Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.874 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abweichung; Nachbar; fehlende Bebaubarkeit einer Zufahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340
Abstandsflächenvorschriften; Berechtigter bei nicht überbaubaren Flächen; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.874
Ein Grundstück kann jedoch aus rechtlichen Gründen auch dann nicht überbaut werden, wenn aufgrund besonderer rechtlicher Umstände anzunehmen ist, dass auf ihm nicht nur gegenwärtig, sondern auf nicht absehbare Zeit abstandsflächenpflichtige Anlagen nicht errichtet werden dürfen (vgl. BayVGH vom 14.7.1993 Az. 1 CS 93.1779; vom 29.9.2004 Az. 1 CS 04.340 - juris; vom 23.8.2010 Az 2 ZB 10.1216 - juris).Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO, dem zufolge in die Abstandsflächen (u.a.) öffentliche Verkehrsflächen zur Hälfte "eingerechnet" werden (vgl. zu Art. 6 Abs. 7 BayBO 1998 BayVGH vom 29.9.2004 a.a.O.; vom 30.4.2007 Az. 1 CS 06.3335, BauR 2008, 496).
- VGH Bayern, 23.08.2010 - 2 ZB 10.1216
Nachbarklage; Zulassungsantrag; Notleitungsrecht; Abstandsflächen; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.874
Ein Grundstück kann jedoch aus rechtlichen Gründen auch dann nicht überbaut werden, wenn aufgrund besonderer rechtlicher Umstände anzunehmen ist, dass auf ihm nicht nur gegenwärtig, sondern auf nicht absehbare Zeit abstandsflächenpflichtige Anlagen nicht errichtet werden dürfen (vgl. BayVGH vom 14.7.1993 Az. 1 CS 93.1779; vom 29.9.2004 Az. 1 CS 04.340 - juris; vom 23.8.2010 Az 2 ZB 10.1216 - juris).Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH vom 11.10.2001 BayVBl 2002, 378; vom 23.8.2010 Az. 2 ZB 10.1216); ein Ausnahmefall ist vorliegend nicht gegeben.
- BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08
Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.874
Ist dies der Fall, so bedarf es unter dem Gesichtspunkt des Untersuchungsgrundsatzes keiner Durchführung einer Ortsbesichtigung (vgl. BVerwG vom 3.12.2008 BauR 2009, 617).
- VGH Bayern, 30.04.2007 - 1 CS 06.3335
"Fiktive" Wand und Dachvorsprung
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.874
Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO, dem zufolge in die Abstandsflächen (u.a.) öffentliche Verkehrsflächen zur Hälfte "eingerechnet" werden (…vgl. zu Art. 6 Abs. 7 BayBO 1998 BayVGH vom 29.9.2004 a.a.O.; vom 30.4.2007 Az. 1 CS 06.3335, BauR 2008, 496). - VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
Vorbescheid; Rücksichtnahmegebot; Gebäudetiefe; Sozialabstand; Abweichung; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.874
Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH vom 11.10.2001 BayVBl 2002, 378; vom 23.8.2010 Az. 2 ZB 10.1216); ein Ausnahmefall ist vorliegend nicht gegeben. - VGH Bayern, 16.08.2010 - 2 ZB 10.134
Abstandsfläche; Überbau; Bauvorlagen; maßgebliche Pläne; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.874
Damit wird verkannt, dass hinsichtlich dieser Flächen keine Abweichung erteilt werden konnte, da bei der Erteilung einer Abweichung auf die von den Beigeladenen eingereichten Pläne abzustellen ist (vgl. BayVGH vom 16.8.2010 Az. 2 ZB 10.134 - juris).
