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| OLG Naumburg, 08.07.2025 - 2 Wx 71/23 |
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- OLG Naumburg, 23.02.2021 - 2 Wx 31/20
Entlassung des Testamentsvollstreckers: Wichtiger Grund bei Nichtabführung der …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2025 - 2 Wx 71/23
Selbst wenn ein wichtiger Grund vorliegt, hat das Nachlassgericht in Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens darüber zu entscheiden, ob es den Testamentsvollstrecker entlässt (z. B. Senatsbeschluss v. 23.02.2021 - 2 Wx 31/20 - ErbR 2021, 809 , in juris Rz. 12 ;… Weidlich in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 2227 BGB Rn. 11, jeweils m. w. N.).Rn. 16 2. Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte davon aus, dass die unterlassene Entrichtung der Erbschaftssteuer grundsätzlich eine grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers darstellt (vgl. Senatsbeschluss v. 23.02.2021, a. a. O., in juris Rn. 15 m. w. N.).
- BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 74/00
Ernennung aller Miterben zu Testamentsvollstreckern
Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2025 - 2 Wx 71/23
Das Nachlassgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass ein wichtiger Entlassungsgrund ohne Rücksicht auf ein Verschulden auch dann vorliegt, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein persönliches Verhalten begründeten Anlass für die Annahme gibt, dass ein längeres Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt der Ausführung des letzten Willens hinderlich sei oder dass sich dadurch eine Schädigung bzw. erhebliche Gefährdung der Interessen der an der Ausführung oder am Nachlass Beteiligten ergeben würde (vgl. nur BayObLG, Beschluss v. 08.06.2001 - 1Z BR 74/00 - FamRZ 2002, 991, in juris Rz. 37;… BayObLG, Beschluss v. 28.07.2003 - 1Z BR 140/02 - FamRZ 2004, 740, in juris Rz. 28 m. w. N.). - BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02
Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2025 - 2 Wx 71/23
Das Nachlassgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass ein wichtiger Entlassungsgrund ohne Rücksicht auf ein Verschulden auch dann vorliegt, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein persönliches Verhalten begründeten Anlass für die Annahme gibt, dass ein längeres Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt der Ausführung des letzten Willens hinderlich sei oder dass sich dadurch eine Schädigung bzw. erhebliche Gefährdung der Interessen der an der Ausführung oder am Nachlass Beteiligten ergeben würde (…vgl. nur BayObLG, Beschluss v. 08.06.2001 - 1Z BR 74/00 - FamRZ 2002, 991, in juris Rz. 37; BayObLG, Beschluss v. 28.07.2003 - 1Z BR 140/02 - FamRZ 2004, 740, in juris Rz. 28 m. w. N.).
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