Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ernstliche Zweifel; Spielhalle; faktisches Mischgebiet; überwiegend gewerblich genutzter Bereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 03.08.2011 - M 9 K 10.2573
- VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 16.10.2007 - 2 ZB 07.1996
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende Prägung angenommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 2 ZB 07.1996 - juris).Die unterschiedlichen Geschosse können dabei nicht als Teile des Baugebiets angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 2 ZB 07.1996 - juris).
Die von der Klägerseite vertretene "horizontale Gebietsteilung" findet weder rechtlich (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 2 ZB 07.1996 - juris) noch tatsächlich eine Stütze, da jedenfalls nicht durchgängig im Gebietsumgriff eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoßbereich besteht.
- BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 179.93
Bewertungsmerkmale zur Bestimmung der überwiegenden Prägung durch gewerbliche …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
Zwar ist die Frage der überwiegenden Prägung durch gewerbliche Nutzungen nicht stets dann schon zu verneinen, wenn der prozentuale Anteil der jeweils grundstücksbezogen ermittelten gewerblich genutzten Geschoßflächen gegenüber dem Anteil der der Wohnnutzung dienenden Geschoßflächen rechnerisch kein Übergewicht hat (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179.93 - UPR 1994, 262).Dabei kann auch von Bedeutung sein, in welchem Maß die Erdgeschoßebene gewerblich genutzt wird und inwieweit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179.93 - UPR 1994, 262; BayVGH, U.v. 17.3.2005 - 25 B 01.624 - juris).
- VGH Bayern, 17.03.2005 - 25 B 01.624
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
Erforderlich ist eine Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung aller gebietsprägenden Faktoren, aus der sich ergibt, ob die gewerblichen Nutzungen im betreffenden Gebietsteil vorherrschen (vgl. BayVGH, U.v. 17.3.2005 - 25 B 01.624 - juris).Dabei kann auch von Bedeutung sein, in welchem Maß die Erdgeschoßebene gewerblich genutzt wird und inwieweit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179.93 - UPR 1994, 262; BayVGH, U.v. 17.3.2005 - 25 B 01.624 - juris).
- VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
Vorbescheid; Rücksichtnahmegebot; Gebäudetiefe; Sozialabstand; Abweichung; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378). - VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378). - VGH Bayern, 18.08.1995 - 26 B 94.952
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
Vielmehr kommt es auch qualitativ darauf an, um welche Art von Gewerbe es sich handelt und wie dieses in dem Gebiet und in den einzelnen Gebäuden verteilt ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.8.1995 - 26 B 94.952 - juris).
- VG Düsseldorf, 22.08.2016 - 28 K 3867/15
Baugenehmigung Nutzungsänderung Wettbüro Schwellenwert Nutzfläche …
Rn. 68 BayVGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 2 ZB 11.2321 - juris. - VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4014/15
Erteilung einer Baugenehmigung für eine Werbegroßfläche - Wiederaufgreifen des …
Es kommt auch qualitativ darauf an, um welche Art von Gewerbe es sich handelt und wie dieses im Gebiet und in den einzelnen Häusern verteilt ist (BayVGH, Beschluss vom 60.02.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris). - VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01543
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Wettbüro
Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486; BayVGH, B.v. 6.2.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris).
- OVG Thüringen, 18.10.2022 - 1 KO 775/18
Abgrenzung sonstige Vergnügungsstätte von kerngebietstypischer Vergnügungsstätte
Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (vgl. BVerwG Beschluss vom 7. Februar 1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486; BayVGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 2 ZB 11.2321 - zitiert nach juris). - VG Berlin, 28.04.2014 - 19 K 146.13
Bauordnungsrecht - Zulässigkeit eines Wettbüros; Vergnügungsstätte; Ausnahme
Die Beurteilung einer überwiegenden gewerblichen Prägung erfordert eine Gesamtbetrachtung, die nicht allein anhand einer grundstücksbezogenen Betrachtung oder einer rechnerischen Gegenüberstellung der gewerblich genutzten Geschossflächen und der Wohngeschossflächen oder der Baumassen erfolgen kann, sondern die Einbeziehung aller gebietsprägenden Faktoren erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - BVerwG 4 B 179/93 -, NVwZ-RR 1994, 486; Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - VGH 2 ZB 11.2321 -, juris Rn. 7). - VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4041/15
Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit, …
Es kommt auch qualitativ darauf an, um welche Art von Gewerbe es sich handelt und wie dieses im Gebiet und in den einzelnen Häusern verteilt ist (BayVGH, Beschluss vom 60.02.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris). - VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437
Nutzungsänderung der Teilfläche eines Vereinslokals zu Wettbüro und Lager
Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (vgl. BVerwG B.v. 7.2.1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486; BayVGH B.v. 6.2.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris). - VG Göttingen, 08.10.2015 - 2 A 231/14
Mischgebiet; überwiegend gewerbliche Nutzung; Wettbüro; kerngebietstypisches …
Es kommt auch qualitativ darauf an, um welche Art von Gewerbe es sich handelt und wie dieses im Gebiet und in den einzelnen Häusern verteilt ist (BayVGH, Beschluss vom 6.2.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris). - VG Würzburg, 23.01.2025 - W 5 K 24.734
Verpflichtungsklage, Baugenehmigung, faktisches Mischgebiet, nicht …
Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486; BayVGH, B.v. 6.2.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris Rn. 7;… B.v. 16.10.2007 - 2 ZB 07.1996 - juris Rn. 3). - VG Ansbach, 09.04.2014 - AN 9 K 13.01367
Baurecht; erfolgreiche Verpflichtungsklage; nicht kerngebietstypische …
Es kommt auch qualitativ darauf an, um welche Art von Gewerbe es sich handelt und wie dieses im Gebiet und in den einzelnen Häusern verteilt ist (BayVGH, B.v. 6.2.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris).
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