Rechtsprechung
| OLG Celle, 24.01.2013 - 2 Ws 313/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 180a Abs. 1 StGB; § 181a Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB; § 181a Abs. 2 StGB
Tatbestandsmäßigkeit der ausbeutenden, dirigierenden und fördernden Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten bei Möglichkeit zur jederzeitigen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der ausbeutenden, dirigierenden oder fördernden Zuhälterei bzw. der Ausbeutung von Prostituierten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Tatbestandsmäßigkeit der ausbeutenden, dirigierenden und fördernden Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten bei Möglichkeit zur jederzeitigen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Ausbeutende Zuhälterei" - Ob sich ein Bordellbesitzer strafbar macht, hängt von den Freiheiten der Prostituierten ab
Verfahrensgang
- LG Verden, 29.10.2012 - 7 KLs 2/12
- OLG Celle, 24.01.2013 - 2 Ws 313/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 144
- StV 2014, 420
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die …
Auszug aus OLG Celle, 24.01.2013 - 2 Ws 313/12
Wenn es den Prostituierten freigestellt ist, die Arbeit bei den Zuhältern aufzugeben und sich so etwaigen Disziplinierungsmaßnahmen zu entziehen, ist der Tatbestand nicht erfüllt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 01.08.2003, 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314).Rn. 17 Der BGH führt in seiner grundlegenden, bereits zitierten Entscheidung BGHSt 48, 314 noch als mögliche Einschränkung im Hinblick auf die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse an, dass eine Möglichkeit zur jederzeitigen Aufgabe der Tätigkeit möglicherweise dann nicht ausreichen würde zur Begründung der Straflosigkeit, wenn diese Wahl für die Frauen mit besonderen Härten verbunden gewesen sei, etwa weil sie dann mittellos, ohne Unterkunft und ohne Sprachkenntnisse auf der Straße gestanden hätten (…vgl. dazu BGH a. a. O.).
- OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"
Auszug aus OLG Celle, 24.01.2013 - 2 Ws 313/12
Hier wird von der Rechtsprechung maßgeblich darauf abgestellt, ob die Person unabhängig von der Einwirkung durch den Täter bereits zur Prostitution entschlossen war oder nicht (vgl. dazu OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 279). - BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für …
Auszug aus OLG Celle, 24.01.2013 - 2 Ws 313/12
Rn. 6 a) Der Tatbestand der ausbeutenden Zuhälterei gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass dem Opfer in objektiver Hinsicht ein erheblicher Teil der Einnahmen entzogen wird und dies zu einer gravierenden Beschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit führt, die geeignet ist, dem Opfer die Loslösung aus der Prostitution zu erschweren (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15.07.2005, 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 181 a Rdnr. 7). - BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03
Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; lex mitior; einvernehmlich …
Auszug aus OLG Celle, 24.01.2013 - 2 Ws 313/12
Ein einvernehmlich begründetes Beschäftigungsverhältnis, das Prostituierten eine jederzeitige Selbstbefreiung oder Loslösung aus dieser vertraglichen Beziehung ermöglicht, fällt nicht unter diesen Tatbestand (vgl. dazu BGH, StV 2003, 617;.
- OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12
Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell
So ist bei gewerblicher Prostitution bei der gebotenen typisierenden Betrachtung mit milieutypischen Begleiterscheinungen wie Belästigungen durch alkoholisierte oder unzufriedene Kunden, organisierter Kriminalität, Menschen- und Drogenhandel, ausbeutender Zuhälterei, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verstößen gegen das Waffenrecht, Gewaltkriminalität bis hin zu Tötungsdelikten zu rechnen (…OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.1.2015, OVG 2 B 1.14, juris Rn. 32; OVG Bautzen, Beschl. v. 28.6.2010, 1 A 659/08, juris; VGH München, Beschl. v. 10.6.2010, 1 ZB 09.1971, juris;… OVG Koblenz, Urt. v. 11.5.2005, BRS 69 Nr. 35;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.11.2005, OVG 10 S 3.05, juris Rn. 10 m.w.N.; OVG Berlin, Beschl. v. 9.4.2003, 2 S 5.03, juris; zu Milieustraftaten: BGH, Beschl. v. 4.7.2013, NStZ 2013, 580; Beschl. v. 23.2.2010, NStZ 2010, 391; OLG Celle, Beschl. v. 24.1.2013, StV 2014, 420 ff.; aus der Presse: www.sueddeutsche.de v. 13.1.2014 "In der Hölle von Schweinfurt"; www.ntv.de v. 24.11.2010, "Zwangsprostituierte immer jünger"; www.der-westen.de v. 20.3.2015, "Bordell-Schlägerei in Duisburg"; www.morgenpost.de v. 18.8.2012, "Schießerei im Bordell A... …"; www.ndr.de v. 14.11.1996 "Kiez-Krieg in Hamburg…" und v. 16.3.2015 "Schüsse in Bordell…"; www.abendblatt.de v. 3.3.2015 "Stinkbombe in Bordell G... geworfen"). - LG Hamburg, 19.12.2023 - 640 KLs 10/23
Ausbeuterische und dirigistische Zuhälterei und Zwangsprostitution
Rn. 140 a) § 181a StGB ist in beiden Varianten (ebenso wie § 181a Abs. 2 StGB) nicht erfüllt, wenn sich die Prostituierte jederzeit aus dem Prostitutionsverhältnis lösen und die Prostitution aufgeben kann, ohne dass dies mit besonderen Härten verbunden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314; OLG Celle, Beschluss vom 24. Januar 2013 - 2 Ws 313/12, juris Rn. 5 ff.;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 181a Rn. 9;… s. auch BT-Drucks. 14/5958, S. 5).Dafür spricht auch, dass sie 2021 noch jedenfalls teilweise ihrer Tätigkeit als Krankenschwester nachging, ihr zumindest die EUR 16.000 aus den erwirtschafteten Prostitutionseinnahmen verblieben, die sie nicht an den Angeklagten abgeben musste, und sie 50% ihrer Einnahmen behalten durfte (vgl. zu der letzten Erwägung OLG Celle, Beschluss vom 24. Januar 2013 - 2 Ws 313/12, juris Rn. 17).
Dies folgt neben ihrer emotionalen Abhängigkeit gegenüber dem Angeklagten vor allem daraus, dass eine Straflosigkeit unter diesem Gesichtspunkt voraussetzt, dass die Beteiligten eine freiwillige und einvernehmliche Vereinbarung über Ort und Zeit der Prostitutionsausübung getroffen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314; OLG Celle, Beschluss vom 24. Januar 2013 - 2 Ws 313/12, juris Rn. 7;… BT-Drucks. 14/5958, S. 5).
- LG Münster, 12.02.2026 - 21 KLs 7/25 In Betracht kommen hierbei nur solche Beziehungen die gerade im Hinblick auf die Ausbeutung der Prostituierten bestehen und zum Ziel haben, die Prostituierte in Abhängigkeit von dem Täter zu halten (BGH, NStZ-RR 2013, 144).
Dies ist nicht der Fall, wenn sich die Prostituierte jederzeit aus ihrem Beschäftigungsverhältnis lösen kann, ohne dass dies mit besonderen Härten verbunden wäre (BGH, NStZ-RR 2013, 144).
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