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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.09.2005 - 2 Ws 305/05 (222/05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16429
OLG Schleswig, 15.09.2005 - 2 Ws 305/05 (222/05) (https://dejure.org/2005,16429)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.09.2005 - 2 Ws 305/05 (222/05) (https://dejure.org/2005,16429)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. September 2005 - 2 Ws 305/05 (222/05) (https://dejure.org/2005,16429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschaffung des Besitzes pornografischer Schriften mit dem Inhalt des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens; Einordnung des Suchens und Betrachtens von Internetseiten als Besitzverschaffung; Unternehmen einer Tat bedeutet deren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 41
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09

    Strafbares Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten

    13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).

    Demgegenüber hat sich für die hier festgestellte Sachverhaltskonstellation des bloßen Aufrufes zwecks Betrachtens mit Herunterladung der Datei in den Arbeitsspeicher ohne weitergehenden Speicherungsvorsatz bisher keine überwiegende Ansicht herausgebildet (die Tatbestandserfüllung bejahend: OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41;… Laufhütte/Roggenbruck in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 184 b Rdn. 8; Heinrich in NStZ 2005, 361, 364; Eckstein in ZStW 117, 107, 120;… a.A. Fischer, a.a.O., § 184 b Rdn. 21 b;… Lenckner/Perron/Eisele, a.a.O., § 184 b Rdn. 15;… Hörnle in MünchKommStGB, § 184 b Rdn. 27;… Wolters in SK-StGB, § 184 b Rdn. 13;… Lackner/Kühl, a.a.O., § 184 b Rdn. 8; offen gelassen durch Senat in NStZ-RR 1999, 329).

  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene …

    Hinsichtlich der Fälle II.4 und 5 der Urteilsgründe billigt der Senat die vom Landgericht gefundene, mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Schleswig (NStZ-RR 2007, 41, 42) und Hamburg (NJW 2010, 1893, 1895) übereinstimmende Rechtsauffassung (…vgl. dazu Laufhütte/Roggenbuck, aaO, § 184b Rn. 10 mN).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an …

    Das ist bei elektronischen Bilddateien, die über das Internet übersandt oder bezogen werden, ohne Weiteres dann der Fall, wenn der Empfänger eine ihm übersandte Bilddatei dauerhaft auf seinem Rechner speichert, aber auch bereits dann, wenn er den ihm zugänglich gemachten Link zu dem Bild (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 3558 ff. sub II. 3.b.bb) aktiviert, um sich das Bild anzuschauen, und in den Arbeits- oder Cache-Speicher seines Rechners lädt (vgl. BGH, NStZ 2007, 95; OLG Hamburg, StV 2009, 469 ff.; OLG Schleswig, NStZ-RR 2007, 41 ff.) oder dieses auch nur versucht (…OLG Schleswig a.a.O.).
  • BGH, 12.11.2020 - 3 StR 31/20

    Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (wesentlicher …

    Nach dieser macht sich wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer Schriften bereits strafbar, wer eine gezielt gesuchte Internetseite kinderpornografischen Inhalts öffnet und diesen Inhalt auf dem Bildschirm betrachtet, weil der Täter hiernach auch dann Besitz an kinderpornographischen Dateien erlangt und sich diese verschafft, wenn die Dateien nach einer gezielten Suche durch den bloßen Aufruf einer entsprechenden Internetseite automatisch im sog. Cache-Speicher gespeichert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95; HansOLG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2010 - 2-27/09 (REV), NJW 2010, 1893, 1894; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 11. November 2008 - 1-53/08 (REV), juris Rn. 6 f.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15. September 2005 - 2 Ws 305/05 (222/05), NStZ-RR 2007, 41, 42;… krit. Fischer, StGB, 68. Aufl., § 184b Rn. 32 ff.;… SSWStGB/Hilgendorf, 4. Aufl., § 184b Rn. 17 mwN).
  • OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08

    Besitz von Kinderpornographie durch Aufruf im Browser

    Ebenso wenig verfangen für diesen Fall die Erwägungen des OLG Schleswig, die dieses in seinem Beschluss vom 15.09.2005 angestellt hat (OLG Schleswig, NStZ-RR 2007, 41;… kritisch hierzu Fischer, a.a.O., § 184b Rz. 21 a.E.; das der Entscheidung zugrunde liegende Strafverfahren ist zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt worden, vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 366).

