 10. Aufl., § 57 Rdn. 12;… Stree, a.a.O., Rdn. 14 f.;… Lackner, StGB , § 57 Rdn. 8, 19;… SK-Horn, StGB , § 57 Rdn. 11; Sonnen, JA 1986, 457 [458]; Frisch, ZStW 102, 707 [721 f.];… Wetterich/Hamann, Strafvollstreckung, 4. Aufl. 1989, Rdn. 865; Schmidt, MDR 1977, 901; Terhorst, MDR 1973, 627). - OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11
Führungsaufsicht: Überprüfung von Weisungen; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlage …
Der Umstand, dass ein Verurteilter die Tat weiterhin leugnet und sich mit ihrem Unrechtsgehalt und seiner Schuld demnach jedenfalls nicht nach außen auseinandergesetzt hat, steht einer günstigen Prognose im Hinblick auf die entscheidende Frage, ob und wenn ja welche Gefahren von einem Verurteilten im Zeitpunkt der Entscheidung noch ausgehen, nicht entgegen (dazu BVerfG, NStZ 2000, 109, 110; OLG Hamm, StV 1997, 92; StV 1988, 348 f.). - OLG Hamm, 26.05.1998 - 3 Ws 224/98
Ablehnung der bedingten Entlassung, Anforderungen an Prognose, Auseinandersetzung …
Insoweit hatte der Senat immer schon in ständiger Rechtsprechung vertreten, dass bei besonders schweren und/oder gefährlichen Straftaten in der Regel ein höherer Grad von Wahrscheinlichkeit für eine künftige straffreie Führung vorliegen muss als in anderen Fällen (Senat, Beschluss vom 25.07.1995 - 3 Ws 205/95 OLG Hamm - vgl. auch OLG Hamm, StV 1988, 348 m.w.N.).Weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des § 57 StGB ist nämlich zu entnehmen, dass eine bedingte Entlassung nur bei einem geständigen Täter erfolgen soll (Senat, a.a.O., OLG Hamm, StV 1988, 348).
- OLG Celle, 11.02.2008 - 1 Ws 64/08
Zulässigkeit des Entgegenhaltens der Zeugnisverweigerung eines Verurteilten i.R. …
Insofern ist die Rechtslage vergleichbar mit einem die Tat weiterhin leugnenden Angeklagten, dessen Strafaussetzung jedenfalls nicht allein deshalb versagt werden darf (vgl. nur OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 346; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, 9; OLG Hamm, StV 1988, 348;… Stree in Schönke/Schröder, 27. Aufl., § 57 StGB Rn. 16). - OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00
Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG …
Rn. 9 Andererseits reicht allein der Umstand anhaltender Tatleugnung zur Begründung von Missbrauchsgefahr i. S. d. § 11 Abs. 2 StVollzO und - konsequent - zur Bejahung einer ungünstigen Prognose i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht aus (vgl. dazu OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 9, 10; OLG Hamm StV 1988, 348, 349). - OLG Celle, 04.12.2023 - 1 Ws 296/23
Sozialtherapie; Gefährlichkeit; Angezeigtheit; Therapiebedürftigkeit; …
Auch bei einem leugnenden Sexualstraftäter kann unter Umständen eine positive Prognose für seine künftige Lebensführung bestehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2000 - 3 Ws 114/00 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 2 Ws 26/88 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 Ws 64/08 -, juris). - OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ws 322/04
Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren; Beiordnung; schwierige Sach- …
Die Strafvollstreckungskammer hat hiernach die Vereinbarkeit einer bedingten Entlassung des Verurteilten mit dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit zu Recht verneint, zumal nach der ständigen Rechtsprechung der Senate des hiesigen Oberlandesgerichtes bei besonders schweren oder gefährlichen Straftaten - wie sie auch Gegenstand der Verurteilung im vorliegenden Fall gewesen sind- in der Regel ein höherer Grad an Wahrscheinlichkeit für eine künftige straffreie Führung vorliegen muss als in anderen Fällen (OLG Hamm, Beschlüsse vom 26.5.1998 -3 Ws 224/98- und vom 25.7.1995 -3 Ws 205/95-; OLG Hamm, StV 1988, 348 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 21.12.2001 -2 Ws 309/01-). - OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ws 324/04
Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren; Beiordnung; schwierige Sach- …
Die Strafvollstreckungskammer hat hiernach die Vereinbarkeit einer bedingten Entlassung des Verurteilten mit dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit zu Recht verneint, zumal nach der ständigen Rechtsprechung der Senate des hiesigen Oberlandesgerichtes bei besonders schweren oder gefährlichen Straftaten - wie sie auch Gegenstand der Verurteilung im vorliegenden Fall gewesen sind- in der Regel ein höherer Grad an Wahrscheinlichkeit für eine künftige straffreie Führung vorliegen muss als in anderen Fällen (OLG Hamm, Beschlüsse vom 26.5.1998 -3 Ws 224/98- und vom 25.7.1995 -3 Ws 205/95-; OLG Hamm, StV 1988, 348 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 21.12.2001 -2 Ws 309/01-).
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