Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.08.1980 - 2 Wx 26/80 |
Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
BGb §§ 878, 2227
Keine Anwendung des § 878 BGB bei Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem Amt
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.02.1971 - V ZR 127/68
Voraussetzungen für das Bestehen einer Grunddienstbarkeit - Anforderungen an den …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.1980 - 2 Wx 26/80
Es gilt der Grundsatz, daß dann, wenn ein Verfügungsgeschäft außer der Willenserklärung noch weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen hat, die erst später eintreten, die Verfügungsbefugnis noch zur Zeit des Eintritts des letzten Tatbestandsmerkmals gegeben sein muß, also bei Grundstücksverfügungen grundsätzlich noch zur Zeit der der Einigung nachfolgenden Eintragung (vgl. 2.8. BGH NJW 58, 1288 und WM 71, 445 = DNotZ 1971, 411 ). - OLG Köln, 01.08.1980 - 2 Wx 23/80
Eintragungstext beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten
Auszug aus OLG Köln, 27.08.1980 - 2 Wx 26/80
Mit BeschluB des OLG Köln vorn 1.8.1980 ( MittRhNotK 1980, 228 ), auf den zur Sachdarstellung Bezug genommen wird, ist das Grundbuchamt angewiesen worden, die Im Grundbuch von M. eingetragene "Dienstbarkeit (Nutzungsbeschränkung)" zu löschen und den diese Grunddienstbarkeit betreffenden Eintragungsantrag erneut zu Heft Nr. 6 MIttRhNotk Juni 1981 bescheiden. - BGH, 21.05.1958 - V ZR 225/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 27.08.1980 - 2 Wx 26/80
Es gilt der Grundsatz, daß dann, wenn ein Verfügungsgeschäft außer der Willenserklärung noch weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen hat, die erst später eintreten, die Verfügungsbefugnis noch zur Zeit des Eintritts des letzten Tatbestandsmerkmals gegeben sein muß, also bei Grundstücksverfügungen grundsätzlich noch zur Zeit der der Einigung nachfolgenden Eintragung (vgl. 2.8. BGH NJW 58, 1288 und WM 71, 445 = DNotZ 1971, 411 ). - LG Köln, 25.02.1981 - 11 T 123/80
Zum Umfang der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Köln, 27.08.1980 - 2 Wx 26/80
4. Erbrecht - Zum Umfang der Verfügungsbefugnis des Testamentasolletreckare (LG Köln, Beschl. vom 25.2. 1981 - 11 T 123/80 mitgeteilt von Notar Axel Rodert, Köln) 8f215 § 8 2113; 2205; 2208; 2222 1. Die in § 2113 B08 für den Vorerben angeordneten Verfügungsbeschränkungen gelten für den Testamentevolletrecker Jedenfalls denn nicht, wenn er zugleich für die Vor- und Nacherben eingesetzt ist.
- OLG Naumburg, 18.03.2020 - 12 Wx 51/19
Grundbuchsache: Verlust der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers mit …
Rn. 14 gust 1980, 2 Wx 26/80, MittRhNotK 1981, 139; BayObLG, Beschluss vom 20. August 1998, 2Z BR 45/98, zitiert nach Juris; BayObLG, Beschluss vom 22. April 1975, BReg. - OLG Naumburg, 17.03.2020 - 12 Wx 51/19
Rechtsfolgen der Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem Amt vor …
Auch eine analoge Anwendung des § 878 BGB scheidet nach der einheitlichen Rechtsprechung der Obergerichte aus (z. B. OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 1953, 4 Wx 55/52, zitiert nach Beckonline; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. November 1979, 20 W 724/79, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 27. August 1980, 2 Wx 26/80, MittRhNotK 1981, 139 ; BayObLG, Beschluss vom 20. August 1998, 2Z BR 45/98, zitiert nach Juris; BayObLG, Beschluss vom 22. April 1975, BReg. - LG Köln, 19.03.1981 - 11 T 26/81
Eintragungstext beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten
Unter den vom OLG Köln im Beschluß vorn 1.8.1980 gestellten Anforderungen würde allerdings auch die vollständige Wiedergabe der Eintragungsbewilligung das Grundbuch nicht nennenswert mehr belasten als die individuelle Kennzeichnung der Dienstbarkeit nebst Bezugnahme auf die Eintragungsbewitligung, 3. Liegenechafterectit/Erbrecht - Keine Anwendung des 878 BGB bei Entlassung den Testamentsvollstreckers aua dem Amt (OLG Köln, Beschluß vom 27.8. 1980 - 2 Wx 26/80 - mitgeteilt von Notarassessor Dr. Heribert Schmidt-Carre, Stolberg) BGB fri 878; 2227 Wird bei einer Veräußerung durch den Testementsvolletrekker der Testamentsvollstrecker nach Eingang den Umschreibungeantrages beim Grundbuchamt, iedoch vor Umabtreibung aus seinem Amt entlassen, liegt eine für die Eintragung erforderliche wirksame Einigung nicht mehr vor. - LG Aachen, 09.03.1981 - 3 T 64/81
Gesetzlich zulässiger Inhalt beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten
Unter den vom OLG Köln im Beschluß vorn 1.8.1980 gestellten Anforderungen würde allerdings auch die vollständige Wiedergabe der Eintragungsbewilligung das Grundbuch nicht nennenswert mehr belasten als die individuelle Kennzeichnung der Dienstbarkeit nebst Bezugnahme auf die Eintragungsbewitligung, 3. Liegenechafterectit/Erbrecht - Keine Anwendung des 878 BGB bei Entlassung den Testamentsvollstreckers aua dem Amt (OLG Köln, Beschluß vom 27.8. 1980 - 2 Wx 26/80 - mitgeteilt von Notarassessor Dr. Heribert Schmidt-Carre, Stolberg) BGB fri 878; 2227 Wird bei einer Veräußerung durch den Testementsvolletrekker der Testamentsvollstrecker nach Eingang den Umschreibungeantrages beim Grundbuchamt, iedoch vor Umabtreibung aus seinem Amt entlassen, liegt eine für die Eintragung erforderliche wirksame Einigung nicht mehr vor.
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