Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.01.2014 - 2 ZB 12.1142 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ernstliche Zweifel; Gebot der Rücksichtnahme
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 2 ZB 12.1142
Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme begründet, hängt nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, v. 28.10.1993 - 4 C 5/93 - NVwZ 1994, 686; BayVGH, B.v. 25.10.2010 - 2 CS 10.2344 - juris) wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. - VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289
Vorbescheid; Rücksichtnahmegebot; Gebäudetiefe; Sozialabstand; Abweichung; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 2 ZB 12.1142
Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378). - VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 2 ZB 12.1142
Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378). - VGH Bayern, 25.10.2010 - 2 CS 10.2344
Biogasanlage; Gebot der Rücksichtnahme (Geruch, Lärm)
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 2 ZB 12.1142
Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme begründet, hängt nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, v. 28.10.1993 - 4 C 5/93 - NVwZ 1994, 686; BayVGH, B.v. 25.10.2010 - 2 CS 10.2344 - juris) wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. - VGH Bayern, 12.04.2000 - 23 ZB 00.643
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 2 ZB 12.1142
Rn. 7 2. Die Rechtssache weist auch keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), denn sie verursacht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine größeren, d.h. überdurchschnittlichen, das normale Maß nicht unerheblich übersteigenden Schwierigkeiten und es handelt sich auch nicht um einen besonders unübersichtlichen oder kontroversen Sachverhalt, bei dem noch nicht abzusehen ist, zu welchem Ergebnis ein künftiges Berufungsverfahren führen wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 23 ZB 00.643 - juris).
- VG Ansbach, 18.03.2015 - AN 9 K 14.01312
Baurecht
Vor allem hat er keinen Rechtsanspruch darauf, dass Räume, Fenster, Balkone oder Dachgauben des Bauvorhabens so angeordnet werden, dass sein Grundstück nicht oder nur eingeschränkt eingesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2011 - 2 ZB 10.2289 - juris; B.v. 21.1.2015 - 2 ZB 12.1142 - juris).Unbenommen bleibt es der Klägerin, zur Selbsthilfe zu greifen und beispielsweise durch eine entsprechende Bepflanzung oder Vorhänge eine Einsicht in ihre Wohnräume zu verhindern (vgl. auch BayVGH, B.v. 21.1.2014 - 2 ZB 12.1142; B.v. 9. Juni 2011 - 2 ZB 10.2289; B.v. 7.10.2010 - 2 B 09.328 - alle juris).
- VG Gelsenkirchen, 08.04.2016 - 9 K 3849/14
Verwirkung Abstandfläche Vordach Rücksichtnahme
Rn. 41 Vgl. hierzu etwa OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 2012 - 2 A 723/11 -, juris Rn. 67; Hess. VGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - 3 N 1894/02 -, juris Rn. 27; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 ZB 12.1142 -, juris Rn. 5. - VG Augsburg, 19.04.2022 - Au 9 E 22.948
Vorläufiger Rechtsschutz, immissionsschutzrechtliche Nachbarstreitigkeit, …
Da Maßnahmen zur Minderung des Baulärms auf Seiten der Beigeladenen nicht offensichtlich vorhanden sind, obliegt es den von den Gleisbauarbeiten Betroffenen im durchaus überschaubaren Zeitraum der Bauarbeiten (19. April bis 21. April 2022) Selbsthilfemaßnahmen wie beispielsweise Geschlossenhalten der Fenster zu ergreifen (vgl. hierzu in der baurechtlichen Rechtsprechung BayVGH, B.v. 21.1.2014 - 2 ZB 12.1142 - juris Rn. 5;… OVG NW, U.v. 29.10.2012 - 2 A 723/11 - juris Rn. 67;… HessVGH, U.v. 8.7.2004 - 3 N 1894/02 - juris Rn. 27). - VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 K 13.2147
Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsanordnung
Es liegt nicht eine Steigerung der Einsichtmöglichkeit gegenüber der genehmigten Eingabeplanung mit dem darin vorgesehenen Geländeverlauf vor (vgl. BayVGH, B. v. 21.1.2014 - 2 ZB 12.1142).
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