    Zum anderen rekurriert das OLG Schleswig für die Besitzbegründung an aufgerufenen Internetdateien darauf, dass es dem Internetnutzer jeweils freisteht, ob er den beim Betrachten der Bilddateien auf dem Bildschirm noch nicht perpetuierten Besitz an den aufgerufenen Informationen dadurch dauerhafter gestalten will, indem er diese etwa bewusst speichert, ausdruckt, bearbeitet oder in Form einer elektronischen Nachricht an Dritte weiter versendet (OLG Schleswig, NStZ-RR 2007, 41, 42).

  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Das ist bei elektronischen Bilddateien, die über das Internet übersandt oder bezogen werden, ohne Weiteres dann der Fall, wenn der Empfänger eine ihm übersandte Bilddatei dauerhaft auf seinem Rechner speichert, aber auch bereits dann, wenn er den ihm zugänglich gemachten Link zu dem Bild (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 3558 ff. sub II. 3.b.bb) aktiviert, um sich das Bild anzuschauen, und in den Arbeits- oder Cache-Speicher seines Rechners lädt (vgl. BGH, NStZ 2007, 95; OLG Hamburg, StV 2009, 469 ff.; OLG Schleswig, NStZ-RR 2007, 41 ff.) oder dieses auch nur versucht (…OLG Schleswig a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2018 - 3d A 1455/16
    Rn. 53 Vgl. zum Besitz an kinderpornografischen Schriften durch Laden einer Datei in den Arbeitsspeicher eines Computers OLG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2010, - 2 - 27/09 (REV), 2- 27/09 - 1 Ss 86/09 -, NJW 2010, 1893 = juris Rn.35 ff., OLG Schleswig, Beschluss vom 15. September 2005 - 2 Ws 305/05 (222/05) -, NStZ-RR 2007, 41 = juris Rn. 8 ff., 16.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - 3d A 147/10

    Grundsätze zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst bei Einstellung eines …

    Rn. 36 So im Ergebnis OLG Schleswig Beschluss vom 15. September 2005 - 2 Ws 305/05 - a.A. OLG Hamburg, Beschluss vom 11. November 2008 - 1-53/08/REV -1 Ss 180/08 -, beide in JURIS.
  • LG Köln, 08.03.2017 - 102 KLs 40/16
    Denn auch bereits das - wie hier bewusste und gewollte - Herunterladen von Dateien in den Arbeitsspeicher zum Zwecke des bloßen Betrachtens begründet für den Nutzer des Empfängercomputers den Besitz an diesen Dateien im Sinne des § 184b Abs. 2 StGB i.d.F. vom 31. Oktober 2008 (vgl. BGHSt 47, 55 zu § 184 Abs. 3 StGB i.d.F. vom 13. November 1998; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, NStZ 2010, 1893 zu § 184b Abs. 4 S. 1 StGB i.d.F. vom 27. Dezember 2003; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NStZ-RR 2007, 41 zu § 184 Abs. 5 S. 1 StGB i.d.F. vom 13. November 1998).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304 - 305/05, 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12207
OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304 - 305/05, 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,12207)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2005 - 2 Ws 304 - 305/05, 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,12207)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 2 Ws 304 - 305/05, 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,12207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 454
    Mündliche Anhörung; Pflicht; Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer

  • Judicialis

    StPO § 454

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454
    Pflicht zur mündlichen Anhörung; Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Absehen von einer persönlichen Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer; Nachholung einer mündlichen Anhörung; Voraussetzung für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 1 Ws 107/01
    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304/05
    Der Verurteilte ist in der Regel bei den nach §§ 454 i.V.m. § 463 Abs. 3 StPO zu treffenden Entscheidungen persönlich durch die Strafvollstreckungskammer zu hören, von der persönlichen Anhörung kann ausnahmsweise vertretbar nur dann abgesehen werden, wenn der persönliche Eindruck angesichts der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der konkret zu treffenden Entscheidung nicht von entscheidender Bedeutung ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 Ws 107/01 -).
  • OLG Hamm, 16.12.1999 - 2 Ws 52/99