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.544
Erfolgloses Nachbareilverfahren wegen Baugenehmigung und Befreiungen
Rn. 48 Der Senat weist für das Hauptsacheverfahren darauf hin, dass die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO auf eine Fläche einzelfallbezogen - unter der Prämisse, dass die Bebaubarkeit des benachbarten Grundstücks faktisch oder aufgrund rechtlicher Regelungen auf Dauer ausgeschlossen ist - in Betracht kommen kann, wenn diese als Zufahrt genutzt werden muss, um die straßenmäßige Erschließung eines Grundstücks sicherzustellen und wenn im Falle einer Bebauung diese Zuwegung vereitelt würde (BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 1 CS 93.1779 - BeckRS 1993, 10831;… B.v. 16.7.2001 - 14 ZS 01.1636 - juris Rn. 10;… B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - NVwZ-RR 2005, 389 = juris Rn. 18 ff.;… B.v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3335 - NVwZ-RR 2008, 80 = juris Rn. 22;… B.v. 23.8.2010 - 2 ZB 10.1216 - juris Rn. 14; B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris Rn. 3;… Hahn in Simon/Busse, BayBO, Stand: Oktober 2020, Art. 6 Rn. 78, 105 f.;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 61;… vgl. aber BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 9 ZB 07.1153 - juris Rn. 3 f. sowie Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: Sept. 2020, Art. 6 Rn. 100, wonach a l l e i n die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts für die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO nicht genügt).Soweit sich im Hauptsacheverfahren die Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO bestätigt, dürfte eine Nachbarschutzverletzung der Antragstellerin durch die streitgegenständliche Stützmauer und die dahinterliegende Auffüllung auch dann nicht in Betracht kommen, falls Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO analog zur Anwendung kommen sollte (…vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2007 a.a.O.; B.v. 22.2.2011 a.a.O. juris Rn. 5;… Schwarzer/König a.a.O.;… Hahn a.a.O. Rn. 79) und daher die als Abstandsfläche zu nutzende nicht überbaubare Wegfläche zwischen den Beigeladenen und dem Eigentümer des auf der südwestlichen Seite an die Wegfläche angrenzenden Grundstücks (FlNr. …*) hälftig aufzuteilen wäre.
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.545
Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage mit …
Der Senat weist für das Hauptsacheverfahren darauf hin, dass die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO auf eine Fläche einzelfallbezogen - unter der Prämisse, dass die Bebaubarkeit des benachbarten Grundstücks faktisch oder aufgrund rechtlicher Regelungen auf Dauer ausgeschlossen ist - in Betracht kommen kann, wenn diese als Zufahrt genutzt werden muss, um die straßenmäßige Erschließung eines Grundstücks sicherzustellen und wenn im Falle einer Bebauung diese Zuwegung vereitelt würde (BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 1 CS 93.1779 - BeckRS 1993, 10831;… B.v. 16.7.2001 - 14 ZS 01.1636 - juris Rn. 10;… B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - NVwZ-RR 2005, 389 = juris Rn. 18 ff.;… B.v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3335 - NVwZ-RR 2008, 80 = juris Rn. 22;… B.v. 23.8.2010 - 2 ZB 10.1216 - juris Rn. 14; B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris Rn. 3;… Hahn in Simon/Busse, BayBO, Stand: Oktober 2020, Art. 6 Rn. 78, 105 f.;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 61;… vgl. aber BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 9 ZB 07.1153 - juris Rn. 3 f. sowie Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: Sept. 2020, Art. 6 Rn. 100, wonach a l l e i n die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts für die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO nicht genügt).…, die dahinterliegende Auffüllung und das neu zu errichtende Gebäude auch dann nicht in Betracht kommen, falls Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO analog zur Anwendung kommen sollte (…vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2007 a.a.O.; B.v. 22.2.2011 a.a.O. juris Rn. 5;… Schwarzer/König a.a.O.;… Hahn a.a.O. Rn. 79) und daher die als Abstandsfläche zu nutzende nicht überbaubare Wegfläche zwischen den Beigeladenen und den Eigentümern der auf der südwestlichen Seite an die Wegfläche angrenzenden Grundstücke (insbes. der FlNr. …*) hälftig aufzuteilen wäre.
