Rechtsprechung
| KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13 REHA, 2 Ws 287/13 REHA |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
StrRehaG §§ 1 Abs. 1, 5, 13 Abs. 1
Keine strafrechtliche Rehabilitierung für Enteignungsmaßnahmen auf besatzungshoheitlicher oder besatzungsrechtlicher Grundlage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StrRehaG § 1 Abs. 1 ; StrRehaG § 1 Abs. 5
Zulässigkeit der strafrechtlichen Rehabilitierung von Enteignungsmaßnahmen auf besatzungshoheitlicher oder besatzungsrechtlicher Grundlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der strafrechtlichen Rehabilitierung von Enteignungsmaßnahmen auf besatzungshoheitlicher oder besatzungsrechtlicher Grundlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.03.2013 - (551 Rh) 152 Js 330/12
- KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13 REHA, 2 Ws 287/13 REHA
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13
f. Groß-Berlin I S. 34 [vgl. BVerfG VIZ 1996, 325 , Bestätigung von BVerfGE 84, 90, 109 f. 114 f., 127 f. = NJW 1991, 1597 ; zum rechtlichen Bestand der Enteignungen nach der Liste 3: BVerfG, Beschluss vom 28. November 1996 - 1 BvR 1249/94 - juris = NJW 1997, 449f.; ihr zugrunde liegend BVerwGE 98, 1 = NJW 1995, 1303 ; jew. mit weit. - BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Bodenreform II
Auszug aus KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13
f. Groß-Berlin I S. 34 [vgl. BVerfG VIZ 1996, 325 , Bestätigung von BVerfGE 84, 90, 109 f. 114 f., 127 f. = NJW 1991, 1597 ; zum rechtlichen Bestand der Enteignungen nach der Liste 3: BVerfG, Beschluss vom 28. November 1996 - 1 BvR 1249/94 - juris = NJW 1997, 449f.; ihr zugrunde liegend BVerwGE 98, 1 = NJW 1995, 1303 ; jew. mit weit. - BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94
Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3
Auszug aus KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13
f. Groß-Berlin I S. 34 [vgl. BVerfG VIZ 1996, 325 , Bestätigung von BVerfGE 84, 90, 109 f. 114 f., 127 f. = NJW 1991, 1597 ; zum rechtlichen Bestand der Enteignungen nach der Liste 3: BVerfG, Beschluss vom 28. November 1996 - 1 BvR 1249/94 - juris = NJW 1997, 449f.; ihr zugrunde liegend BVerwGE 98, 1 = NJW 1995, 1303 ; jew. mit weit.
- BVerfG, 28.11.1996 - 1 BvR 1249/94
Zu Enteignungen im sowjetisch besetzten Sektor Berlins nach der "Liste 1" und der …
Auszug aus KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13
f. Groß-Berlin I S. 34 [vgl. BVerfG VIZ 1996, 325 , Bestätigung von BVerfGE 84, 90, 109 f. 114 f., 127 f. = NJW 1991, 1597 ; zum rechtlichen Bestand der Enteignungen nach der Liste 3: BVerfG, Beschluss vom 28. November 1996 - 1 BvR 1249/94 - juris = NJW 1997, 449f.; ihr zugrunde liegend BVerwGE 98, 1 = NJW 1995, 1303 ; jew. mit weit. - BVerfG, 26.09.2016 - 2 BvR 20/11
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: keine verfassungsrechtlichen Bedenken …
Auszug aus KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13
Das äußerst umfangreiche Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Beurteilung; es geht an der hier allein entscheidenden Frage nach der Anwendbarkeit des StrRehaG - in seiner geltenden Fassung - auf den konkreten Fall vorbei bzw. konzediert sogar dessen Unanwendbarkeit und erschöpft sich in der Darlegung der Gründe für die parallel betriebene Verfassungsbeschwerde zum Aktenzeichen 2 BvR 20/11. - OLG Dresden, 29.04.2004 - 4 Ws 93/03
Rehabilitierungfähigkeit von Entscheidungen der Kommission für Beschlagnahmen und …
Auszug aus KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13
Dies war mit der auf die Umverteilung von Landbesitz zielenden Bodenreform, der Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse im Bereich der Wirtschaft sowie der Entnazifizierung, mit der die Entfernung von Unterstützern des nationalsozialistischen Regimes aus maßgeblichen Positionen des gesamten öffentlichen Lebens verfolgt wurde, und den zu deren Umsetzung ergangenen Entscheidungen und Maßnahmen jedoch nicht bezweckt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2004 - 4 Ws 93/03 - [juris Rdn. 6, 7 m. weit. Nachw.] = VIZ 2004, 551 ; BbgOLG VIZ 1995, 679 ). - OLG Brandenburg, 18.11.1994 - 1 Ws (Reha) 74/94
