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| BayObLG, 19.11.1987 - BReg. 2 Z 130/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 11.02.1988 - BReg. 2 Z 88/87
Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt
Bei der Feststellung des Amtsgerichts, daß in Bezug auf die Berechnung der Wohngeldvorauszahlungspauschalen und die Erstellung des Wirtschaftsplans 1985 die Hauptsache erledigt ist, handelt es sich um eine Entscheidung in der Hauptsache, da keine Erledigterklärungen abgegeben werden sind (BGHZ 37, 137/142; Senatsbeschluß vom 19.11.1987 BReg. 2 Z 130/87; OLG Karlsruhe Die Justiz 1980, 22; OLG Stuttgart OLGZ 1985, 395; Demharter ZMR 1987, 201/203).Da der Antragsteller diese Hauptsacheentscheidung nicht angefochten hat (und mangels materieller Beschwer auch nicht hätte anfechten können), ist seine sofortige Beschwerde gegen die zu dieser Hauptsacheentscheidung ergangene Kostenentscheidung unzulässig (BayObLG WuM 1987, 238; Senatsbeschluß vom 19.11.1987 BReg. 2 Z 130/87;… OLG Karlsruhe, OLG Stuttgart, Demharter, jeweils aaO; Augustin WEG § 47 RdNr. 8).
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