Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.08.2007 - 2 ZB 05.843 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 02.12.2019 - 9 ZB 19.999
Anforderungen an den Verpflichteten einer Nutzungsuntersagung
Abgesehen davon, dass bei Richtigkeit einer solchen Annahme schon das Rechtsschutzbedürfnis für die Zulassungsanträge fraglich wäre (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2007 - 2 ZB 05.843 - juris Rn. 9), hindert die Erfüllung einer Unterlassungspflicht - wie sie hier bei der verfügten Nutzungsuntersagung im Vordergrund steht (…vgl. Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand August 2019, Art. 76 Rn. 271) - nicht die Beitreibung eines angedrohten Zwangsgeldes, wenn dieser Pflicht, deren Erfüllung durch die Androhung erreicht werden sollte, zuwider gehandelt wurde (vgl. Art. 37 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 VwZVG). - VGH Bayern, 21.05.2019 - 22 CS 19.547
Kein Erfordernis einer einstweiligen Anordnung wegen Pflichterfüllung
Art. 37 Abs. 4 Satz 2 VwZVG betrifft aber (nur) Duldungs- und Unterlassungspflichten und gilt wegen seines Charakters als Ausnahmevorschrift und seiner speziellen Zweckrichtung nicht für Handlungspflichten (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 - m.w.N.;… vgl. auch BayVGH, B.v. 13.12.2016 - 20 ZB 16.1025 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 17.9.2008 - 10 CS 08.1911 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 9.8.2007 - 2 ZB 05.843 - juris Rn. 9;… VG Würzburg, U.v. 11.10.2000 - W 6 K 99.1203 - juris Rn. 24 und 25 m.w.N., das zutreffend auch auf die gerechtfertige unterschiedliche Bewertung des - wenngleich späten - rechtstreuen Verhaltens des Handlungspflichtigen einerseits und der Zuwiderhandlung des Unterlassungspflichtigen andererseits hinweist). - OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 1 L 59/08
Einseitige Erledigungserklärung einer beklagten Behörde bezogen auf das von ihr …
Die Beteiligten eines Rechtsmittelverfahrens können nämlich darüber disponieren, ob sie den Rechtsstreit insgesamt oder - sofern dies möglich ist - nur das Rechtsmittelverfahren für erledigt erklären (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 11. September 2006 - Az.: 1 L 160/06 - [m. w. N.]; HessVGH, Beschluss vom 10. November 2008 - Az.: 3 A 558/08.Z -, zitiert nach juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Az.: 8 LA 19/07 -, zitiert nach juris; BayVGH, Beschluss vom 9. August 2007 - Az.: 2 ZB 05.843 -, zitiert nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. November 1999 - Az.: 2 M 50/99 -, NVwZ 2000, 1317; OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Februar 1998 - Az.: 3 S 761/97 -, DÖV 1998, 936; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Januar 1998 - Az.: 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371).
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