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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21839
OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14 (https://dejure.org/2014,21839)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.08.2014 - 2 Ws 277/14 (https://dejure.org/2014,21839)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14 (https://dejure.org/2014,21839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stromkostenpauschale für einen Sicherungsverwahrten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollzug der Sicherungsverwahrung; Monatliche Beteiligung des Sicherungsverwahrten an den Stromkosten für in seinem Zimmer betriebene Elektrogeräte (Kühlschrank, Kaffeemaschine, Wasserkocher); Zulässigkeit einer pauschalierten Form der (Strom-)Kostenerhebung; ...

Sonstiges

  • beck-blog (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Auch Gefangene zahlen für Strom - Abzocke pur?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 389
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 03.07.2014 - 1 Vollz (Ws) 135/14

    Gefangene Nichtraucher haben Anspruch auf eine Nichtraucherzelle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14
    Über die Zulassungsgründe des § 116 StVollzG hinaus ist nämlich anerkannt, dass eine Zulassung des Rechtsmittels auch dann geboten ist, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Rechtsbeschwerdegericht nicht nachprüfen kann, ob die Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes beruht (OLG Hamm, B. v. 3.7.2014 - 1 Vollz (Ws) 135/14 - bei juris;… Feest/Lesting-Kamann/Spaniol, StVollzG, 6. Auflage, § 116 Rn. 10 m. w. N.).
  • OLG Celle, 25.05.2004 - 1 Ws 69/04

    Zulässigkeit der Beteiligung von Strafgefangenen an Stromkosten für im Haftraum …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14
    So bestand auch bereits vor Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1.9.2006 in der obergerichtlichen Rechtsprechung dahingehend Einigkeit, dass eine unentgeltliche Zurverfügungstellung insoweit verlangt werden kann, als die jeweilige Leistung zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges, insbesondere zur Erreichung der Vollzugsziele, erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung einem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177 ff. und 179 ff.; OLG Jena StV 2006, 593, wohl auch OLG Celle StraFo 2004, 289).
  • OLG Hamburg, 04.02.2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11

    Strafvollzug in Hamburg: Beteiligung der Strafgefangenen an Stromkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14
    Erst recht darf eine solche Pauschale die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten, weil dies zu einer unzulässigen - mittelbaren - Finanzierung des Grundbedarfs des Untergebrachten oder der sonstigen Haftkosten führen könnte (vgl. OLG Naumburg NStZ-RR 2013, 62; OLG Hamburg NStZ-RR 2011, 156).
  • OLG Jena, 11.07.2005 - 1 Ws 111/05

    StVollzG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14
    So bestand auch bereits vor Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1.9.2006 in der obergerichtlichen Rechtsprechung dahingehend Einigkeit, dass eine unentgeltliche Zurverfügungstellung insoweit verlangt werden kann, als die jeweilige Leistung zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges, insbesondere zur Erreichung der Vollzugsziele, erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung einem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177 ff. und 179 ff.; OLG Jena StV 2006, 593, wohl auch OLG Celle StraFo 2004, 289).
  • OLG Naumburg, 08.06.2012 - 2 Ws 96/12

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Erhebung einer Stromkostenpauschale von 2 EUR pro …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14
    Erst recht darf eine solche Pauschale die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten, weil dies zu einer unzulässigen - mittelbaren - Finanzierung des Grundbedarfs des Untergebrachten oder der sonstigen Haftkosten führen könnte (vgl. OLG Naumburg NStZ-RR 2013, 62; OLG Hamburg NStZ-RR 2011, 156).
  • OLG Stuttgart, 20.07.2015 - 4 Ws 298/14

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Stromkostenbeteiligung für Geräte im Besitz …

    Rn. 15 Der Wortlaut der Regelung in § 9 Abs. 2 JVollzGB I kann zwar in der Weise verstanden werden, dass nur eine anteilige, aber keine vollständige Kostenübernahme gewollt ist ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14 , juris Rn. 8 ; vgl. OLG Hamburg…, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11, juris Rn. 27).

    Für die Sicherungsverwahrung beschränkt § 52 Abs. 2 Nr. 5 JVollzGB V die Beteiligung an Betriebskosten, die "durch die Nutzung der im Besitz der Untergebrachten befindlichen Geräte entstehen", auf eine "angemessene Höhe" (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14 , juris Rn. 8 ).

    Es muss gewährleistet sein, dass die Pauschale den durchschnittlich durch den Betrieb der Geräte veranlassten Aufwand jedenfalls nicht überschreitet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14 , juris Rn. 9 ).

