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Rechtsprechung
   KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13 - 141 AR 409/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48778
KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13 - 141 AR 409/13 (https://dejure.org/2013,48778)
KG, Entscheidung vom 02.08.2013 - 2 Ws 385/13 - 141 AR 409/13 (https://dejure.org/2013,48778)
KG, Entscheidung vom 02. August 2013 - 2 Ws 385/13 - 141 AR 409/13 (https://dejure.org/2013,48778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 51 Abs 4 S 2 StGB, § 57 Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 54 Abs 1 S 3 IRG
    Strafvollstreckung nach einer Exequaturentscheidung: Reststrafenaussetzung im Rahmen der Vollstreckung eines ausländischen Urteils in der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung durch die Staatsanwaltschaft; Maßstab für die Wahrscheinlichkeit künftigen Wohlverhaltens nach einer Verurteilung wegen Menschenhandels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 227
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 22.11.1990 - 1 Ws 1025/90
    Auszug aus KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
    Diese Vorschrift ist nach einhelliger Auffassung im Vollstreckungshilfeverfahren nicht anwendbar; sie setzt vielmehr eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht voraus (vgl. OLG Düsseldorf VRS 80, 477, 480; Senat, Beschluss vom 3. August 2006 - 5 Ws 443/06 -).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
    Auf eine solche Auseinandersetzung mit dem Tatgeschehen hat sich der Beschwerdeführer jedoch bisher nicht eingelassen, obwohl gerade die Aufhellung der Tat einschließlich ihres Vorlaufs, der tatzeitrelevanten Motivlage und des Nachtatverhaltens eine wesentliche Grundlage für die Einschätzung ist, ob und mit welchem Wahrscheinlichkeitsgrad ein Rückfallrisiko besteht oder nicht (zur möglichen Berücksichtigung der Nichtaufklärung des Motivationsgefüges bei Prognoseentscheidungen vgl. BVerfGE 117, 71 - juris Rdn. 107).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
    Ein Schuldbekenntnis ist keine ausnahmslos unverzichtbare Voraussetzung für die Aufarbeitung der Tat, und die Unschuldsbehauptung steht einer positiven Legalprognose nicht zwangsläufig entgegen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2009 - 3 Ws 279/09 - BeckRS 2009, 26828; OLG Karlsruhe StV 2008, 314; Senat, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ws 279/09

    Rückfallprognose; Tatleugnung

    Auszug aus KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
    Ein Schuldbekenntnis ist keine ausnahmslos unverzichtbare Voraussetzung für die Aufarbeitung der Tat, und die Unschuldsbehauptung steht einer positiven Legalprognose nicht zwangsläufig entgegen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2009 - 3 Ws 279/09 - BeckRS 2009, 26828; OLG Karlsruhe StV 2008, 314; Senat, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 361/07

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund eines rechtskräftigen …

    Auszug aus KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
    Rn. 9 Die zugrunde liegende Verurteilung kann im Übrigen im Vollstreckungsverfahren nicht in Frage gestellt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 - und 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 -).
  • KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
    Auszug aus KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
    Rn. 5 2. Eine Reststrafenaussetzung kann daher nur verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt ist, dass die charakterlichen Mängel und sonstige Ursachen, die zu der Straftat geführt haben, soweit behoben sind, dass die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. Senat VRS 111, 418; NStZ-RR 2000, 170).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 Ws 230/07
    Auszug aus KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
    Ein Schuldbekenntnis ist keine ausnahmslos unverzichtbare Voraussetzung für die Aufarbeitung der Tat, und die Unschuldsbehauptung steht einer positiven Legalprognose nicht zwangsläufig entgegen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2009 - 3 Ws 279/09 - BeckRS 2009, 26828; OLG Karlsruhe StV 2008, 314; Senat, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -).
  • OLG München, 04.09.1996 - 1 Ws 686/96
    Auszug aus KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
    Es ist auch nicht Sinn der Vollstreckungshilfe, im Ausland verurteilten und inhaftierten deutschen Staatsangehörigen Nachteile zu ersparen, die ihnen aus der Vollstreckung ausländischer, von der deutschen Rechtspraxis abweichender Urteile erwachsen können (vgl. OLG München StV 1997, 372, 373).
  • KG, 11.07.2000 - 5 Ws 464/00
    Auszug aus KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
    Denn in welchem Maß es wahrscheinlich sein muss, dass ein Täter nicht wieder straffällig wird, hängt von dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter und den Eigenheiten der Persönlichkeit eines Verurteilten ab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 2 Ws 45/09 - 29. Mai 2008 - 2 Ws 211-213/08 - 24. Januar 2002 - 5 Ws 39/02 - und 11. Juli 2000 - 5 Ws 464/00 - std. Rspr.).
  • KG, 29.08.2006 - 5 Ws 436/06

    Strafaussetzung: Versagung der Reststrafenaussetzung wegen fortbestehender …

    Auszug aus KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
    Rn. 5 2. Eine Reststrafenaussetzung kann daher nur verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt ist, dass die charakterlichen Mängel und sonstige Ursachen, die zu der Straftat geführt haben, soweit behoben sind, dass die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. Senat VRS 111, 418; NStZ-RR 2000, 170).
  • OLG Bremen, 23.04.2008 - Ws 42/08
  • KG, 28.11.2000 - 5 Ws 749/00
  • KG, 15.10.2001 - 5 Ws 524/01
  • OLG Bremen, 14.08.2009 - Ws 45/09
  • OLG Oldenburg, 15.09.2026 - 1 OAus 60/26

