Rechtsprechung
| BayObLG, 15.03.1984 - BReg. 2 Z 118/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88
Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Verletzung des rechtlichen Gehörs …
Deshalb ist es auch unschädlich, entgegen einer anderslautenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung nur nach Köpfen abzustimmen, solange feststeht, daß eine Mehrheit auch nach der Regelung der Gemeinschaftsordnung erreicht ist (Senatsbeschluß vom 15.3.1984 BReg. 2 Z 118/83, Leitsätze in DWE 1984, 93). - OLG Zweibrücken, 13.06.1986 - 3 W 98/86
Wohnungseigentum
Den Geschäftswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde hat der Senat in Übereinstimmung mit der zutreffenden Wertfestsetzung des Amtsgerichts auf 54.000,- DM, den Betrag der Jahresvergütung der Verwalterin, festgesetzt (§ 48 Abs. 2 WEG; vgl. dazu Müller, aaO, Rdnr. 1344 unter Hinweis auf die - soweit ersichtlich nicht veröffentlichten - Entscheidungen des BayObLG vom 15.03.1984 - 2 Z 118/83 - und vom 22.12.1982 - 2 Z 96/81 -).
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