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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.01.2006 - 2 ZB 05.3157   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,46873
VGH Bayern, 09.01.2006 - 2 ZB 05.3157 (https://dejure.org/2006,46873)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.01.2006 - 2 ZB 05.3157 (https://dejure.org/2006,46873)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 2 ZB 05.3157 (https://dejure.org/2006,46873)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 15 ZB 18.979

    Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Auf die Frage einer prozessualen Verwirkung des nachbarlichen Klagerechts und dann auch auf die speziellen Verwirkungsvoraussetzungen (Zeitmoment, Umstandsmoment) kommt es daher nur an, wenn die Frage im Raum steht, ob ein Anfechtungsrechtsbehelf bereits v o r Ablauf der Jahresfrist im o.g. Sinn unzulässig ist (…vgl. BVerwG, B.v. 11.9.2018 - 4 B 34.18 - NVwZ 2019, 245 = juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, B.v. 9.1.2006 - 2 ZB 05.3157 - juris Rn. 2;… B.v. 21.3.2012 - 14 ZB 11.2148 - juris Rn. 12;… B.v. 25.6.2018 - 2 ZB 17.1157 - juris Rn. 2;… OVG MV, B.v. 5.11.2001 - 3 M 93/01 - NVwZ-RR 2003, 15 = juris Rn. 24, 27; VGH BW, U.v. 28.8.1987 - 8 S 1345/87 - NVwZ 1989, 76/78;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 3.4.2009 - 10 S 5.09 - BauR 2009, 1427 = juris Rn. 14;… vgl. auch die weiteren Rechtsprechungsbeispiele bei Troidl, NVwZ 2004, 315/316 f. sowie Molodovsky a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08

    Baugenehmigung; Verwirkung; Treu und Glauben

    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.1990 - 8 B 156/89 - SächsOVG, Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01; BayVGH, Beschl. v. 9.1.2006, 2 ZB 05.3157 - OVG Saarland Urt. v. 5.12.1995 - 2 R 4/95 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 18.07.2012 - 5 A 305/09

    Abwasserbeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, Verwirkung

    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.1990 - 8 B 156/89 - SächsOVG, Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01 - und Beschl. v. 6.11.2009 - 1 A 760/08 - BayVGH, Beschl. v. 9.1.2006, - 2 ZB 05.3157 - OVG Saarland, Urt. v. 5.12.1995 - 2 R 4/95 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 04.05.2010 - 1 A 396/09

    Widerruf, Fördermittel, Verwirkung, Treu und Glauben

    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.1990 - 8 B 156/89 - SächsOVG, Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01 - und Beschl. v. 6.11.2009 - 1 A 760/08 - BayVGH, Beschl. v. 9.1.2006, - 2 ZB 05.3157 - OVG Saarland, Urt. v. 5.12.1995 - 2 R 4/95 -, jeweils zitiert nach juris).
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