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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.01.2020 - 2 Wx 16/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,81714
OLG Köln, 14.01.2020 - 2 Wx 16/20 (https://dejure.org/2020,81714)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.2020 - 2 Wx 16/20 (https://dejure.org/2020,81714)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - 2 Wx 16/20 (https://dejure.org/2020,81714)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2020 - 2 Wx 16/20
    Die vorgenannte Norm bildet gerade keinen automatischen Auffangtatbestand (OLG Schleswig FamRZ 2016, 667-669).

    Es muss dem Erblasser auf die Bindung des Nachlasses an die Testamentsvollstreckung angekommen sein, ohne die Entscheidung letztlich von einer bestimmten Person, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausübt, abhängig zu machen (…Palandt/Weidlich, BGB, 79. Auf. 2020, § 2200 Rn. 2 m.w.N.; OLG Schleswig FamRZ 2016, 667-669).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - 3 Wx 211/17

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft …

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2020 - 2 Wx 16/20
    Dies spricht gegen die Annahme eines mutmaßlichen Ersuchens der Erblasserin im Sinne von § 2200 BGB (vgl. ebenso: OLG Düsseldorf ZEV 2018, 660-663;… Palandt/Weidlich, BGB, 79. Auf. 2020, § 2200 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 3 Wx 231/11

    Auslegung eines Erbvertrages hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers …

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2020 - 2 Wx 16/20
    Es sind vielmehr weitere Anhaltspunkte erforderlich (…Palandt/Weidlich, BGB, 79. Auf. 2020, § 2200 Rn. 2 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2012, 1097, 1098).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2023 - 3 Wx 76/23

    Voraussetzungen ergänzender Testamentsauslegung

    Eine durch den Wegfall des Bedachten entstandene Lücke kann deshalb nur geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet: Nach der Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung muss anzunehmen sein, dass er die Ersatzerbeinsetzung gewollt hätte, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (KG, Beschluss vom 22.6.2020, 19 W 91/19; OLG Köln, Beschluss vom 14.1.2020, 2 Wx 16/20 m.w.N.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.5.2020, 3 W 74/20; BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 1997, 1Z BR 240/96).

    Ein dahingehender Erblasserwille muss also bei Errichtung der letztwilligen Verfügung nicht wirklich vorhanden oder dem Erblasser bewusst gewesen sein; erforderlich ist aber die Feststellung, dass der Erblasser bei Berücksichtigung der später eingetretenen Sachlage mutmaßlich die Berufung der in Rede stehenden Ersatzerben gewünscht hätte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14.1.2020, 2 Wx 16/20).

  • OLG Jena, 01.09.2025 - 6 W 94/24

    Testamentsauslegung und Versterben des Erben vor dem Erbfall

    Ein dahingehender Erblasserwille muss bei Errichtung der letztwilligen Verfügung nicht wirklich vorhanden oder dem Erblasser bewusst gewesen sein; erforderlich ist aber die Feststellung, dass der Erblasser bei Berücksichtigung der später eingetretenen Sachlage mutmaßlich die Berufung der in Rede stehenden Ersatzerben gewünscht hätte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14.1.2020, 2 Wx 16/20).
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