    Übertragung der Strafvollstreckung; Rücküberstellungsgarantie; Grundsatz der …

    Die Übernahme der Vollstreckung begründet keine Befugnis eines Gerichtes des Vollstreckungsstaates, das der Vollstreckung zugrundeliegende ausländische Erkenntnis zu ändern (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 2. August 2013 - 2 Ws 385/13 -, juris Rn. 11).
  • OLG Celle, 29.09.2026 - 3 Ws 60/26

    Strafrestaussetzung: Legalprognose und Einschränkungen der Erstverbüßervermutung

    Dabei lässt er außer Acht, dass aufgrund der Rechtskraft eine innerprozessuale Bindungswirkung besteht, so dass die Schuldsprüche und Feststellungen der Anlassurteile für die Prognoseentscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB maßgebend und von den Vollstreckungsgerichten nicht zu hinterfragen sind (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92, Rn. 46, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 Ws 191/14, juris; KG, Beschluss vom 2. August 2013 - 2 Ws 385/13, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 2 Ws 80/09, juris;… Fischer/Lutz in Fischer, aaO Rn. 18).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anhörung durch …

    Die Vollstreckungsgerichte haben davon auszugehen, dass ein Verurteilter die in dem rechtskräftigen Urteil festgestellte Tat begangen hat; sie müssen auf dieser Grundlage ihre Prognose treffen (KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.1983, Ws 75/83, juris).

    Denn behandlungsorientierte Gespräche sind auch ohne Schuldeingeständnis möglich (KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn.7).

    Etwaige Zweifel, die sich daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer solche behandlungsorientierten Gespräche ebenso wie die Exploration durch den Sachverständigen K (vgl. VH IV Bl. 1303) abgelehnt hat, gehen aber zu seien Lasten (vgl. KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn.8).

  • OLG Celle, 19.06.2018 - 2 Ws 205/18

    Hinnahme härterer Sanktionen ausländischer Urteile bei Vollstreckungshilfe

    Eine Anpassung des Strafmaßes nach deutschem Strafzumessungsrecht ist nicht möglich (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 2. August 2013 - 2 Ws 385/13).
  • OLG Hamm, 20.04.2017 - 1 Ws 157/17

    Erstellen einer günstigen Sozialprognose bei einem leugnenden Angeklagten

    Die Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 04.05.2009, 2 Ws 80/09, juris Rn. 20; KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 Ws 191/14 -, Rn. 15, juris;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 57 Rn. 18).

    Vielmehr haben die Vollstreckungsgerichte davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer die in dem rechtskräftigen Urteil festgestellte Tat begangen hat, und auf dieser Grundlage ihre Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. KG Berlin, Beschlüsse vom 30.04.2012 - 2 Ws 78/12 - und vom 02.08.2013 - 2 Ws 385/13 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14

    Kriminalprognose; Sozialprognose; Legalprognose; Gutachten; Bindungswirkung; …

    Die Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind jedoch für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 04.05.2009, 2 Ws 80/09, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.1983, Ws 75/83, juris, sowie Beschluss vom 08.07.2014, 1 Ws 170/14, nicht veröffentlicht;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 57 Rdn. 18).
  • KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Verfahrensverzögerung als …

    Ferner steht die Unschuldsbehauptung einer positiven Legalprognose nicht zwangsläufig entgegen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Karlsruhe StV 2008, 314; Senat, Beschluss vom 2. August 2013 - 2 Ws 385/13 -).
  • KG, 18.07.2017 - 2 Ws 101/17

    Vollstreckungshilfeverfahren: Anrechnung von im Ausland vollzogenem …

    Eine Anpassung des Strafmaßes nach deutschem Strafzumessungsrecht ist nicht möglich (vgl. Senat, Beschluss vom 2. August 2013 - 2 Ws 385/13 -).
  • OLG Bamberg, 07.08.2019 - 1 Ws 385/19

    Keine Anpassung des Strafmaßstab im Exquaturverfahren

    Eine Anpassung des Strafmaßes nach deutschem Strafzumessungsrecht ist - unabhängig, ob es sich um ausländische Straf- oder Untersuchungshaft handelt - nicht möglich (…vgl. KG aaO und schon KG, Beschluss vom 02.08.2013 - 2 Ws 385/13 = NStZ-RR 2014, 227 = StraFo 2014, 349).
  • OLG Naumburg, 18.12.2024 - 1 Ws 496/24

    Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes unter Berücksichtigung des …

    Sie haben vielmehr zwingend davon auszugehen, dass der Verurteilte die in dem rechtskräftigen Urteil festgestellte Tat begangen hat und auf dieser Grundlage ihre Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. OLG Jena…, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 1 Ws 227/20 -, Rn. 26; KG Berlin, Beschluss vom 2. August 2013 - 2 Ws 385/13 -, Rn. 9; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 31.07.2020 - 1 Ws 227/20

    Wiedereinsetzung im Strafvollstreckungsverfahren: Glaubhaftmachung des …

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