- OVG Saarland, 24.09.2012 - 2 A 223/12
Verlagerung der Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück
Dauerhafte und in absehbarer Zeit nicht ausräumbare rechtliche Hindernisse, wie sie etwa der VGH München(vgl. VGH München, Beschluss vom 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 -, bei juris) in einer der vom Kläger angeführten Entscheidungen für eine Zufahrt "mit Blick auf die spezielle Lage als Hinterliegergrundstück bzw. im Innern eines Quartiers und der umliegenden Bebauung" hergeleitet hat, sind vorliegend nicht zu erkennen.Die bereits erwähnte, zeitlich jüngste Entscheidung vom Februar 2011(vgl. VGH München, Beschluss vom 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 -, bei juris) betrifft im Ansatz eine unter Bejahung der Abweichungsvoraussetzungen erteilte und vom Nachbarn angefochtene Baugenehmigung und verweist auf die ständige Rechtsprechung des VGH München, wonach ein "Grundstück" dann nicht "überbaut" werden kann, wenn aufgrund "besonderer rechtlicher Umstände anzunehmen ist, dass auf ihm nicht nur gegenwärtig, sondern auf nicht absehbare Zeit abstandsflächenpflichtige Anlagen nicht errichtet werden dürfen".
- VG Ansbach, 28.04.2022 - AN 3 K 20.01168
Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen
In entsprechender Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO wird ein privates Wegegrundstück den benachbarten bebaubaren Grundstücken zu gleichen Teilen zugeordnet und diese können den Weg jeweils bis zur Hälfte für ihre Abstandsflächen beanspruchen (…vgl. zu der gesamten Thematik BayVGH, B.v. 7.2.2020 - 15 CS 19.2013 - juris Rn. 43;… B.v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3335 - juris Rn. 22; B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris Rn. 5). - VG München, 18.07.2024 - M 11 K 21.6586
Nachbarklage, Erweiterung eines Balkons, Erstreckung der Abstandsflächen auf eine …
Es muss hierbei aufgrund besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Umstände des Einzelfalls sichergestellt sein, dass auf den den fehlenden Abstandsflächen entsprechenden Teilflächen des Nachbargrundstücks nicht nur gegenwärtig, sondern auf Dauer weder Gebäude noch sonstige abstandsflächenpflichtige Anlagen errichtet werden dürfen und auch keine Überlappung von erforderlichen Abstandsflächen für vorhandene oder rechtlich zulässige Anlagen eintritt (…vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 18;… B.v. U.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330 - juris Rn. 45; B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris Rn. 3;… U.v. 15.5.2006 - 1 B 04.1893 - Rn. 23 ff.).Rn. 33 5.3 Eine aus tatsächlichen Gründen gesicherte Unbebaubarkeit wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, wie insbesondere der vorhandenen Bebauung und des Zuschnitts der Grundstücke sowie etwaiger (alternativer) Erschließungsmöglichkeiten - regelmäßig für Wegegrundstücke angenommen, die zur Erschließung sog. Hinterliegergrundstücke auf unabsehbare Zeit erhalten bleiben müssen (vgl. etwa BayVGH B.v. 14.7.1993 - 1 CS 93.1779 - BeckRS 1993, 10831; B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340; B.v. 23.8.2020 - 2 ZB 10.1216; B.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330; BayVGH, B.v. 30.4.2007 -1 CS 06.3335; BayVGH Bv. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - jew. juris).
- VG Ansbach, 14.09.2022 - AN 3 K 21.00008
Terassenüberdachung als Aufenthaltsraum - Abstandsflächen
Anderenfalls wird die nicht überbaubare Wegefläche in vollem Umfang den Eigentümern des Privatgrundstücks und ihren Baugrundstücken zugeordnet (…vgl. zu der gesamten Thematik BayVGH, B.v. 7.2.2020 - 15 CS 19.2013 - juris Rn. 43;… B.v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3335 - juris Rn. 22; B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066
Berufungszulassungsantrag - Rechtsschutz gegen Baugenehmigung
Entscheidend ist, dass auf dem Grundstück nicht nur gegenwärtig, sondern auf nicht absehbare Zeit abstandsflächenpflichtige Anlagen nicht errichtet werden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris m.w.N.).
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