Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.05.2008 - 2 ZB 08.813 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fehlende Zulassungsgründe; Verfahrenswahlrecht; Prüfprogramm; Sachbescheidungsinteresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2008 - 2 ZB 08.813
Dass das klägerische Vorhaben die Voraussetzungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 AEG erfüllt, ist nämlich keineswegs so eindeutig, dass schon jetzt zweifelsfrei feststünde, die Klägerin würde von der Baugenehmigung deswegen keinen Gebrauch machen können (vgl. BVerwG vom 24.10.1980 BVerwGE 61, 128).Unter welchen Voraussetzungen ein Bauantrag wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden darf, ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt (vgl. etwa BayVGH vom 23.3.2006 Az. 26 B 05.555, juris; BVerwG vom 23.3.1973 BVerwGE 42, 115; vom 24.10.1980 a.a.O.; Lechner in Simon/Busse, BayBO RdNrn. 148 ff. zu Art. 72 (a.F.); Jäde in Jäde/Dirnberger/ Bauer/Weiß, BayBO, RdNrn.
- BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2008 - 2 ZB 08.813
Unter welchen Voraussetzungen ein Bauantrag wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden darf, ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt (vgl. etwa BayVGH vom 23.3.2006 Az. 26 B 05.555, juris; BVerwG vom 23.3.1973 BVerwGE 42, 115;… vom 24.10.1980 a.a.O.; Lechner in Simon/Busse, BayBO RdNrn. 148 ff. zu Art. 72 (a.F.); Jäde in Jäde/Dirnberger/ Bauer/Weiß, BayBO, RdNrn. - VGH Bayern, 23.03.2006 - 26 B 05.555
Fehlen des grundsätzlich anzunehmenden Sachbescheidungsinteresses bei Hinderung …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2008 - 2 ZB 08.813
Unter welchen Voraussetzungen ein Bauantrag wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden darf, ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt (vgl. etwa BayVGH vom 23.3.2006 Az. 26 B 05.555, juris; BVerwG vom 23.3.1973 BVerwGE 42, 115;… vom 24.10.1980 a.a.O.; Lechner in Simon/Busse, BayBO RdNrn. 148 ff. zu Art. 72 (a.F.); Jäde in Jäde/Dirnberger/ Bauer/Weiß, BayBO, RdNrn. - VGH Bayern, 22.08.2001 - 2 B 01.74
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2008 - 2 ZB 08.813
Welche Vorschriften im bauaufsichtlichen Verfahren und - im Falle der Ablehnung der Baugenehmigung - im folgenden Klageverfahren zu prüfen sind, ergibt sich eindeutig und ausschließlich aus Art. 73 BayBO (a.F.) bzw. Art. 59 BayBO 2008 (vgl. BayVGH vom 22.8.2001 Az. 2 B 01.74).
- VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
1) Die sogenannte Überleitungserklärung nach Art. 83 Abs. 1 BayBO (2008) kann …
Der Verwaltungsgerichtshof vertritt weiter die Auffassung, dass diese sog. Überleitungserklärung, wenn der Bauantrag nach bisherigem Recht abgelehnt worden ist, auch noch im anschließenden - oder bereits nach § 75 VwGO anhängigen - verwaltungsgerichtlichen Verpflichtungsklageverfahren abgegeben werden darf (vgl. BayVGH v. 26.5.2008 Az. 2 ZB 08.813).Andernfalls entstünde die prozessökonomisch unbefriedigende Situation, dass der Bauherr, dessen Antrag etwa wegen Verstoßes gegen eine zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht mehr dem Prüfprogramm zugehörige Norm abgelehnt wurde, nach Rücknahme des bisherigen einen gleich lautenden Bauantrag neu einreichen müsste, wollte er von der Reduzierung des Prüfprogramms profitieren (vgl. BayVGH vom 26.5.2008 a.a.O.).
- VGH Bayern, 23.08.2010 - 2 ZB 10.1216
Nachbarklage; Zulassungsantrag; Notleitungsrecht; Abstandsflächen; …
Der Senat hat bislang lediglich zur Verpflichtungsklage nach § 113 Abs. 5 VwGO entschieden, dass der Bauherr auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sein Wahlrecht nach Art. 83 Abs. 1 BayBO 2008 ausüben könne (vgl. BayVGH vom 26.5.2008 Az. 2 ZB 08.813 - juris; vom 19.1.2009 BayVBl 2009, 507; vom 22.6.2009 Az. 2 B 08.2906 - juris). - VG Augsburg, 18.08.2011 - Au 5 K 10.662
Abbruch eines baufälligen Fachwerkstadels
Der Kläger hat nämlich bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung sein Verfahrenswahlrecht nach Art. 83 Abs. 1 BayBO, das bis zur Erteilung der Baugenehmigung wahrgenommen werden kann, nicht ausgeübt (BayVGH vom 26.5.2008 Az. 2 ZB 08.813).
- VG München, 04.08.2008 - M 8 K 07.3964
Werbeanlage am Friedhofseingang
Zwar widerspricht das streitgegenständliche Vorhaben, nach dem der Bevollmächtigte der Klägerin sein Wahlrecht nach Art. 83 Abs. 1 BayBO 2008 in der mündlichen Verhandlung zulässigerweise (siehe Beschluss des BayVGH vom 26.5.2008, Az.: 2 ZB 08.813) dahingehend ausgeübt hat, dass eine Überprüfung der streitgegenständlichen Baugenehmigung nurmehr nach den Vorschriften der BayBO 2008 erfolgt, keinen dem Prüfprogramm des Art. 59 Abs. 1 BayBO 2008 ausschließlich zugrunde liegenden planungsrechtlichen Vorschriften. - VG München, 30.03.2009 - M 8 K 08.1707
Nachbarrechtsverletzung bei Nichtvorliegen der Tatbestandsvoraussetzung; …
Das streitgegenständliche Bauvorhaben hält die notwendige Abstandsfläche auf der Nordseite des Vorhabens nicht ein; die von der Beklagten hierzu erteilte Abweichung ist rechtswidrig, weshalb die Klägerin die Aufhebung der streitgegenständlichen Baugenehmigung verlangen kann, Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Art. 70 Abs. 1 BayBO 1998; vorliegend kommen die Vorschriften der BayBO 1998 zur Anwendung, da die Bauherrin weder im Verwaltungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren erklärt hat, dass die Erteilung der Baugenehmigung nach den Vorschriften der BayBO 2008 erfolgen solle, Art. 83 Abs. 1 BayBO 2008 (s.a. BayVGH vom 28.1.2008 Az: 2 ZB 08.813). - VG München, 09.02.2009 - M 8 K 08.2306
Kein Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung bei grobem Missverhältnis der …
Maßgeblicher Zeitpunkt der Ausübung des Verfahrenswahlrechts nach Art. 83 Abs. 1 Satz 1 BayBO 08, das bis zur Erteilung der Baugenehmigung wahrgenommen werden kann, ist die letzten mündliche Verhandlung (BayVGH, Beschluss vom 26.05.2008, Az.: 2 ZB 08.813, in Juris). - VG München, 20.10.2008 - M 8 K 07.2841
Mangelndes Einfügen einer Fremdwerbeanlage (Litfasssäule) in ein allgemeines …
Eine derartige Erklärung hat die Klägerin im vorliegenden Fall nicht abgegeben, obwohl sie dazu nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 26.05.2008 - 2 ZB 08.813 - juris), der die Kammer folgt (z.B. Urteil vom 04.08.2008 - M 8 K 07.5410 - in einem Fall der Klägerin ergangen), aus prozessökonomischen Gründen bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz Gelegenheit gehabt hätte. - VG München, 04.08.2008 - M 8 K 07.4570
Kein fehlendes Rechtsschutzinteresse bei - nicht offensichtlichem - Verstoß gegen …
Die Klägerin hat ihr Wahlrecht nach Art. 83 Abs. 1 BayBO 2008 in der mündlichen Verhandlung zulässigerweise (hier: BayVGH vom 26.5.2008 Az: 2 ZB 08.813) dahingehend ausgeübt, dass eine Überprüfung des streitgegenständlichen Bauvorhabens nurmehr nach den Vorschriften der BayBO 2008 erfolgt und somit nur die Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB geprüft wird, Art. 59 Abs. 1 Nr. 1 BayBO 2008. - VG München, 19.06.2008 - M 8 SN 08.1889
Rechtmäßigkeit einer genehmigten Gebäudeaufstockung; keine Verletzung …
Damit kann auch offen bleiben, ob und ggf. welche Konsequenzen sich daraus ergeben, dass nach neuester Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 26.05.2008 - 2 ZB 08.813) der Bauherr jedenfalls in Verfahren, in denen er selbst Kläger ist, aus prozessökonomischen Gründen sein von Art. 83 Abs. 1 BayBO 2008 eingeräumtes Verfahrenswahlrecht bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausüben und damit der nach Art. 59 Satz 1 BayBO 2008 außer bei Sonderbauten seit 1. Januar 2008 nicht mehr zulässigen Prüfung abstandsflächenrechtlicher Vorschriften nachträglich den Boden entziehen kann. - VG München, 10.11.2008 - M 8 K 07.3386
Verunstaltender Dachbalkon; keine Abweichung, wenn zwingende …
Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Mai 2008 (Az: 2 ZB 08.813) kann dieses Wahlrecht auch noch bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens ausgeübt werden; abgesehen davon führt die Nichtabgabe einer Erklärung im Sinne des Art. 83 Abs. 1 Satz 1 BayBO 2008 bei Bauanträgen, die bis zum 31. Dezember 2007 eingereicht wurden, automatisch zur Anwendung der Vorschriften der Bayerischen Bauordnung 1998. - VG München, 10.11.2008 - M 8 K 08.1353
Auch ein relativ großer - ca. 20 ha - homogen mit Gärtnereien und angeschlossenen …
- VG München, 21.09.2009 - M 8 K 08.6214
Beschränkung der Klage auf vorherigen Hilfsantrag als nunmehrigen Hauptantrag ist …
- VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.605
Mega-Light-Wechselwerbeanlage; Ausübung des Wahlrechts nach Art. 83 Abs. 1 BayBO …
- VG München, 13.01.2009 - M 1 K 08.3806
Übergangsrecht; Wahlmöglichkeit des Bauherrn; eingeschränktes Gewerbegebiet; …
- VG München, 17.11.2008 - M 8 K 08.601
Tiefgarageneinfahrt außerhalb des Bauraums; Befreiung; Grundzüge der Planung …
- VG München, 04.08.2008 - M 8 K 07.4462
Werbeanlage im Außenbereich neben Kleingartenanlage
- VG München, 04.08.2008 - M 8 K 07.4124
Werbeanlage in Kleingartenanlage
- VG München, 04.08.2008 - M 8 K 07.5410
Rechtmäßige Ablehnung des Bauantrags für eine Werbeanlage, die das überlieferte …
- VG München, 04.08.2008 - M 8 K 07.4407
Kein fehlendes Rechtsschutzinteresse bei - nicht offensichtlichem - Verstoß gegen …
- VG München, 21.07.2008 - M 8 K 07.4271
Beeinträchtigung eines in der Nähe stehenden Einzeldenkmals; Überschreitung der …
- VG München, 23.06.2008 - M 8 K 07.4512
Verbescheidung, da Befreiung für Überschreiten der Baulinie trotz Vorliegens der …
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