Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.02.2003 - 2 ZB 02.1034 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 14.08.2008 - 2 BV 06.540
Stellplatzablösung
Vielmehr reicht es aus, wenn entsprechend dem Anfechtungsantrag die - selbstständig anfechtbare (vgl. BayVGH vom 10.2.2003 Az. 2 ZB 02.1034; Gassner/Würfel in Simon, BayBO, RdNr. 7 zu Art. 53) - Auflage Nr. 3 der Baugenehmigung vom 13. April 2005 im angegriffenen Umfang aufgehoben wird. - VGH Bayern, 19.01.2017 - 9 B 11.413
Zur Abgrenzung von Bedingungen und Auflagen als Nebenbestimmungen zur …
Soweit das Verwaltungsgericht darauf verweist, dass es sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bei Nebenbestimmungen, in denen die der Ablösung zugrunde liegenden Stellplatzzahlen festgeschrieben werden, um selbstständig anfechtbare Auflagen handelt, wird außer Acht gelassen, dass den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 10.2.2003 - 2 ZB 02.1034 - juris; U. v. 14.8.2008 - 2 BV 06.540 - juris) Baugenehmigungen zugrunde lagen, in denen die diesbezügliche Nebenbestimmung jeweils ausdrücklich als Auflage bezeichnet wurde. - VG Augsburg, 10.10.2013 - Au 5 K 13.346
Anfechtungsklage; Nebenbestimmung; Stellplatzablöse; Stellplatzsatzung; Ermessen
Der Ablösevertrag wird damit Bestandteil der Bauvorlagen des Klägers (BVerwG, U.v. 13.7.1979 - IV C 67.76 - BauR 1979, 495 ff.; BayVGH, B.v. 10.2.2003 - 2 ZB 02.1034 - juris, Rn. 3).
- VG Augsburg, 07.11.2013 - Au 5 K 13.1204
Anfechtungsklage; Nebenbestimmung; Nutzungsänderung; Stellplatzbedarf; …
Der Ablösevertrag wird damit Bestandteil der Bauvorlagen des Klägers (BVerwG, U.v. 13.7.1979 - IV C 67.76 - BauR 1979, 495 ff.; BayVGH, B.v. 10.2.2003 - 2 ZB 02.1034 - juris). - VG Regensburg, 23.04.2009 - RO 7 K 08.1875
Stellplatzberechnung bei Änderung oder Nutzungsänderung
Das Gericht folgt der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, dass Auflagen, in denen die der Ablösung zugrunde liegenden Stellplatzzahlen festgeschrieben werden, selbständig anfechtbar sind (vgl. BayVGH vom 10.2.2003 Az. 2 ZB 02.1034 und vom 14.8.2008 Az. 2 BV 06.540). - VG München, 18.10.2010 - M 8 K 09.6109
Stellplatzschlüssel für Hotel; keine Ermäßigung bei einer Entfernung von ca. 600 …
Rn. 31 1.2 Die Auflage, mit der der Bauherr verpflichtet wird, für das genehmigte Bauvorhaben eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen nachzuweisen, ist eine selbstständig anfechtbare Auflage (BayVGH vom 14.8.2008, Az: 2 BV 06.540, und vom 10.3.2003, Az: 2 ZB 02.1034).
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