Rechtsprechung
| KG, 09.07.2024 - 2 Ws 83/24 Vollz |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Maßregelvollzug in Berlin: Mitwirkung des Sicherungsverwahrten an der Vollzugs- und Eingliederungsplanung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.03.2024 - 596 StVK 202/23
- KG, 09.07.2024 - 2 Ws 83/24 Voll
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- KG, 10.11.2021 - 2 Ws 107/21
Beteiligung des Sicherungsverwahrten an der Vollzugs- und Eingliederungsplanung
Auszug aus KG, 09.07.2024 - 2 Ws 83/24
Rn. 25 (2) Soweit der Beschwerdeführer die fehlende Mitwirkung rügt und gleichzeitig darauf verweist, dass seine Teilnahme gesetzlich nicht vorgesehen sei, hat der Senat durch Beschluss vom 10. November 2021 - 2 Ws 107/21 -, der ebenfalls den Beschwerdeführer betraf, bereits klargestellt, welche Anforderungen an die Mitwirkung des Untergebrachten im Rahmen des § 8 Abs. 4, 5 und 8 SVVollzG Bln zu stellen sind.Die eigenen Vorstellungen des Untergebrachten über die Aufnahme bestimmter Maßnahmen in den Vollzugsplan sind aber von der Einrichtungsleitung und Vollzugsplankonferenz zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. November 2021 aaO mwN).
Nur so kann die vorgeschriebene Berücksichtigung der Anregungen und Vorschläge des Untergebrachten bei dem gemeinsamen Entscheidungsprozess der an der Konferenz Mitwirkenden gewährleistet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 10. November 2021 aaO mwN).
Die Vollzugsmitarbeiter sollen auch die Möglichkeit haben, frei und unbelastet gegenläufige Einschätzungen auszutauschen und etwaige Entwürfe zu beraten (vgl. Senat, Beschluss vom 10. November 2021 aaO mwN).
- OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 2 Ws 160/22
Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes; …
Auszug aus KG, 09.07.2024 - 2 Ws 83/24
Zur Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gehört, dass er eine aus sich heraus verständliche Darstellung enthält und erkennen lässt, durch welche Maßnahmen der Vollzugsbehörde sich der Gefangene oder der Verwahrte in seinen Rechten verletzt fühlt (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Februar 2023 aaO und vom 27. Dezember 2022 - 2 Ws 160/22 Vollz -, jeweils mwN).Zu diesem Zweck muss der Antragsteller Tatsachen vortragen, die, wenn sie gegeben wären, eine Rechtsverletzung als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2022 aaO mwN;… Arloth/Krä, StVollzG, 5. Auflage, § 109, Rn. 13).
- BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …
Auszug aus KG, 09.07.2024 - 2 Ws 83/24
Rn. 34 Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 463).
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus KG, 09.07.2024 - 2 Ws 83/24
Rn. 34 Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 463). - BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
Auszug aus KG, 09.07.2024 - 2 Ws 83/24
Rn. 34 Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 463). - BVerfG, 21.01.2003 - 2 BvR 406/02
Anspruch des Strafgefangenen auf Aushändigung des Vollzugsplans
Auszug aus KG, 09.07.2024 - 2 Ws 83/24
Daraus folgt ein Anspruch des Untergebrachten, über die Vollzugs- und Eingliederungsplanung so unterrichtet zu werden, dass ihm die Mitwirkung an seiner Behandlung möglich ist und er seine Rechte wahrnehmen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 2 BvR 406/02 -, juris). - KG, 29.01.2019 - 2 Ws 22/19
Keine Anfechtbarkeit von Absichtserklärungen
Auszug aus KG, 09.07.2024 - 2 Ws 83/24
Es muss sich deshalb um einen Akt der Vollzugsbehörde handeln, der in das Rechtsverhältnis zwischen dem Gefangenen und dem Staat gestaltend eingreifen soll, also um die Regelung einer einzelnen Angelegenheit, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist und diesbezüglich Verbindlichkeit beansprucht (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Februar 2023 aaO; vom 29. Januar 2019 - 2 Ws 22/19 Vollz - …und vom 27. Februar 2018 - 2 Ws 40/18 Vollz - Arloth/Krä aaO § 109 Rn. 6, 7, jeweils mwN). - OLG Brandenburg, 06.07.2023 - 2 Ws 76/23
Unbefristete Verlängerung einer Führungsaufsicht über gesetzliche Höchstdauer …
Auszug aus KG, 09.07.2024 - 2 Ws 83/24
Rn. 9 Es gehört zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen, dass ein zulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung vorliegt, was der Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu überprüfen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. August 2023 - 2 Ws 88/23 -, vom 28. Juli 2023 - 2 Ws 76/23 - und vom 27. Februar 2023 - 2 Ws 184/22 Vollz - jeweils mwN). - OLG Brandenburg, 25.05.2023 - 2 Ws 68/23
Pflichtverteidigung im Vollstreckungsverfahren; Notwendige Pflichtverteidigung im …
Auszug aus KG, 09.07.2024 - 2 Ws 83/24
Die insoweit zum StVollzG (Bund) ergangene Rechtsprechung ist - worauf der Senat bereits vielfach hingewiesen hat - auf die entsprechenden Regelungen des SVVollzG Bln übertragbar (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Oktober 2023 - 2 Ws 46/23 - vom 13. September 2023 - 2 Ws 68/23 - …und vom 23. Juni 2023 aaO, jeweils mwN).
- OLG Celle, 25.11.2024 - 2 ORs 127/24
Urteilsabsetzungsfrist; Revisionsbegründung; Verfahrensrüge; Zu den Anforderungen …
Denn die Urteilsaufhebung und Zurückverweisung aufgrund eines Verfahrensfehlers in einer Haftsache führt nicht ohne weiteres zur Annahme einer der Justiz anzulastenden rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung, die eine Fortdauer der Untersuchungshaft wegen erheblicher Verletzung des besonderen Beschleunigungsgebots in Haftsachen verbieten würde (Senat, Beschluss vom 23. April 2024, 2 Ws 83/24; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 -, juris; OLG München, Beschluss vom 4. April 2006 - 2 Ws 289/06 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2005 - 2 Ws 151/05, BeckRS 2005, 151031;… Lind in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2019, § 120 Aufhebung des Haftbefehls, Rn. 32).
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