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| OLG Schleswig, 21.11.2000 - 2 Ws 481/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10
Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Beiordnungsverfahren, Entpflichtung
Das Anhörungsrecht ist insbesondere dann verletzt, wenn dem Beschuldigten vor der Bestellung keine hinreichende Möglichkeit erteilt wurde, einen Verteidiger zu benennen (OLG Frankfurt StV 2009, 402-403, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris). - OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04
Beiordnung eines Pflichtverteidigers ohne Gelegenheit des Angeklagten zur …
Eine Ausnahme ist jedoch in den Fällen zu machen, in denen dem Angeklagten vor der Bestellung des Rechtsanwalts keine Gelegenheit nach § 142 Abs. 1 S. 2 StPO gegeben worden ist, einen Verteidiger vorzuschlagen (KG Berlin, Beschluss vom 29. März 1999, 1 AR 312/99 - 5 Ws 171/99, und Beschluss vom 31. Mai 1999, 1 AR 614/99 - 4 Ws 140/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris). - OLG Schleswig, 11.03.2016 - 2 Ws 84/16 Die Sollvorschrift des § 142 Abs. 1 S. 1 StPO kommt dabei prak- tisch einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in seltenen Aus- nahmefällen abgewichen werden kann (Senatsbeschl. v. 21.11.2000 - 2 Ws 481/00 -, SchIHA 2001, 137).
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