Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.11.2009 - 2 Ws 559 - 560/09, 2 Ws 559/09, 2 Ws 560/09 |
Zitiervorschläge
OLG Köln, Entscheidung vom 23.11.2009 - 2 Ws 559 - 560/09, 2 Ws 559/09, 2 Ws 560/09 (https://dejure.org/2009,23831)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. November 2009 - 2 Ws 559 - 560/09, 2 Ws 559/09, 2 Ws 560/09 (https://dejure.org/2009,23831)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 111b
Aufhebung eines Arrestbeschlusses zur Rückgewinnungshilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung eines Arrestbeschlusses zur Rückgewinnungshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 24.02.2009 - 502 Gs 524/09
- LG Köln, 24.02.2009 - 109 Qs 29/09
- OLG Köln, 23.11.2009 - 2 Ws 559 - 560/09, 2 Ws 559/09, 2 Ws 560/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus OLG Köln, 23.11.2009 - 2 Ws 559/09
Nach der Rechtsprechung des BVerfG bedeutet das allerdings nicht, dass insoweit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gilt, der vielmehr alles staatliche Handeln bindet und daher auch das gesamte Strafverfahren beherrscht (BVerfGE 23, 127,133; 32,373,379). - BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
Zeugen Jehovas
Auszug aus OLG Köln, 23.11.2009 - 2 Ws 559/09
Nach der Rechtsprechung des BVerfG bedeutet das allerdings nicht, dass insoweit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gilt, der vielmehr alles staatliche Handeln bindet und daher auch das gesamte Strafverfahren beherrscht (BVerfGE 23, 127,133; 32,373,379). - OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03
Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit
Auszug aus OLG Köln, 23.11.2009 - 2 Ws 559/09
Aus § 111 b Abs. 3 StPO ergibt sich insoweit nämlich, dass bei Vorliegen dringender Gründe - dies ist gleichbedeutend mit dringendem Tatverdacht - die Sicherstellung grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung möglich ist." (SenE v. 18.06.03 - 2 Ws 343/03 - = StV 04, 121; SenE v. 16.09.2005 - 2 Ws 334/05).
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