    Rn. 29 Sollte mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14 , juris;… ebenso Egerer in BeckOK Strafvollzug BW, § 9 JVollzGB I Rn. 8 (Stand: April 2015)) eine Unterschreitung der tatsächlichen pauschalierten Kosten gefordert werden, so ist diese schon deshalb gewährleistet, weil die Stromaufnahme für eine Leselampe nach den Regelungen der Verwaltungsvorschrift stets kostenfrei ist.

  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und …

    Dabei ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass sich die Möglichkeit der Auferlegung von Stromkosten auf die Nutzung von Elektrogeräten bezieht, die über den von den Justizvollzugsanstalten kostenfrei zu gewährenden Grundbedarf hinausgehen (vgl. etwa Hanseat. OLG, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14 -, juris, Rn. 6, 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 1 Ws (RB) 36/14 -, juris, Rn. 14 f.; dahingehend auch bereits Thür.
  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 1 Vollz (Ws) 64/20

    Sicherungsverwahrung, Kosten der Überprüfung eines Fernsehgerätes

    Das letztgenannte Merkmal stellt ersichtlich eine Einschränkung der finanziellen Inanspruchnahme der Untergebrachten dar und wäre nicht erforderlich, wenn das Gesetz ohnehin eine vollständige Kostenübernahme beabsichtigt hätte oder eine solche jedenfalls hätte ermöglichen wollen (zum inhaltsgleichen § 52 Abs. 2 S. 1 JVollzGB V BW vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2014 - 2 Ws 277/14 - ähnl. OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11 -, jew. zit. n. juris;… Hilzinger in: BeckOK Strafvollzug NRW, a.a.O. Rn. 14; bezüglich einer strafvollzugsrechtlichen Regelung offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 16.05.2018 - 2 BvR 635/17 -, juris).
  • KG, 14.04.2021 - 5 Ws 32/21

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht; Therapieweisung für einen Sexualstraftäter

    Unterbleibt die Entscheidung versehentlich, so kann sie - wie vorliegend geschehen - später nachgeholt werden (…vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; zum Ganzen vgl. KG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 2 Ws 255/13 - und vom 29. August 2014 - 2 Ws 277/14 - Senat, Beschluss vom 30. März 2021 - 5 Ws 45-46/21 -).
  • BayObLG, 03.06.2025 - 203 StObWs 168/25

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Kosten des …

    Rn. 11 e. Dies zugrunde gelegt wäre die Strafvollstreckungskammer nach dem im Strafvollzugsverfahren vorherrschenden Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - 203 StObWs 556/24 -, juris) gehalten gewesen, in einem ersten Schritt den Zugang zur Grundversorgung mit Informationen und in einem zweiten Schritt die der JVA infolge des Empfangs von Fernsehprogrammen entstandenen Betriebskosten aufzuklären (…vgl. zu letzterem Laubenthal/Baier a.a.O. Kap. G Rn. 26a;… Arloth/Krä a.a.O. Art. 71 BayStVollzG Rn. 3;… Goldberg a.a.O. 5 Kap. Freizeit C II Rn. 32; OLG Hamm…, Beschluss vom 16. April 2020 - III-1 Vollz (Ws) 64/20 -, juris Rn. 5 ff.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 1 Ws (RB) 36/14 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 1 Ws 111/05 -, juris).
  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 1 Vollz (Ws) 64/2
    Das letztgenannte Merkmal stellt ersichtlich eine Einschränkung der finanziellen Inanspruchnahme der Untergebrachten dar und wäre nicht erforderlich, wenn das Gesetz ohnehin eine vollständige Kostenübernahme beabsichtigt hätte oder eine solche jedenfalls hätte ermöglichen wollen (zum inhaltsgleichen § 52 Abs. 2 S. 1 JVollzGB V BW vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2014 - 2 Ws 277/14 - ähnl. OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11 -, jew. zit. n. juris;… Hilzinger in: BeckOK Strafvollzug NRW, a.a.O. Rn. 14; bezüglich einer strafvollzugsrechtlichen Regelung offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 16.05.2018 - 2 BvR 635/17 -, juris).
  • KG, 30.03.2021 - 5 Ws 45/21

    Unterbliebene mündliche Anhörung vor der Entscheidung nach § 68f Abs. 2 StGB

    Unterbleibt die Entscheidung versehentlich, so kann sie später nachgeholt werden (…vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; zum Ganzen vgl. KG, Beschluss vom 29. August 2014 - 2 Ws 277/14 -).
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