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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.07.2014 - 2 Ws 340/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43644
OLG Koblenz, 14.07.2014 - 2 Ws 340/14 (https://dejure.org/2014,43644)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.2014 - 2 Ws 340/14 (https://dejure.org/2014,43644)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 2 Ws 340/14 (https://dejure.org/2014,43644)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Zulässigkeit von Weisungen an den Verurteilten im Rahmen der Führungsaufsicht: Mitteilung der genauen Wohnanschrift an die Strafvollstreckungskammer; regelmäßige Vorstellung bei der für seinen Wohnort zuständigen forensischen Ambulanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68b
    Unzulässigkeit der Weisung an den Verurteilten, seine neue Wohnanschrift der Strafvollstreckungskammer mitzuteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Bestand einer Weisung, die die Strafvollstreckungskammer als Mitteilungsadressaten vorsieht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Weisung an den Verurteilten, seine neue Wohnanschrift der Strafvollstreckungskammer mitzuteilen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 171
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 19.12.2017 - 1 Ws 561/17

    Strafvollstreckung: Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Eine diesbezügliche Meldepflicht bei dem Bewährungshelfer kann dem Verurteilten aber nicht - nicht strafbewehrte - Weisung nach § 68b Abs. 2 StGB auferlegt werden (insofern a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 14.07.2014 - 2 Ws 340/14 -, juris).

    Die Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz in seiner Entscheidung vom 14.07.2014 - 2 Ws 340/14 - (juris), eine solche - nicht strafbewehrte - Weisung komme nicht in Betracht, da ansonsten die nach § 68b Abs. 1 Ziff. 8 StGB gesetzlich definierte Zuständigkeit der Aufsichtsstelle zu Wohn- und Aufenthaltsüberwachung ins Leere liefe, vermag der Senat nicht zu teilen.

  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als …

    Auch der Senat hatte bereits in anderer Sache Anlass, die beschließende Strafvollstreckungskammer darauf hinzuweisen, dass aufgrund des Interesses des Verurteilten an einer rechtskräftigen Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung das gesamte Verfahren besonders zügig zu führen ist (vgl. BVerfG NJW 2012, 516; Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 Ws 340/14 -).
  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 1 Ws 179/19

    Keine Rechtsgrundlage für Pflicht zur Zusammenarbeit mit Bewährungshelfer bei …

    Rn. 26 c) Bezüglich der ebenfalls schon aus den unter III.2.a) aufgezeigten Gründen aufgehobenen, ausdrücklich als strafbewehrt bezeichneten Weisung zu Ziffer I.3.b), jeden Wechsel der Wohnung oder des Arbeitsplatzes dem Bewährungshelfer anzuzeigen, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Anzeige eines Wohnwechsels bei dem Bewährungshelfer oder bei Gericht im Unterschied zur Anzeige gegenüber der Aufsichtsstelle (§ 68b Abs. 1 Nr. 8 StGB) nicht als strafbewehrte Weisung gemäß § 68b Abs. 1 StGB ausgestaltet werden kann (…vgl. Senat, a.a.O.;… Kinzig in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 68b Rn. 13); eine diesbezügliche Meldepflicht bei dem Bewährungshelfer könnte dem Verurteilten allerdings als nicht strafbewehrte Weisung nach § 68b Abs. 2 StGB auferlegt werden (…vgl. Senat, a.a.O.; a. A. OLG Koblenz, Beschluss vom 14.07.2014 - 2 Ws 340/14 -, juris).
  • OLG Schleswig, 28.03.2019 - 1 Ws 65/19
    Diesen Bestimmtheitsanforderungen an eine strafbewährte Weisung genügt - unbeschadet der in Aussicht gestellten weiter-gehenden Konkretisierung durch gesonderten Beschluss - bereits die bestehende Weisung, sich einmal monatlich bis zum jeweils 10. des Monats bei der Forensischen Ambulanz des Wohnsitzes des Verurteilten vorzustellen, weil sich die für den Wohnort zuständige psychotherapeutische Ambulanz ohne Weiteres ermitteln lässt (vgl. OLG Koblenz, II. Strafsenat, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 2 Ws 340/14 -).
  • OLG Hamm, 17.01.2019 - 1 Ws 719/18

    Strafvollstreckung: Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Eine Verpflichtung zur Anzeige eines Wohnsitzwechsels bei dem Bewährungshelfer oder bei Gericht (bzw. dem Einwohnermeldeamt) kann im Unterschied zur Anzeige gegenüber der Aufsichtsstelle (§ 68b Abs. 1 Nr. 8 StGB) nicht als strafbewehrte Weisung gemäß § 68b Abs. 1 StGB ausgestaltet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - III-1 Ws 561/17 -, juris, Beschluss vom 07. November 2017 - III-1 Ws 498/17 -, Beschluss vom 27. Juli 2017 - III-1 Ws 292/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2017 - III-3 Ws 457/16 -, m.w.N.;… Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 68b Rn. 13), sondern ist allein als nicht strafbewehrte Weisung nach § 68b Abs. 2 StGB möglich (…vgl. Senat a.a.O.;… auch diese Möglichkeit ablehnend OLG Hamm, a.a.O., der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts hat allerdings mitgeteilt, an seiner Rechtsprechung insoweit nicht mehr festzuhalten; OLG Koblenz Beschluss vom 14. Juli 2014 - 2 Ws 340/14 -, juris).
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