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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.06.2023 - 2 Ws 62/23 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,14055
OLG Brandenburg, 01.06.2023 - 2 Ws 62/23 (S) (https://dejure.org/2023,14055)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.06.2023 - 2 Ws 62/23 (S) (https://dejure.org/2023,14055)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2023 - 2 Ws 62/23 (S) (https://dejure.org/2023,14055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • strafrechtsiegen.de

    Voraussetzungen Strafrestaussetzung nach der Zwei-Drittel-Regelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung bei erstmaligem Freiheitsentzug; Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach Verurteilung wegen Vermögensdelikten gegen die Allgemeinheit; Grundsatz der Verantwortbarkeit der Reststrafenaussetzung bei erstmaliger Haft

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • KG, 04.12.2013 - 2 Ws 577/13

    Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2023 - 2 Ws 62/23
    Soweit sich aus der von der Staatsanwaltschaft in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidung des Kammergerichts (Beschl. v. 4. Dezember 2013 - 2 Ws 577/13, zit. nach Juris) Abweichendes ergibt, wird dies vom Senat so nicht geteilt.
  • OLG Stuttgart, 28.09.1989 - 4 Ws 246/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2023 - 2 Ws 62/23
    Dass sich die Verurteilte bereits in Untersuchungshaft befand, steht weder dem Erstverbüßerprivileg gemäß § 57 Abs. 2 StGB (OLG Stuttgart, Beschl. v. 28. September 1989 - 4 Ws 246/89; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30. November 1995 - 3 Ws 655 - 656/95) noch der Vermutungswirkung für den generalpräventiven Erfolg des erstmaligen Vollzugs einer Freiheitsstrafe entgegen.
  • KG, 17.12.1996 - 5 Ws 729/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2023 - 2 Ws 62/23
    Zwar ist prognostisch ungünstig, dass die Verurteilte vom 7. September bis zum 31. Oktober 2018 bereits Untersuchungshaft verbüßt und die Warnfunktion der Untersuchungshaft (vgl. KG, Beschl. v. 17. Dezember 1996 -1 AR 1585/96 - 5 Ws 729, zit. nach Juris) mithin insoweit versagt hat, sie darüber hinaus seit 2017 wiederholt straffällig geworden ist, in der Bewährungszeit Straftaten begangen und sich auch durch die Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe nicht von der Begehung erneuter Straftaten hat abhalten lassen.
  • OLG Naumburg, 27.05.2024 - 1 Ws 214/24 B-Sonst

    Strafvollstreckung, Zwei-Drittel-Entlassung, Erstverbüßer, Bewährung, …

    Die Vermutung ist insbesondere nicht schon allein deswegen widerlegt, weil der Verurteilte Bewährungsversager ist (…siehe BGH a. a. O.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. Juni 2023 - 2 Ws 62/23 (S) -, Rn. 7; OLG Bamberg…, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 1 Ws 32/21 -, Rn. 11; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 Ws 308/07 -, Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).

    Denn diese erfolgte noch deutlich vor der Verurteilung durch das Amtsgericht Wittenberg vom 10. November 2020 und mehr als anderthalb Jahre vor Begehung der nicht einschlägigen Anlasstat und kann im Hinblick auf die nachhaltige und spezialpräventive Wirkung auf den Gefangenen auch nicht mit Strafhaft verglichen werden (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. Juni 2023 - 2 Ws 62/23 (S) -, Rn. 5, zitiert nach juris).

  • LG Frankenthal, 04.07.2024 - 3 StVK 231/23
    Bei einem erstmaligen Freiheitsentzug streitet eine Vermutung dafür, dass der Eindruck und die Wirkung des Strafvollzugs einer künftigen Straffälligkeit des Verurteilten entgegen wirken; bei einem erstmaligen Freiheitsentzug ist in der Regel zu erwarten, dass die Strafe ihre spezialpräventiven Wirkungen entfaltet hat, sodass es regelmäßig verantwortbar ist, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, wenn dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.06.2023 - 2 Ws 62/23, BeckRS 2023, 14092).
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