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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16479
OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00 (https://dejure.org/2001,16479)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2001 - 2 Wx 149/00 (https://dejure.org/2001,16479)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2001 - 2 Wx 149/00 (https://dejure.org/2001,16479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen mangelnder Bestimmtheit ; Befugnis des Rechtsbeschwerdegericht zur Auslegung eines angefochtenen Eigentümerbeschlusses bei Vorliegen von Dauerregelungen; Bloße Verweisung auf eine vorangegangene tatsächliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 725
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00
    1) Der BGH hat in der vom Landgericht zugrundegelegten Entscheidung (NJW 1998, 3713 = MDR 99, 28 ff. = WuM 98, 738 = NZM 98, 955) vermieden, für alle Konstellationen abschließend zu entscheiden, wann das Rechtsbeschwerdegericht Wohnungseigentümerbeschlüsse selbständig umfassend auslegen darf und wann Wohnungseigentümerbeschlüsse über die bloße Anfechtbarkeit hinaus nichtig sind.
  • BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98

    Tragung eines Verwaltungsaufwands durch einzelne Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00
    Nach Überzeugung des Senates ist das Bayerische Oberste Landesgericht von dieser Rechtsprechung auch nicht inzwischen abgerückt, obwohl die in einer neueren Entscheidung (WuM 1999, 179 f.) gewählte Formulierung ("ungültig zu erklären") zunächst darauf hindeuten könnte.
  • KG, 03.02.1981 - 1 W 2823/80
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00
    Wie das Landgericht zutreffend ausführt, mangelt es einer bloßen Verweisung auf eine vorangegangene tatsächliche Handhabung ohne Konkretisierung des Regelungsgehaltes im Beschluß oder Protokoll an einem Mindestmaß inhaltlicher Bestimmtheit (vgl. KG OLGZ 1981, 307, 309).
  • LG Hamburg, 15.11.2000 - 318 T 84/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00
    1) Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner zu 1) bis 6) und 8) gegen den Beschluß des Landgerichts Hamburg vom 15. November 2000 (318 T 84/00) wird zurückgewiesen.
  • LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13

    Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplätze kann per Beschluss verboten …

    Nichtig ist ein Beschluss insbesondere dann, wenn er infolge inhaltlicher Unbestimmtheit keine durchführbare Regelung enthält (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 27.03.2001 - 2 Wx 149/00, ZMR 2002, 725;… Kümmel, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 23 Rn. 79).
  • LG Berlin, 05.05.2013 - 55 S 52/12

    Inhaltlich unbestimmte WEG-Beschlüsse sind nichtig!

    Die Auslegung hat dabei wegen ihrer Wirkung gegenüber Rechtsnachfolgern entsprechend den Regeln für grundbuchliche Eintragungen aus sich heraus objektiv und normativ zu erfolgen (…Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl. § 23 Rn. 59; BGH NJW 1998, 3713; OLG Hamburg ZMR 2001, 725).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor …

    Maßgebend ist dabei der Wortlaut und der sonstige Protokollinhalt; Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses können nur berücksichtigt werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1998, 3713=ZMR 1999, 41; Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2001, 725; KG ZMR 2009, 790;… Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 04.09.2012 -20 W 227/2008-, Bärmann/Merle, a. a. O., § 23, Rdnr. 53 m. w. H.).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04

    Wohnungseigentumsrecht: Zur Frage der wirksamen Genehmigung einer baulichen …

    Als nichtig sind dagegen Beschlüsse anzusehen, die eine durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lassen (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2001, 725, 727;… Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Auflage 2003 § 23 Rdz. 149).
  • LG Wiesbaden, 30.06.2017 - 5 O 126/16

    Inhaltliche Unbestimmtheit eines WEG-Beschlusses

    {ABSCHNITT:Orientierungssatz:} Die inhaltliche Unbestimmtheit eines WEG-Beschlusses führt zu seiner Nichtigkeit und nicht bloß zu seiner Anfechtbarkeit (Vergleiche OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2012, 2 Wx 149/00, Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 13. Auflage, § 23 Rn. 16, OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2004, 15 W 129/04).

    Doch führt die inhaltliche Unbestimmtheit des Beschlusses zu seiner Nichtigkeit und nicht bloß zu seiner Anfechtbarkeit (Vergleiche OLG Hamburg, Beschluss vom 7 20. März 2001, 2 Wx 149/00, Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz 13. Aufl., § 23 Rn. 16, OLG Dresden IBR 2010, 506 [OLG Dresden 31.03.2010 - 1 U 1446/09] , OLG Hamm Beschluss vom 23.9. 2004 15 W 129/04).

  • OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07

    Eigentümerregelungen für konkreten Gebrauch des in der Teilungserklärung …

    Jedenfalls derartige Beschlüsse hat das Rechtsbeschwerdegericht selbst "aus sich heraus" - objektiv und normativ - auszulegen (BGHZ 139, 288/292 f.; OLG Hamburg ZMR 2001, 725; OLG Düsseldorf ZMR 2005, 143).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - 3 Wx 344/03

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Öffnungsklaussel von Wohnungseigentümern; Zur …

    Als nichtig sind dagegen Beschlüsse anzusehen, wenn eine durchführbare Regelung nicht mehr erkennbar ist (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2001, 725, 727;… Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 23 Rdz. 149).
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 2 Wx 144/01

    Zur Wirksamkeit der Vermietung einer Ladenfläche vor dem Geschäft durch Beschluss …

    Ohne Rechtsverstoß ist das Landgericht sodann zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beschluss nicht wegen mangelnder Bestimmtheit nichtig oder anfechtbar ist, wobei die Kammer ihrer Prüfung zutreffend den rechtlichen Ausgangspunkt zugrunde gelegt hat, dass ein Eigentümerbeschluss nur dann gerichtlicher Überprüfung standhält, wenn er inhaltlich klar ist und eine bestimmte Regelung enthält (vgl. BayObLG ZMR 2002, 847; HansOLG ZMR 2001, 725, 726).
  • OLG Köln, 30.09.2005 - 16 Wx 37/05
    Der bloßen Verweisung auf eine vorangegangene tatsächliche Nutzung ohne Konkretisierung des Regelungsgehalts mangelt es daher an einem Mindestmaß inhaltlicher Bestimmtheit (vgl. OLG Hamburg ZMR 2001, 725 ff.).
  • AG Hamburg-Blankenese, 23.03.2016 - 539 C 15/15

    WEG - Genehmigungsbeschluss für Müllbox und optisches Erscheinungsbild

    Anderes gilt lediglich wenn etwa auf einer "vorangegangene tatsächliche Handhabung" verwiesen wird, die sich nicht in einer Baumaßnahme manifestiert hat (vgl. OLG Hamburg Beschluss vom 27.03.2001, 2 Wx 149/00, ZMR 2001, 725).
  • LG Hamburg, 18.01.2012 - 318 S 50/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Erhebung einer Anfechtungsklage ohne gleichzeitige …

  • AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen inhaltlicher …

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