Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.11.2001 - 2 Ws 449/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 24.02.1988 - 1 AK 7/88
Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 2 Ws 449/01
Rn. 21 Zwar ist die Freiheitsentziehung aufgrund eines Übernahmeersuchens durch Vollzug der Exequaturentscheidung nur der Form nach Strafvollstreckung, ihrem Wesen nach jedoch Rechtshilfe (OLG Karlsruhe, MDR 1988, 800 m.w.N.).Dennoch gelten für die Aussetzung des Strafrestes, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und des § 57 Abs. 2 Satz 2 IRG die Vorschriften des Strafgesetzbuches - § 57 StGB - (KG, JR 1993, 257; OLG Karlsruhe, MDR 1988, 800).
- OLG München, 05.09.1986 - 1 Ws 494/86
Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 2 Ws 449/01
Rn. 27 Anders als bei einer Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe (§ 57 Abs. 1 Satz 1 StGB) fließen in die Bewertung auch Gesichtspunkte der Schuldschwere (vgl. Gribbohm in: Lk, 11.Aufl., § 57 Rdn.54;… Tröndle/Fischer, § 57 a.a.O., Lackner, StGB, 22.Aufl., § 57 Rdn.20), der Generalprävention BGH StGB § 57 Abs. 2 "Versagung" 1) und der Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. OLG München NStZ 1987, 74) ein. - KG, 19.04.1995 - 5 Ws 76/95
Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 2 Ws 449/01
Sie müssen jedoch von solchem Gewicht sein, dass sie eine Strafaussetzung nicht als unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. KG ZfStrVo 1996, 247 m.w.N.).
- OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
Aussetzung der Vollstreckung einer im Ausland verhängten und in Deutschland …
Dennoch gelten für die Aussetzung des Strafrests, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und § 57 Abs. 2 Satz 2 IRG die Vorschriften des Strafgesetzbuches (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01; OLG Hamm B.v. 19.1.2004, 2 Ws 22/04; OLG Düsseldorf B v. 8.11.2005, III - 3 Ws 445/05 = NStZ-RR 2006, 217 f.).Dies hindert es nach Auffassung des Senats (vgl. Beschluss vom 9.11.2001, 2 Ws 449/01) indes nicht, diesen Umstand zugunsten des Verurteilten im Rahmen der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen.
Dies kann grundsätzlich ein Umstand sein, der zugunsten des Verurteilten spricht (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01).
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| OLG Schleswig, 27.11.2001 - 2 Ws 449/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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