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| OLG Dresden, 26.03.1993 - 2 Ws 61/93 |
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Wird zitiert von ... (4)
- OLG Naumburg, 29.06.1994 - 1 Ws Reh. 26/94 Der Senat verneint eine solche Unvereinbarkeit, sieht sich aber durch OLG Dresden, VIZ 1993, 516, und OLG Rostock, VIZ 1994, 43, gehindert, so zu entscheiden, und legt die Sache nach § 13 Abs. 4 StrRehaG , § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vor.«.
An dieser Entscheidung sieht der Senat sich durch die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Dresden vom 26. März 1993, VIZ 1993, 516 , und Rostock vom 15. Juli 1993, VIZ 1994, 43 gehindert.
- BGH, 14.03.1995 - 4 StR 410/94
Flucht aus der DDR - Devisenvergehen - Zollvergehen - Rehabilitierung
An dieser Entscheidung sieht es sich durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. März 1993 - 2 Ws 61/93 - (VIZ 1993, 516) und des Oberlandesgerichts Rostock vom 15. Juli 1993 - II WsRH 32/93 - (VIZ 1994, 43) gehindert. - KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02
Rehabilitierung wegen einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen die …
cc) Steht aber - nach alledem - fest, dass der Betroffene versucht hat, die DDR unerlaubt zu verlassen und lediglich sein weniges persönliches Hab und Gut durch verbotswidrige Ausfuhr zu sichern, war die Verurteilung wegen der Verletzung wirtschaftsrechtlicher Bestimmungen rechtsstaatswidrig (vgl. OLG Rostock VIZ 1994, 43; OLG Dresden VIZ 1993, 516 ). - OLG Naumburg, 29.06.1994 - 1 WsReh 26/94
Rehabilitierungsverfahren aufgrund Devisenstraftat und Fluchtversuch aus der DDR; …
Rn. 14 An dieser Entscheidung sieht der Senat sich durch die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Dresden vom 26. März 1993, VIZ 1993, 516, und Rostock vom 15. Juli 1993, VIZ 1994, 43 gehindert.
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