Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25643
OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23 (https://dejure.org/2023,25643)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.02.2023 - 2 Ws 33/23 (https://dejure.org/2023,25643)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Februar 2023 - 2 Ws 33/23 (https://dejure.org/2023,25643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,25643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im …

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23
    Denn der Zweck der notwendigen Verteidigung besteht darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - StB 25/20 - juris, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 06.11.2020 - Ws 962/20

    Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23
    Nach anderer Auffassung soll mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 vom 26. Oktober 2016 (über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls), die durch das Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 in nationales Recht umgesetzt wurde, zwar eine nachträgliche Beiordnung möglich sein, weil Zweck der Richtlinie auch sei, einen mittellosen Beschuldigten von den Kosten der Verteidigung freizustellen (vgl. z. Bsp. OLG Bamberg, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 Ws 260/21 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 - juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 142 Rn. 20).
  • OLG Bamberg, 29.04.2021 - 1 Ws 260/21

    Rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach rechtskräftigem …

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23
    Nach anderer Auffassung soll mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 vom 26. Oktober 2016 (über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls), die durch das Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 in nationales Recht umgesetzt wurde, zwar eine nachträgliche Beiordnung möglich sein, weil Zweck der Richtlinie auch sei, einen mittellosen Beschuldigten von den Kosten der Verteidigung freizustellen (vgl. z. Bsp. OLG Bamberg, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 Ws 260/21 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 - juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 142 Rn. 20).
  • OLG Braunschweig, 02.03.2021 - 1 Ws 12/21

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei prozessualer Überholung; Keine …

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23
    Dieser Zweck der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung kann nachträglich durch die Bestellung nicht mehr rückwirkend erreicht werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2021 - 1 Ws 12/21 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 - juris).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung …

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23
    Dieser Zweck der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung kann nachträglich durch die Bestellung nicht mehr rückwirkend erreicht werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2021 - 1 Ws 12/21 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 - juris).
  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 2 Ws 112/20

    Notwendige Verteidigung: Anspruch eines Beschuldigten auf rückwirkende Bestellung …

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23
    Dieser Zweck der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung kann nachträglich durch die Bestellung nicht mehr rückwirkend erreicht werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2021 - 1 Ws 12/21 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 - juris).
  • OLG Schleswig, 06.05.2025 - 1 Ws 56/25

    Beschwerderecht des Angeklagten bei Gewährung von Akteneinsicht an Nebenkläger …

    Rn. 16 a) Im maßgeblichen Ausgangspunkt folgt der Senat dabei den in der Entscheidung OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 Ws 309/15, NStZ 2016, 629, niedergelegten Erwägungen (i. Ü. auch Anschluss BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 5 StR 40/16, BeckRS 2016, 07515, OLG Schleswig, Beschluss vom 5. April 2023 - 2 Ws 33/23).
  • LG Leipzig, 11.09.2023 - 17 Qs 48/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    In dieser Hinsicht haben sich einige Oberlandesgerichte ausdrücklich positioniert und am Ausschluss rückwirkender Bestellung festgehalten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020, Az. 1 Ws 19/20 und 1 Ws 20/20; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.09.2020, Az. 2 Ws 112/20; OLG Bremen, Beschluss vom 23.09.2020, Az. 1 Ws 120/20; KG, Beschluss vom 05.11.2020, Az. 5 Ws 217/19; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021, Az. 1 Ws 12/21 - zitiert jeweils nach juris, sowie nunmehr auch OLG Dresden, Beschluss vom 24.02.2023, Az. 2 Ws 33/23, nicht veröffentlicht;… aus der Kommentarliteratur zudem Willnow, in: KK-StPO, 9. Aufl. 2023, § 142 Rn. 16).

    Die Kammer schließt sich nunmehr - unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung (u.a. 17 Qs 9/21, zuletzt noch 17 Qs 12/23) - erstgenannter Auffassung an und berücksichtigt dabei insbesondere die inzwischen ergangene Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 24.02.2023, Az. 2 Ws 33/23, nicht veröffentlicht).

    Ein solches Erfordernis besteht jedoch nach Abschluss des Verfahrens gerade nicht mehr (u.a. OLG Dresden, Beschluss vom 24.02.2023, Az. 2 Ws 33/23 unter Verweis auf OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021, Az. 1 Ws 12/21, zitiert nach juris).

