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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2588
VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321 (https://dejure.org/2013,2588)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321 (https://dejure.org/2013,2588)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 2 ZB 11.2321 (https://dejure.org/2013,2588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ernstliche Zweifel; Spielhalle; faktisches Mischgebiet; überwiegend gewerblich genutzter Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 16.10.2007 - 2 ZB 07.1996
    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
    Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende Prägung angenommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 2 ZB 07.1996 - juris).

    Die unterschiedlichen Geschosse können dabei nicht als Teile des Baugebiets angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 2 ZB 07.1996 - juris).

    Die von der Klägerseite vertretene "horizontale Gebietsteilung" findet weder rechtlich (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 2 ZB 07.1996 - juris) noch tatsächlich eine Stütze, da jedenfalls nicht durchgängig im Gebietsumgriff eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoßbereich besteht.

  • BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 179.93

    Bewertungsmerkmale zur Bestimmung der überwiegenden Prägung durch gewerbliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
    Zwar ist die Frage der überwiegenden Prägung durch gewerbliche Nutzungen nicht stets dann schon zu verneinen, wenn der prozentuale Anteil der jeweils grundstücksbezogen ermittelten gewerblich genutzten Geschoßflächen gegenüber dem Anteil der der Wohnnutzung dienenden Geschoßflächen rechnerisch kein Übergewicht hat (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179.93 - UPR 1994, 262).

    Dabei kann auch von Bedeutung sein, in welchem Maß die Erdgeschoßebene gewerblich genutzt wird und inwieweit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179.93 - UPR 1994, 262; BayVGH, U.v. 17.3.2005 - 25 B 01.624 - juris).

  • VGH Bayern, 17.03.2005 - 25 B 01.624
    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
    Erforderlich ist eine Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung aller gebietsprägenden Faktoren, aus der sich ergibt, ob die gewerblichen Nutzungen im betreffenden Gebietsteil vorherrschen (vgl. BayVGH, U.v. 17.3.2005 - 25 B 01.624 - juris).

    Dabei kann auch von Bedeutung sein, in welchem Maß die Erdgeschoßebene gewerblich genutzt wird und inwieweit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179.93 - UPR 1994, 262; BayVGH, U.v. 17.3.2005 - 25 B 01.624 - juris).

  • VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289

    Vorbescheid; Rücksichtnahmegebot; Gebäudetiefe; Sozialabstand; Abweichung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378).
  • VGH Bayern, 18.08.1995 - 26 B 94.952
    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321
    Vielmehr kommt es auch qualitativ darauf an, um welche Art von Gewerbe es sich handelt und wie dieses in dem Gebiet und in den einzelnen Gebäuden verteilt ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.8.1995 - 26 B 94.952 - juris).
  • VG Düsseldorf, 22.08.2016 - 28 K 3867/15

    Baugenehmigung Nutzungsänderung Wettbüro Schwellenwert Nutzfläche …

    Rn. 68 BayVGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 2 ZB 11.2321 - juris.
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4014/15

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Werbegroßfläche - Wiederaufgreifen des …

    Es kommt auch qualitativ darauf an, um welche Art von Gewerbe es sich handelt und wie dieses im Gebiet und in den einzelnen Häusern verteilt ist (BayVGH, Beschluss vom 60.02.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris).
  • VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01543

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Wettbüro

    Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486; BayVGH, B.v. 6.2.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris).
  • OVG Thüringen, 18.10.2022 - 1 KO 775/18

    Abgrenzung sonstige Vergnügungsstätte von kerngebietstypischer Vergnügungsstätte

    Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (vgl. BVerwG Beschluss vom 7. Februar 1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486; BayVGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 2 ZB 11.2321 - zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 28.04.2014 - 19 K 146.13

    Bauordnungsrecht - Zulässigkeit eines Wettbüros; Vergnügungsstätte; Ausnahme

    Die Beurteilung einer überwiegenden gewerblichen Prägung erfordert eine Gesamtbetrachtung, die nicht allein anhand einer grundstücksbezogenen Betrachtung oder einer rechnerischen Gegenüberstellung der gewerblich genutzten Geschossflächen und der Wohngeschossflächen oder der Baumassen erfolgen kann, sondern die Einbeziehung aller gebietsprägenden Faktoren erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - BVerwG 4 B 179/93 -, NVwZ-RR 1994, 486; Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - VGH 2 ZB 11.2321 -, juris Rn. 7).
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4041/15

    Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit, …

    Es kommt auch qualitativ darauf an, um welche Art von Gewerbe es sich handelt und wie dieses im Gebiet und in den einzelnen Häusern verteilt ist (BayVGH, Beschluss vom 60.02.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris).
  • VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437

    Nutzungsänderung der Teilfläche eines Vereinslokals zu Wettbüro und Lager

    Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (vgl. BVerwG B.v. 7.2.1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486; BayVGH B.v. 6.2.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris).
  • VG Göttingen, 08.10.2015 - 2 A 231/14

    Mischgebiet; überwiegend gewerbliche Nutzung; Wettbüro; kerngebietstypisches …

    Es kommt auch qualitativ darauf an, um welche Art von Gewerbe es sich handelt und wie dieses im Gebiet und in den einzelnen Häusern verteilt ist (BayVGH, Beschluss vom 6.2.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris).
  • VG Würzburg, 23.01.2025 - W 5 K 24.734

    Verpflichtungsklage, Baugenehmigung, faktisches Mischgebiet, nicht …

    Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486; BayVGH, B.v. 6.2.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris Rn. 7;… B.v. 16.10.2007 - 2 ZB 07.1996 - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 09.04.2014 - AN 9 K 13.01367

    Baurecht; erfolgreiche Verpflichtungsklage; nicht kerngebietstypische …

    Es kommt auch qualitativ darauf an, um welche Art von Gewerbe es sich handelt und wie dieses im Gebiet und in den einzelnen Häusern verteilt ist (BayVGH, B.v. 6.2.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris).
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