Enteignung eines aufgrund des Befehls Nr. 124 des Obersten Chefs der Sowjetischen …
Auszug aus KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13
Dementsprechend waren die Anordnungen der deutschen Behörden, mit denen die aufgrund des SMAD-Befehls Nr. 124 beschlagnahmten Vermögensgegenstände enteignet wurden, keine strafrechtlichen Maßnahmen, sondern solche der Verwaltung (vgl. BbgOLG Beschluss vom 18. November 1994 - 1 Ws (Reha) 74/94 - [juris Rdn. 11] = NJ 1995, 151 = VIZ 1995, 254 ). - OLG Brandenburg, 07.09.1995 - 1 Ws (Reha) 58/95
Strafrechtliche Maßnahmen deutscher Stellen im Sinne des …
Auszug aus KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13
Dies war mit der auf die Umverteilung von Landbesitz zielenden Bodenreform, der Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse im Bereich der Wirtschaft sowie der Entnazifizierung, mit der die Entfernung von Unterstützern des nationalsozialistischen Regimes aus maßgeblichen Positionen des gesamten öffentlichen Lebens verfolgt wurde, und den zu deren Umsetzung ergangenen Entscheidungen und Maßnahmen jedoch nicht bezweckt (vgl. OLG Dresden…, Beschluss vom 29. April 2004 - 4 Ws 93/03 - [juris Rdn. 6, 7 m. weit. Nachw.] = VIZ 2004, 551 ; BbgOLG VIZ 1995, 679 ). - KG, 21.12.1998 - 24 U 2510/98
Irrig unterbliebene Enteignung
Auszug aus KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13
Nach dem Wortlaut der Bekanntmachung galt deren Veröffentlichung für die Betroffenen als Zustellung des Einziehungsbescheides (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 2 Ws 45/07 REHA -, KG, Urteil vom 21. Dezember 1998 - 24 U 2510/98 - juris Rdn. 2 = ZOV 1999, 142 = VIZ 1999, 290 ).
- KG, 18.12.2018 - 4 Ws 105/18
Voraussetzungen einer mündlichen Erörterung vor der strafrechtlichen …
Dazu gehören beispielsweise auch die Beschlüsse des Kammergerichts vom 24. Juni 2010 in dem Parallelverfahren 2 Ws 191/10 REHA betreffend den Bruder des Betroffenen (juris = ZOV 2010, 308 ff. mit Anm. Wasmuth ZOV 2010, 290 ff.) und vom 31. Juli 2013 im Verfahren 2 Ws 286-287/13 (juris = ZOV 2017, 131), die - wie zahlreiche weitere Verfahren vor anderen Rehabilitierungsgerichten - mit im Wesentlichen gleichbleibender Argumentation ebenfalls von dem vorliegend agierenden Verfahrensbevollmächtigten betrieben worden sind.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.06.2013 - III-2 Ws 286/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
Verfall einer Sicherheit bei Sich-Entziehen durch Nichtantreten der Strafe nach zuvor gewährtem Strafaufschub und Einleitung weiterer Verfolgungsmaßnahmen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfall einer Sicherheit bei Sich-Entziehen durch Nichtantreten der Strafe nach zuvor gewährtem Strafaufschub und Einleitung weiterer Verfolgungsmaßnahmen
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 06.03.2003 - 3 Ws 15/03
Haftverschonung: Verfall der Sicherheit bei Versuch einer Flucht ins Ausland
Auszug aus OLG Köln, 06.06.2013 - 2 Ws 286/13
Dabei ist gleichgültig, ob der Beschuldigte während der Zeit seiner Unauffindbarkeit oder Abwesenheit in der Sache selbst "benötigt" wird; es reicht aus, dass infolge seines Verhaltens neue Verfolgungsmaßnahmen eingeleitet werden (…SenE, a.a.O.), wenngleich die bloße Nichtbefolgung der Ladung zum Strafantritt nicht ausreicht (Meyer-Goßner, a.a.O., unter Zitierung von OLG Düsseldorf NStZ 1996, 404 und OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 143). - OLG Köln, 02.10.2009 - 2 Ws 462/09
Verfall einer Sicherheit; Erfordernis einer Fristsetzung zur Stellung des …
Auszug aus OLG Köln, 06.06.2013 - 2 Ws 286/13
Rn. 14 Nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung (zu vgl. nur SenE vom 02.10.2009 - 2 Ws 462/09 - unter Zitierung von SenE vom 05.03.2002 - Ausl 561/00-32 - zu vgl. weiter die Nachweise bei Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, 2012, § 124 Rn. 4) entzieht sich ein Beschuldigter dem Verfahren, wenn notwendig werdende verfahrensrechtliche Maßnahmen gegen ihn nicht mehr jederzeit ungehindert durchgeführt werden können.
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