    Bedingte Entlassung, zwingende mündliche Anhörung, Verzicht, Nachholung bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304/05
    Für den Fall einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gem. § 57 StGB im Verfahren nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass eine Nachholung der mündlichen Anhörung selbst dann geboten ist, wenn der Verurteilte zunächst wirksam auf die mündliche Anhörung verzichtet hat und sich aus seiner Beschwerde ableiten lässt, dass er neben der Auseinandersetzung mit der Sachentscheidung auch vorträgt, dass er nunmehr bereit ist, sich anhören zu lassen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.1999 - 2 Ws 52/99 -).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ws 187/08

    Nachholung einer Anhörung durch das Beschwerdegericht

    Es ist in diesen Fällen nicht gehalten, den angefochtenen Beschluss wegen der unterlassenen Anhörung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (Abgrenzung - u.a. - zu OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 Ws 304-305/05).

    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung hält zwar eine Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache für geboten, wenn eine erforderliche mündliche Anhörung unterblieben ist (BGH NStZ 1995, 610, 611; BrbgOLG Besch. v. 17.04.1996 - 2 Ws 50/96 - juris; OLG Celle Beschl. v. 15.05.2003 - 1 Ws 167/03 - juris; OLG Düsseldorf NJW 2002, 2963, 2964; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 77; OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 Ws 304-305/05 - juris; OLG Karlsruhe Beschl. v. 07.11.2002 - 1 Ws 323/02 - juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 06.06.2007 - 1 Ws 99/07 = BeckRS 2008, 03691; OLG Schleswig Beschl. v. 11.08.1981 - 1 Ws 289/01; ThürOLG Beschl. v. 16.08.2007 - 1 Ws 311/07 - juris).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29839
OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,29839)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2005 - 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,29839)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,29839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 1 Ws 107/01
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05
    Rn. 8 §§ 454 i.V.m. § 463 Abs. 3 StPO zu treffenden Entscheidungen persönlich durch die Strafvollstreckungskammer zu hören, von der persönlichen Anhörung kann ausnahmsweise vertretbar nur dann abgesehen werden, wenn der persönliche Eindruck angesichts der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der konkret zu treffenden Entscheidung nicht von entscheidender Bedeutung ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 Ws 107/01 -).
  • OLG Hamm, 16.12.1999 - 2 Ws 52/99

    Bedingte Entlassung, zwingende mündliche Anhörung, Verzicht, Nachholung bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05
    Für den Fall einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gem. § 57 StGB im Verfahren nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass eine Nachholung der mündlichen Anhörung selbst dann geboten ist, wenn der Verurteilte zunächst wirksam auf die mündliche Anhörung verzichtet hat und sich aus seiner Beschwerde ableiten lässt, dass er neben der Auseinandersetzung mit der Sachentscheidung auch vorträgt, dass er nunmehr bereit ist, sich anhören zu lassen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.1999 - 2 Ws 52/99 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 305/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32229
OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,32229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2005 - 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,32229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 2 Ws 305/05 (https://dejure.org/2005,32229)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönliche Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer; Möglichkeit der Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 1 Ws 107/01
    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 305/05
    Der Verurteilte ist in der Regel bei den nach §§ 454 i.V.m. § 463 Abs. 3 StPO zu treffenden Entscheidungen persönlich durch die Strafvollstreckungskammer zu hören, von der persönlichen Anhörung kann ausnahmsweise vertretbar nur dann abgesehen werden, wenn der persönliche Eindruck angesichts der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der konkret zu treffenden Entscheidung nicht von entscheidender Bedeutung ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 Ws 107/01 -).
  • OLG Hamm, 16.12.1999 - 2 Ws 52/99

    Bedingte Entlassung, zwingende mündliche Anhörung, Verzicht, Nachholung bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 305/05
    Für den Fall einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gem. § 57 StGB im Verfahren nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass eine Nachholung der mündlichen Anhörung selbst dann geboten ist, wenn der Verurteilte zunächst wirksam auf die mündliche Anhörung verzichtet hat und sich aus seiner Beschwerde ableiten lässt, dass er neben der Auseinandersetzung mit der Sachentscheidung auch vorträgt, dass er nunmehr bereit ist, sich anhören zu lassen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.1999 - 2 Ws 52/99 -).
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