Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.03.2005 - 2 ZB 04.2673 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 26.02.2014 - 2 ZB 14.101
Antrag auf Zulassung der Berufung; Befreiung; Atriumhaus; …
Rn. 4 Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1995 - 4 B 52/95 - NVwZ-RR 1996, 170; BayVGH, B.v. 31.3.2005 - 2 ZB 04.2673 - juris), dass den Festsetzungen eines Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion zukommt, sondern vielmehr im Einzelfall zu ermitteln ist, ob sie nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus städtebaulichen Gründen oder ausnahmsweise (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich im Sinn eines Austauschverhältnisses dienen sollen. - VG München, 01.12.2016 - M 8 SN 16.4574
Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Neubau einer …
Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1995 - 4 B 52/95 - NVwZ-RR 1996, 170; BayVGH, B.v. 31.3.2005 - 2 ZB 04.2673 - juris;… BayVGH, B.v. 26.2.2014 - 2 ZB 14.101 - juris Rn. 4), dass den Festsetzungen eines Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion zukommt, sondern vielmehr im Einzelfall zu ermitteln ist, ob sie nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus städtebaulichen Gründen oder ausnahmsweise (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich im Sinn eines Austauschverhältnisses dienen sollen (…vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2014 - 2 ZB 14.101 - juris Rn. 4;… BayVGH, B. v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 34 m. w. N.). - VGH Bayern, 20.02.2012 - 2 ZB 10.2010
Nachbarklage; Bebauungsplan; Maß der baulichen Nutzung nicht nachbarschützend
Rn. 3 Wie das Verwaltungsgericht ausführlich dargestellt hat, entspricht es der ständigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG v. 23.6. 1995 Az. 4 B 52/95 NVwZ 1996, 170; BayVGH v. 31.3.2005 Az. 2 ZB 04.2673 - juris), dass den Festsetzungen eines Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion zukommt, sondern vielmehr im Einzelfall zu ermitteln ist, ob sie nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus städtebaulichen Gründen getroffen wurden oder sie ausnahmsweise (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich im Sinn eines Austauschverhältnisses dienen sollen. - VG München, 27.12.2016 - M 8 SN 16.5109
Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Nutzungsänderung - Wohnhaus für …
Rn. 30 Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 23.6.1995 - 4 B 52/95 - NVwZ-RR 1996, 170; B.v. 31.3.2005 - 2 ZB 04.2673 - juris;… BayVGH, B.v. 26.2.2014 - 2 ZB 14.101 - juris Rn. 4), dass den Festsetzungen eines Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion zukommt, sondern vielmehr im Einzelfall zu ermitteln ist, ob sie nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus städtebaulichen Gründen oder ausnahmsweise (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich im Sinn eines Austauschverhältnisses dienen sollen (…BayVGH, B.v. 26.2.2014 - 2 ZB 14.101 - juris Rn. 4;… B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.153 - juris Rn. 34 m.w.N.).
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