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   OLG Düsseldorf, 05.04.1993 - 2 Ws 96/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,31788
OLG Düsseldorf, 05.04.1993 - 2 Ws 96/93 (https://dejure.org/1993,31788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.1993 - 2 Ws 96/93 (https://dejure.org/1993,31788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 1993 - 2 Ws 96/93 (https://dejure.org/1993,31788)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2009 - 12 Qs 50/09

    Bewährungswiderruf: Aufhebung bei unwirksamer Zustellung im Ausland

    Bei Fehlen der Gelegenheit zur mündlichen Anhörung ist die Widerrufsentscheidung als fehlerhaft aufzuheben und die Sache an das Erstgericht zurückzuverweisen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 10.04.1989 - 2 Ws 164/89; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.1993 - 2 Ws 96/93; LG Saarbrücken, Beschluss vom 21.02.2000 - 4 Qs 77/99 I; LG Zweibrücken, Beschluss vom 19.05.2000 - 4 Qs 52/00 I; LG Zweibrücken, Beschluss vom 20.02.2003 - Qs 3/03; Thüringer OLG, Beschluss vom 04.10.2005 - 1 Ws 371/05; Thüringer OLG, Beschluss vom 03.05.2006 - 1 Ws 87/06; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 18.12.2006 - 2 Ws 516/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ws 49/07), weil die unterlassene Anhörung im Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26.01.1999 - 1 AR 1573/98; LG Regensburg, Beschluss vom 02.04.2004 - 1 Qs 30/04).
  • LG Duisburg, 16.05.2022 - 31 Qs 27/22
    Diese Sollvorschrift ist dahingehend zu verstehen, dass sie zwingend ist, wenn ihr keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen; unterbleibt die mündliche Anhörung, so muss aus dem Widerrufsbeschluss oder zumindest aus dem Akteninhalt im Übrigen entnommen werden können, dass die eine solche Verfahrensweise gestattenden schwerwiegenden Gründe vom Gericht geprüft worden sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. April 1993 - 2 Ws 96/93; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 1987 - 1 Ws 176/87; OLG Hamm…, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 Ws 38/17 Rz. 11 bei juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage 2021, § 453 Rdn. 7).
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