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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 02.12.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304 - 305/05, 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12207
OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304 - 305/05, 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,12207)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2005 - 2 Ws 304 - 305/05, 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,12207)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 2 Ws 304 - 305/05, 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,12207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 454
    Mündliche Anhörung; Pflicht; Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer

  • Judicialis

    StPO § 454

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454
    Pflicht zur mündlichen Anhörung; Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absehen von einer persönlichen Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer; Nachholung einer mündlichen Anhörung; Voraussetzung für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 1 Ws 107/01
    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304/05
    Der Verurteilte ist in der Regel bei den nach §§ 454 i.V.m. § 463 Abs. 3 StPO zu treffenden Entscheidungen persönlich durch die Strafvollstreckungskammer zu hören, von der persönlichen Anhörung kann ausnahmsweise vertretbar nur dann abgesehen werden, wenn der persönliche Eindruck angesichts der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der konkret zu treffenden Entscheidung nicht von entscheidender Bedeutung ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 Ws 107/01 -).
  • OLG Hamm, 16.12.1999 - 2 Ws 52/99

    Bedingte Entlassung, zwingende mündliche Anhörung, Verzicht, Nachholung bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304/05
    Für den Fall einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gem. § 57 StGB im Verfahren nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass eine Nachholung der mündlichen Anhörung selbst dann geboten ist, wenn der Verurteilte zunächst wirksam auf die mündliche Anhörung verzichtet hat und sich aus seiner Beschwerde ableiten lässt, dass er neben der Auseinandersetzung mit der Sachentscheidung auch vorträgt, dass er nunmehr bereit ist, sich anhören zu lassen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.1999 - 2 Ws 52/99 -).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ws 187/08

    Nachholung einer Anhörung durch das Beschwerdegericht

    Es ist in diesen Fällen nicht gehalten, den angefochtenen Beschluss wegen der unterlassenen Anhörung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (Abgrenzung - u.a. - zu OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 Ws 304-305/05).

    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung hält zwar eine Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache für geboten, wenn eine erforderliche mündliche Anhörung unterblieben ist (BGH NStZ 1995, 610, 611; BrbgOLG Besch. v. 17.04.1996 - 2 Ws 50/96 - juris; OLG Celle Beschl. v. 15.05.2003 - 1 Ws 167/03 - juris; OLG Düsseldorf NJW 2002, 2963, 2964; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 77; OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 Ws 304-305/05 - juris; OLG Karlsruhe Beschl. v. 07.11.2002 - 1 Ws 323/02 - juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 06.06.2007 - 1 Ws 99/07 = BeckRS 2008, 03691; OLG Schleswig Beschl. v. 11.08.1981 - 1 Ws 289/01; ThürOLG Beschl. v. 16.08.2007 - 1 Ws 311/07 - juris).

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   OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05   

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OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,29839)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2005 - 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,29839)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,29839)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 1 Ws 107/01
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05
    Rn. 8 §§ 454 i.V.m. § 463 Abs. 3 StPO zu treffenden Entscheidungen persönlich durch die Strafvollstreckungskammer zu hören, von der persönlichen Anhörung kann ausnahmsweise vertretbar nur dann abgesehen werden, wenn der persönliche Eindruck angesichts der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der konkret zu treffenden Entscheidung nicht von entscheidender Bedeutung ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 Ws 107/01 -).
  • OLG Hamm, 16.12.1999 - 2 Ws 52/99

    Bedingte Entlassung, zwingende mündliche Anhörung, Verzicht, Nachholung bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05
    Für den Fall einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gem. § 57 StGB im Verfahren nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass eine Nachholung der mündlichen Anhörung selbst dann geboten ist, wenn der Verurteilte zunächst wirksam auf die mündliche Anhörung verzichtet hat und sich aus seiner Beschwerde ableiten lässt, dass er neben der Auseinandersetzung mit der Sachentscheidung auch vorträgt, dass er nunmehr bereit ist, sich anhören zu lassen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.1999 - 2 Ws 52/99 -).
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