Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304 - 305/05, 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StPO § 454
Mündliche Anhörung; Pflicht; Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer - Judicialis
StPO § 454
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 454
Pflicht zur mündlichen Anhörung; Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Absehen von einer persönlichen Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer; Nachholung einer mündlichen Anhörung; Voraussetzung für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers
Verfahrensgang
- LG Hagen, 29.09.2005 - 61 StVK 459/05
- OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304 - 305/05, 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05
- OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 19.06.2001 - 1 Ws 107/01
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304/05
Der Verurteilte ist in der Regel bei den nach §§ 454 i.V.m. § 463 Abs. 3 StPO zu treffenden Entscheidungen persönlich durch die Strafvollstreckungskammer zu hören, von der persönlichen Anhörung kann ausnahmsweise vertretbar nur dann abgesehen werden, wenn der persönliche Eindruck angesichts der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der konkret zu treffenden Entscheidung nicht von entscheidender Bedeutung ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 Ws 107/01 -). - OLG Hamm, 16.12.1999 - 2 Ws 52/99
Bedingte Entlassung, zwingende mündliche Anhörung, Verzicht, Nachholung bei …
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304/05
Für den Fall einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gem. § 57 StGB im Verfahren nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass eine Nachholung der mündlichen Anhörung selbst dann geboten ist, wenn der Verurteilte zunächst wirksam auf die mündliche Anhörung verzichtet hat und sich aus seiner Beschwerde ableiten lässt, dass er neben der Auseinandersetzung mit der Sachentscheidung auch vorträgt, dass er nunmehr bereit ist, sich anhören zu lassen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.1999 - 2 Ws 52/99 -).
- OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ws 187/08
Nachholung einer Anhörung durch das Beschwerdegericht
Es ist in diesen Fällen nicht gehalten, den angefochtenen Beschluss wegen der unterlassenen Anhörung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (Abgrenzung - u.a. - zu OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 Ws 304-305/05).Der überwiegende Teil der Rechtsprechung hält zwar eine Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache für geboten, wenn eine erforderliche mündliche Anhörung unterblieben ist (BGH NStZ 1995, 610, 611; BrbgOLG Besch. v. 17.04.1996 - 2 Ws 50/96 - juris; OLG Celle Beschl. v. 15.05.2003 - 1 Ws 167/03 - juris; OLG Düsseldorf NJW 2002, 2963, 2964; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 77; OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 Ws 304-305/05 - juris; OLG Karlsruhe Beschl. v. 07.11.2002 - 1 Ws 323/02 - juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 06.06.2007 - 1 Ws 99/07 = BeckRS 2008, 03691; OLG Schleswig Beschl. v. 11.08.1981 - 1 Ws 289/01; ThürOLG Beschl. v. 16.08.2007 - 1 Ws 311/07 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 29.09.2005 - 61 StVK 459/05
- OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304/05
- OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 19.06.2001 - 1 Ws 107/01
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05
Rn. 8 §§ 454 i.V.m. § 463 Abs. 3 StPO zu treffenden Entscheidungen persönlich durch die Strafvollstreckungskammer zu hören, von der persönlichen Anhörung kann ausnahmsweise vertretbar nur dann abgesehen werden, wenn der persönliche Eindruck angesichts der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der konkret zu treffenden Entscheidung nicht von entscheidender Bedeutung ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 Ws 107/01 -). - OLG Hamm, 16.12.1999 - 2 Ws 52/99
Bedingte Entlassung, zwingende mündliche Anhörung, Verzicht, Nachholung bei …
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05
Für den Fall einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gem. § 57 StGB im Verfahren nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass eine Nachholung der mündlichen Anhörung selbst dann geboten ist, wenn der Verurteilte zunächst wirksam auf die mündliche Anhörung verzichtet hat und sich aus seiner Beschwerde ableiten lässt, dass er neben der Auseinandersetzung mit der Sachentscheidung auch vorträgt, dass er nunmehr bereit ist, sich anhören zu lassen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.1999 - 2 Ws 52/99 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".