Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/2003, 2 Ws 33/03 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftentscheidung, die auf der Bewertung der aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse beruht; Beschränkung des Beschwerdegerichts in seiner Prüfungskompetenz; Anforderungen an eine in sich schlüssige und vertretbare Darlegung des dringenden ...
Verfahrensgang
- LG Ulm, 26.02.2003 - 2 Ks 14 Js 16759/01
- OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/2003, 2 Ws 33/03
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89
Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/03
Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH Strafverteidiger 1991, 525/OLG Karlsruhe Strafverteidiger 1997, 312). - OLG Frankfurt, 25.07.1995 - 1 Ws 120/95
Haftbefehl; Aufhebung; Nebenkläger; Beschwerde; Beschwerderecht; Verurteilung; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/03
Da dem Senat die volle Kenntnis vom Ergebnis der Beweisaufnahme fehlt, kann der angefochtene Beschluss insoweit nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Frankfurt/Main, Strafverteidiger 1995, 593). - OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96
Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/03
Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH Strafverteidiger 1991, 525/OLG Karlsruhe Strafverteidiger 1997, 312).
- OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 1 Ws 203/18
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens in Haftsachen
Rn. 47 Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH StV 1991, 525: OLG Karlsruhe Justiz 2003, 457 m.w.N.).Da das Maß der Fluchtgefahr maßgeblich von der Straferwartung indiziert wird und diese gleichermaßen wie der dringende Tatverdacht vorliegend allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, ist der Senat in seiner Prüfungskompetenz insoweit ebenfalls auf die Frage beschränkt, ob die Bewertung der Fluchtgefahr auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (…vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Stuttgart Justiz 2003, 457).
- OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 1 Ws 184/18
Wegen überlanger Verfahrensdauer: Haftbefehl gegen wegen Mordes Verurteilten …
Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH StV 1991, 525: OLG Karlsruhe Justiz 2003, 457 m.w.N.).Da das Maß der Fluchtgefahr maßgeblich von der Straferwartung indiziert wird und diese gleichermaßen wie der dringende Tatverdacht vorliegend allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, ist der Senat in seiner Prüfungskompetenz insoweit ebenfalls auf die Frage beschränkt, ob die Bewertung der Fluchtgefahr auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (…vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Stuttgart Justiz 2003, 457).
- OLG Brandenburg, 21.01.2019 - 1 Ws 204/18
Überprüfung einer Haftentscheidung nach durchgeführter Hauptverhandlung
Rn. 17 Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe Justiz 2003, 457 m.w.N.).Rn. 23 Da das Maß der Fluchtgefahr maßgeblich von der Straferwartung indiziert wird und diese gleichermaßen wie der dringende Tatverdacht vorliegend allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, ist der Senat in seiner Prüfungskompetenz insoweit ebenfalls auf die Frage beschränkt, ob die Bewertung der Fluchtgefahr auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. OLG Karlsruhe StV 1997, 312; OLG Stuttgart Justiz 2003, 457).
- OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 18/20
Überprüfung eines Haftbefehls nach noch nicht rechtskräftiger Verurteilung des …
Rn. 11 Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht auf die Frage beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe Justiz 2003, 457 m. w. N.).Rn. 16 Da das Maß der Fluchtgefahr maßgeblich von der Straferwartung indiziert wird und diese gleichermaßen wie der dringende Tatverdacht vorliegend allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, beschränkt sich die Prüfungskompetenz des Senats auf die Frage, ob die Bewertung der Fluchtgefahr auf nachvollziehbare Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung der Gesamtumstände beruht (OLG Karlsruhe StV 1997, 312; OLG Stuttgart Justiz 2003, 457).
- OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09
Voraussetzungen eines Haftbefehls nach Verurteilung in zweiter Instanz
Anderes mag allenfalls für die Frage einer möglichen Straferwartung bei Prüfung einer Haftentscheidung gelten, die während der laufenden Hauptverhandlung ergangen ist (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 457; OLG Karlsruhe, StV 1997, 312 ; StV 2001, 118). - KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22
Haftgrund der Wiederholungsgefahr: Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts …
Die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht hat sich darauf zu beschränken, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 18; StV 1991, 525; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 1 Ws 204/18 -, juris ; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2018, 114 und Justiz 2003, 457 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 3 Ws 498/17 -). - OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 1 Ws 34/23
Sicherstellung einer beschleunigten Bearbeitung in Haftsachen; Befugnis des …
Da das Maß der Fluchtgefahr maßgeblich von der Straferwartung indiziert wird und diese gleichermaßen wie der dringende Tatverdacht vorliegend allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, ist der Senat in seiner Prüfungskompetenz insoweit ebenfalls auf die Frage beschränkt, ob die Bewertung der Fluchtgefahr auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (…vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Stuttgart Justiz 2003, 457 ). - OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19
Nachprüfung des dringenden Tatverdachts durch das Beschwerdegericht aufgrund …
Rn. 14 1. Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH StV 1991, 525: OLG Karlsruhe Justiz 2003, 457 m.w.N.). - OLG Dresden, 03.06.2016 - 2 Ws 256/16 Da dem Senat die volle Kenntnis vom Ergebnis der Beweisaufnahme fehlt, kann der angefochtene Beschluss insoweit nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Frankfurt/Main, StV 1995, 593; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. März 2003 - 2 Ws 33/2003, 2 Ws 33/03 -, juris = Justiz 2003, 457).
- OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16 Da dem Senat die volle Kenntnis vom Ergebnis der Beweisaufnahme fehlt, kann der angefochtene Beschluss insoweit nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Frankfurt/Main, StV 1995, 593; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. März 2003 - 2 Ws 33/2003, 2 Ws 33/03 -, juris = Justiz 2003, 457).
- OLG Dresden, 20.06.2016 - 2 Ws 298/16
- OLG Jena, 28.11.2005 - 1 Ws 436/05
Haftbeschwerde
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 2 Ws 33/03 |
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 2 Ws 33/03
- OLG Frankfurt, 13.06.2003 - 2 Ws 33/03
- BGH, 13.06.2003 - 2 ARs 179/03
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.06.2003 - 2 ARs 179/03
Unzulässige Beschwerde gegen einen Beschluss des OLG im Klageerzwingungsverfahren
Az.: 3650 Js 234912/02 Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main Az.: 2 Ws 33/03 Oberlandesgericht Frankfurt am Main.Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. April 2003 - Az.: 2 Ws 33/03 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
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| OLG Frankfurt, 13.06.2003 - 2 Ws 33/03 |
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 2 Ws 33/03
- OLG Frankfurt, 13.06.2003 - 2 Ws 33/03
- BGH, 13.06.2003 - 2 ARs 179/03
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