Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.04.1991 - 2 Ws 46/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- JR 1992, 302
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 3 Ws 1221/04
Strafverfahren: Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Unwirksamkeit der …
Denn nur in diesem Falle bildet diese eine das Rechtsmittelverfahren abschließende Entscheidung (vgl. BGH, NStZ 2001, 104;… BGHR StPO § 302 I 1 Rechtsmittelverzicht 8; Senat, NStZ 1988, 328; OLG Schleswig, SchlHA 1997, 171; OLG Karlsruhe, JR 1992, 302;… Hanack, in: Löwe/Rosenberg, § 302 Rn 76 mwN).Zu einer abweichenden Beurteilung gibt schließlich der Umstand, dass eine Entscheidung, mit welcher ein Berufungsgericht eine im Streit befindliche Rechtsmittelrücknahme für wirksam hält und demzufolge die Berufung für erledigt erklärt, mit der (sofortigen) Beschwerde anfechtbar ist (Senat, NStZ 1988, 328; OLG Schleswig, SchlHA 1997, 171; OLG Karlsruhe, JR 1992, 302) keinen Anlass.
- BGH, 11.05.2022 - 4 StR 78/22
Zurücknahme eines Rechtsmittels (unwiderruflich und unanfechtbar)
c) Die Rücknahmeerklärung ist mit Eingang bei dem Landgericht wirksam geworden, wobei dahinstehen kann, ob sie von dem Angeklagten unmittelbar an dieses adressiert oder an die Staatsanwaltschaft gerichtet und von dieser an die Strafkammer weitergeleitet worden war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. April 1991 - 2 Ws 46/91, JR 1992, 302 f.;… Allgayer in MüKo-StPO, § 302 Rn. 21;… Jesse in LR-StPO, 26. Aufl., § 302 Rn. 34). - AGH Nordrhein-Westfalen, 10.10.2025 - 2 AGH 12/24 Rn. 3 Die Rücknahme wird dann wirksam, wenn sie gegenüber dem zuständigen Gericht erklärt wird, wobei in der Regel der Wille des Erklärenden zur entsprechenden Weitergabe an das Gericht vermutet und die Rücknahme mit dem Zugang beim zuständigen Gericht wirksam wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.1991, 2 Ws 46/91, juris;… Jesse in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 302 Rn. 15 - jeweils zur gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärten Rechtsmittelrücknahme und Weiterleitung an das Gericht).
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