Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 128e Abs. 1 Nr. 4; UrhG § 101 Abs. 9
Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.12.2012 - 217 O 117/12
- OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (20)
- OLG Karlsruhe, 12.12.2011 - 6 W 69/11
Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Kostenansatz bei …
Auszug aus OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).Rn. 11 Wie das OLG Karlsruhe (GRUR-RR 2012, 230 [231]) zutreffend dargelegt hat, geht der Gesetzgeber also von dem sich auch aus § 101 Abs. 9 UrhG ergebenden Leitbild der Verfolgung einer Rechtsverletzung aus und begründet die Höhe der Festgebühr damit, daß sie dem bei der Prüfung anfallenden tatsächlichen Aufwand und der Bedeutung der abzuwägenden Gesichtspunkte Rechnung trage.
Der Einwand von C, in einem Verfahren könne eine Gebühr nur einmal anfallen, beruht, wie das OLG Karlsruhe zutreffend ausführt (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]) , auf einem Zirkelschluß, weil es gerade die durch Auslegung des Gesetzes zu klärende Frage ist, ob die Gebühr nach § 128 e Abs. 1 KostO in Fällen der hier in Rede stehenden Art mehrfach anfällt.
Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11
Alles kann besser werden
Auszug aus OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Soweit diese Autoren dabei dem zweiten Leitsatz des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2012 und einem Satz in den Gründen jener Entscheidung (NJW 2012, 2958 [2962]) entnehmen wollen, daß einem Begehren nach § 101 Abs. 9 UrhG in der Regel ohne weiteres zu entsprechen sei, verkennen sie die Voraussetzungen dieser Norm ebenso wie die in jener Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Erfordernisse.Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dort zwar ausgeführt, daß - entgegen der bisherigen Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte - die Begründetheit des Antrages auf Gestattung der Verwendung von Verkehrsdaten zur Erteilung der Auskunft über den Namen und die Anschrift der Nutzer, denen zu bestimmten Zeitpunkten bestimmte IP-Adressen zugewiesen waren, jedenfalls in den Fällen, in denen ein Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG wegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung gegen eine Person bestehe, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat, "grundsätzlich" kein besonderes und insbesondere kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung selbst voraussetze (BGH NJW 2012, 2958 [2952]; vgl. hierzu jetzt auch OLG Köln, 6. Zivilsenat, Beschluß vom 27. November 2012 - 6 W 181/12 -, juris).
Der Senat weist aber darauf hin, daß der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 19. April 2012 in dem Verfahren I ZB 80/11, dem ein Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG wegen der Verletzung von an einem Werk zugrunde lag, einen Beschwerdewert von EUR 3.000,-- festgesetzt hat (vgl. die Veröffentlichung in juris; in GRUR 2012, 1026 ff. insoweit nicht abgedruckt; vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. Oktober 2012 - I ZR 13/12 -, juris), während in einer weiteren Entscheidung vom 19. April 2012 in einer Parallelsache, in der es um die Verletzung von Rechten an zwei verschiedenen Filmwerken ging, ein Beschwerdewert von EUR 6.000,-- festgesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 19. April 2012 - I ZB 77/11 -, juris).
- OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 11/09
Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung
Auszug aus OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).
- OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
Urheberrechtsverletzung im Internet: Gerichtskostenansatz für einen Antrag auf …
Auszug aus OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).
- OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1894/10
Gerichtskosten: Gebührenanfall für eine richterliche Gestattungsanordnung über …
Auszug aus OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Die Gegenposition vertritt das OLG München, das angenommen hat, der Begriff des Antrages im Sinne des § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO sei rein formell zu verstehen und mit dem der Antragsschrift gleichbedeutend (vgl. OLG München, GRUR-RR 2011, 116 [117]; OLG München, GRUR-RR 2011 230 [231]).Auch der Hinweis des OLG München (GRUR-RR 2011, 116 [117]), im Zivilprozeß könne der Antragsteller mehrere Anträge in einer Klage zusammenfassen, ohne daß die Gerichtsgebühren mehrfach erhoben würden; die Anspruchshäufung führe dort allein dazu, daß die Wertgebühren gemäß § 39 Abs. 1 GKG aus der Summe der Werte der einzelnen Streitgegenstände berechnet würden, ist zwar richtig, für die Beurteilung der hier anstehenden Frage aber unerheblich.
- OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12
Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen …
Auszug aus OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Nichts anderes gilt, wie der Senat entschieden hat (Beschluß vom 23. Januar 2013 - 2 Wx 29/12 -), auch dann, wenn die Verletzungshandlung unter Verwendung unterschiedlicher Client-GUID begangen wurde, was zwar indiziell - aber nicht zwingend - auf das Handeln verschiedener Verletzer deutet, den für die Anwendung des § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO bei typisierender Betrachtung maßgeblichen Sachverhalt aber nicht entscheidend prägt. - OLG Köln, 21.01.2013 - 2 Wx 380/12
Einstweilige Anordnung imi Verfahren nach § 101 Abs. 9 UhrG
Auszug aus OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. Senat FGPrax 2011, 37; Senat, Beschluß vom 1. August 2012 - 2 Wx 161/12 -, juris = BeckRS 2012, 18215; Senat, Beschluß vom 21. Januar 2013 - 2 Wx 380/12 -), fällt nach dem seit dem 1. September 2009 geltenden Recht - als Folge der Regelung des § 51 Abs. 4 FamFG - die Festgebühr des § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG jeweils sowohl für die Entscheidung über den Antrag in der Hauptsache als auch für die Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung an. - OLG Köln, 19.10.2010 - 2 Wx 157/10
Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG
Auszug aus OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. Senat FGPrax 2011, 37; Senat, Beschluß vom 1. August 2012 - 2 Wx 161/12 -, juris = BeckRS 2012, 18215; Senat, Beschluß vom 21. Januar 2013 - 2 Wx 380/12 -), fällt nach dem seit dem 1. September 2009 geltenden Recht - als Folge der Regelung des § 51 Abs. 4 FamFG - die Festgebühr des § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG jeweils sowohl für die Entscheidung über den Antrag in der Hauptsache als auch für die Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung an. - OLG Köln, 01.08.2012 - 2 Wx 161/12
Kostenansatz bei einstweiliger Anordnung und Hauptsacheverfahren
Auszug aus OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. Senat FGPrax 2011, 37; Senat, Beschluß vom 1. August 2012 - 2 Wx 161/12 -, juris = BeckRS 2012, 18215; Senat, Beschluß vom 21. Januar 2013 - 2 Wx 380/12 -), fällt nach dem seit dem 1. September 2009 geltenden Recht - als Folge der Regelung des § 51 Abs. 4 FamFG - die Festgebühr des § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG jeweils sowohl für die Entscheidung über den Antrag in der Hauptsache als auch für die Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung an. - BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
Whistling for a train
Auszug aus OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung erneut darauf hingewiesen, daß sich die vorgesehene Gebühr von 200 Euro am gerichtlichen Aufwand orientiert und daß sie im späteren Rechtsstreit gegenüber dem Verletzer als Schadensersatz geltend gemacht werden könne (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2009, 407 - "199 IP-Adressen", unter Verweis auf BT-Drucksache 16/5048, S. 63;… OLG Karlsruhe, a.a.O.). - OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11
Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei …
- LG Köln, 02.09.2008 - 28 AR 4/08
Zum gewerblichen Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen
- OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09
Gebühren für mehrere Auskunftsersuche
- BGH, 06.02.2013 - I ZR 13/12
Basis3
- OLG Frankfurt, 27.11.2008 - 11 W 37/08
Keine selbstständige Anfechtung des Trennungsbeschlusses nach § 145 ZPO
- OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12
Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an …
- OLG Köln, 27.11.2012 - 6 W 181/12
Zulässigkeit der Besc hwerde des Anschlussinhabers gegen die Gestattung von …
- OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1868/10
Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen: …
- OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
Anforderungen an den Nachweis von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen
- OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 440/17
Gerichtsgebühren bei Zusammenfassung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen …
Denn in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde die vorstehend zitierte Auffassung des Senats nahezu einhellig geteilt (vgl. OLG Köln, 2 Wx 391/12, Beschluss vom 28. Januar 2013; OLG Karlsruhe, 6 W 69/11, Beschluss vom 12. Dezember 2011; OLG Frankfurt, 11 W 27/09, Beschluss vom 15. April 2009). - OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 441/17
Gerichtsgebühren beim Verbindung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen nach …
Denn in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde die vorstehend zitierte Auffassung des Senats nahezu einhellig geteilt (vgl. OLG Köln, 2 Wx 391/12, Beschluss vom 28. Januar 2013; OLG Karlsruhe, 6 W 69/11, Beschluss vom 12. Dezember 2011; OLG Frankfurt, 11 W 27/09, Beschluss vom 15. April 2009). - OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 442/17
Gerichtskosten bei Zusammenfassung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen …
Denn in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde die vorstehend zitierte Auffassung des Senats nahezu einhellig geteilt (vgl. OLG Köln, 2 Wx 391/12, Beschluss vom 28. Januar 2013; OLG Karlsruhe, 6 W 69/11, Beschluss vom 12. Dezember 2011; OLG Frankfurt, 11 W 27/09, Beschluss vom 15. April 2009). - LG Düsseldorf, 13.11.2017 - 212 O 270/17
Gebührenbestimmung bei Geltendmachung des Gestattungsanspruchs in Bezug auf eine …
Dieser Auffassung haben sich das OLG Köln (Beschluss vom 28.01.2013 - 2 Wx 391/12 -, Juris) und das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 12.12.2011 - 6 W 69/11 -, Juris) angeschlossen, während das OLG München (Beschluss vom 20.06.2013 - 11 B 701/13 -, Juris) die abweichende Auffassung vertreten hat. - LG Düsseldorf, 13.11.2017 - 212 O 259/17
Gebührenbestimmung bei Geltendmachung des Gestattungsanspruchs in Bezug auf eine …
Dieser Auffassung haben sich das OLG Köln (Beschluss vom 28.01.2013 - 2 Wx 391/12 -, Juris) und das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 12.12.2011 - 6 W 69/11 -, Juris) angeschlossen, während das OLG München (Beschluss vom 20.06.2013 - 11 B 701/13 -, Juris) die abweichende Auffassung vertreten hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".