  • KG, 09.04.2025 - 2 Ws 35/25

    Mündliches Anhörungsverfahren bei der Maßregelvollstreckung

    Insoweit nimmt der Senat auf seine Ausführungen in den Beschlüssen vom 4. Juli 2024 - 2 Ws 82/24 -, 4. April 2023 - 2 Ws 33/23 - und 21. April 2022 - 2 Ws 25/22 - sowie in dem vorausgegangenen Beschluss des 5. Strafsenats des Kammergerichts vom 22. Januar 2021 - 5 Ws 228/20 - Bezug.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird insofern auf die Ausführungen in den Beschlüssen des Senates vom 21. April 2022 - 2 Ws 25/22 - und vom 4. April 2023 - 2 Ws 33/23 - sowie im vorausgegangenen Beschluss des 5. Strafsenats des Kammergerichts vom 22. Januar 2021 - 5 Ws 228/20 -, die den Beschwerdeführer betreffen, Bezug genommen.

    Soweit sich die Beschwerdebegründung in - auf Hörensagen beruhenden - Vorwürfen gegen eine frühere Therapeutin des Beschwerdeführers ergeht und damit dessen in der Klinikstellungnahme beschriebene ausgeprägte Neigung zur Schuldverschiebung und Externalisierung von Verantwortung bestätigt, ist festzuhalten, dass der Behandlungsverlauf des Beschwerdeführers von Beginn der Unterbringung an trotz mehrerer - zum Teil von ihm ausdrücklich gewünschter - Therapeutenwechsel durchgehend problematisch war, wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 4. Juli 2024 - 2 Ws 82/24 -, 4. April 2023 - 2 Ws 33/23 - und 21. April 2022 - 2 Ws 25/22 - und der 5. Strafsenats des Kammergerichts in seinem vorausgegangen Beschluss vom 22. Januar 2021 - 5 Ws 228/20 - festgestellt haben.

  • LG Zwickau, 29.06.2026 - E 1 Qs 96/26

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Dieser Zweck der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung kann nachträglich durch die Bestellung nicht mehr rückwirkend erreicht werden (OLG Dresden, Beschluss vom 24.02.2023 - 2 Ws 33/23).

    Nach Abschluss eines Verfahrens besteht ein solches Interesse nicht mehr (OLG Dresden, Beschluss vom 24.02.2023 - 2 Ws 33/23).

  • LG Leipzig, 02.08.2023 - 5 Qs 41/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit, Untätigkeit der StA

    An dieser Beurteilung hat auch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 vom 26. Oktober 2016 (über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, nachfolgend als PKH-Richtlinie bezeichnet), die durch das Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 in nationales Recht umgesetzt wurde, nichts geändert (OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2023, Az. 2 Ws 33/23; ständige Rspr. der Kammer: Beschl. v. 08.05.2023, Az. 5 Qs 27/23; Beschl. v. 01.06.2023, Az. 5 Qs 32/23 u. Beschl. v. 10.07.2023, Az. 5 Qs 36/23).
  • OLG Dresden, 03.08.2023 - 4 Ws 2/21

    Strafprozess, Beiordnung, Rückwirkung, Pflichtverteidiger

    Dies könne aber - gewissermaßen: denknotwendig - nur für die Zukunft eines noch andauernden Verfahrens der Fall sein (…OLG Hamburg, a.a.O., Rn. 14/15, OLG Braunschweig, a.a.O., Rn.10/11, OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 6/7; dem folgend auch der 2. Strafsenat des OLG Dresden, Beschluss vom 24. Februar 2023 - 2 Ws 33/23).
  • LG Limburg, 26.01.2024 - 2 Qs 4/24

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit, Bescher

    Ein solches Erfordernis besteht jedoch nach Abschluss des Verfahrens gerade nicht mehr (u.a. OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2023 - 2 Ws 33/23;… LG Frankfurt a. M. a.a.O., jew. zit. n. juris).
  • LG Verden, 09.06.2026 - 2 Qs 36/26

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit, konkludente Beiordnung

    Dieser Zweck der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung kann nachträglich durch die Bestellung nicht mehr rückwirkend erreicht werden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 24.02.2023 - 2 Ws 33/23, BeckRS 2023, 30558; LG Leipzig, Beschluss vom 11.09.2023 - 17 Qs 48/23, NStZ 2024, 190 m.w.N.).
  • LG Neuruppin, 23.07.2024 - 12 Qs 7/24

    Pflichtverteidiger, Rückwirkung, Bestellung, Zulässigkeit, Beschwerdebefugnis

    Eine Beiordnung erfolgt insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Dresden Beschl. v. 24.2.2023 - 2 Ws 33/23, BeckRS 2023, 30558 Rn. 2;… OLG Hamburg Beschl. v. 16.9.2020 - 2 Ws 112/20, a.a.O;… OLG Brandenburg Beschl. v. 9.3.2020 - 1 Ws 19/20, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Dresden
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht