Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
Möglichkeit zur Äußerung zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde …
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255
Es ist aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten, in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerwG vom 29.10.2008 - 4 A 3001.08 - juris).Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG vom 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; vom 29.10.2008 a. a. O. und vom 3.1.2006, ZOV 2006, 40; BayVGH vom 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und vom 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255
Hiermit korrespondiert die grundsätzliche Pflicht des angerufenen Gerichts, diese Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzustellen (BVerfG vom 17.5.1983, BVerfGE 64, 135). - BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG vom 13.1.2009, NVwZ 2009, 329;… vom 29.10.2008 a. a. O. und vom 3.1.2006, ZOV 2006, 40; BayVGH vom 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und vom 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).
- BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86
Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt - …
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255
Ein Folgeantrag ist nämlich wegen nachträglicher Änderung der Umstände zu Gunsten des Asylbewerbers nur dann beachtlich, wenn dieser eine derartige Änderung im Verhältnis zur früheren Asylentscheidung glaubhaft und substantiiert vorträgt und sich hieraus ein schlüssiger Ansatz für eine mögliche politische Verfolgung ergibt (BVerwG vom 23.6.1987 BVerwGE 77, 323 und vom 25.6.1991 - 9 C 33.90 - juris, m.w.N. aus der Rechtsprechung). - BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90
Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255
Ein Folgeantrag ist nämlich wegen nachträglicher Änderung der Umstände zu Gunsten des Asylbewerbers nur dann beachtlich, wenn dieser eine derartige Änderung im Verhältnis zur früheren Asylentscheidung glaubhaft und substantiiert vorträgt und sich hieraus ein schlüssiger Ansatz für eine mögliche politische Verfolgung ergibt (BVerwG vom 23.6.1987 BVerwGE 77, 323 und vom 25.6.1991 - 9 C 33.90 - juris, m.w.N. aus der Rechtsprechung). - BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05
Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG vom 13.1.2009, NVwZ 2009, 329;… vom 29.10.2008 a. a. O. und vom 3.1.2006, ZOV 2006, 40; BayVGH vom 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und vom 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris). - VGH Bayern, 04.12.2008 - 2 ZB 08.3040
Anhörungsrüge
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG vom 13.1.2009, NVwZ 2009, 329;… vom 29.10.2008 a. a. O. und vom 3.1.2006, ZOV 2006, 40; BayVGH vom 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und vom 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).
- VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334
Beeinträchtigung des überlieferten Erscheinungsbilds eines Baudenkmals
Ein Gehörsverstoß liegt nicht vor' wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt' sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt' als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG' U.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09' 8 B 76.09 - juris m.w.N.; BayVGH' B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris). - VGH Bayern, 14.02.2018 - 2 ZB 16.1842
Gebot hinreichender Bestimmtheit
Ein Gehörsverstoß liegt nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, U.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09 - juris; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris). - VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 14.212
Beseitigungsanordnung; Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Anhörungsrüge
Dagegen liegt ein Gehörsverstoß nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, U.v. 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris). - VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133
Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung trotz möglicherweise fehlerhafter …
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt jedoch nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris). - VGH Bayern, 09.06.2010 - 21 ZB 10.832
Rechtsanwaltsversorgung; Witwengeld; Anhörungsrüge
Ein Gehörsverstoß liegt allerdings dann nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG vom 8.2.2010 Az. 8 B 126/09, 8 B 76/09 m.w.N.; BayVGH vom 8.4.2010 Az.: 2 ZB 09.30255 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".