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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.04.2003 - 2 Wx 67/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33456
OLG Hamburg, 02.04.2003 - 2 Wx 67/02 (https://dejure.org/2003,33456)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.2003 - 2 Wx 67/02 (https://dejure.org/2003,33456)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 2003 - 2 Wx 67/02 (https://dejure.org/2003,33456)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 21.11.2006 - 2 Wx 129/06

    D (A), Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, Landgericht, Anhörung, Verzicht, …

    Dies gilt in Hinblick auf ein Rehabilitierungsinteresse nicht nur für die Anordnung der Abschiebehaft (BVerfG NJW 2002, 2456), sondern aus entsprechenden Erwägungen auch für die Ingewahrsamnahme durch die Ausländerbehörde (Senat 2 Wx 67/02).

    In den Sachen 2 Wx 67/02, 2 Wx 78/02 und 2 Wx 82/02 hatte das Landgericht seine Zuständigkeit zur Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme angenommen und der Senat hatte die Entscheidungen demzufolge materiellrechtlich zu überprüfen.

    In der Entscheidung 2 Wx 67/02 (S.5) hat der Senat aber ausgeführt, dass hingegen in Fällen, in denen das Rechtsschutzziel der Beteiligten auch die Abschiebehaft betreffe, und zwar in dem Sinne, dass die Ingewahrsamnahme in die Abschiebehaft habe übergehen sollen, auch die Ingewahrsamnahme der Überprüfung gemäß § 13 Abs. 2 FEVG unterliegen könne.

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung 2 Wx 67/02 (InfAusR 2003, 288) ausgeführt hat, fehlte es der Beteiligten dafür an einer Rechtsgrundlage.

    Weder § 13 Abs. 1 FEVG als reine Verfahrensvorschrift noch die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes zur Anordnung der Abschiebehaft stellen eine Eingriffsgrundlage für eine Ingewahrsamnahme ohne vorherige richterliche Anordnung dar, da sie selbst keine Freiheitsentziehung durch die Behörde gestatten und ein solches Recht diesen Vorschriften auch nicht immanent ist (vgl. OLG Braunschweig vom 4.2.04, Az. 6 W 32/03, InfAuslR 2004, 166, zitiert nach juris; KG Report 2003, 174, 177m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; OLG Celle vom 11.2.04, Az. 17 W 109/03, zitiert nach juris, jeweils zum Ausländerrecht; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 257, 258 zu 3 13 Abs. 1 FEVG; Senat 2 Wx 67/02, InfAuslR 2003, 288 zum Ausländerrecht und zu § 13 Abs. 1 FEVG m.w.N; Senat 2 Wx 78/02; 2 Wx 82/02).

  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 20 W 108/05

    Abschiebehaft: Rechtmäßigkeit der Festnahme eines Ausländers ohne richterliche …

    bei Melchior; OLG Braunschweig Beschluss vom 4. Februar 2004 in der Sache 6 W 32/03 = InfAuslR 2004, 166; OLG Schleswig Beschluss vom 28. April 2003 in der Sache 2 W 207/02 = InfAuslR 2003, 292; Hans.OLG Hamburg Beschluss vom 2. April 2003 in der Sache 2 Wx 67/02 = InfAuslR 2003, 288; Kammergericht Beschluss vom 30. August 2002 in der Sache 25 W 78/02 = NVwZ-Beil.
  • AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04

    Abschiebungshaft: Notwendige richterliche Präventivkontrolle; verspätete Stellung …

    Rn. 14 Bei der Maßnahme handelt es zweifelsohne um eine geplante Haft, bei der zwingend vor der Festnahme eine richterliche Entscheidung herbeizuführen ist ( OLG Oldenburg , Beschl. v. 3.5.2004 - 13 W 18/04; OLG Celle , NdsRpfl 2004, 129; OLG Braunschweig , InfAuslR 2004, 165; OLG Schleswig , NVwZ 2003, 1412; OLG Hamburg , Beschl. v. 2.4.2003 - 2 Wx 67/02; OLG Frankfurt a. M. , InfAuslR 1995, 361; NVwZ 1998, 213 = InfAuslR 1997, 313; KG , NVwZ-Beil.
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