Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.07.2012 - 2 ZB 12.1209 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen; Abweichung von Abstandsflächen; Gebot der Rücksichtnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 08.06.2010 - 9 B 08.3162
Abweichung; Abstandsfläche; fingierte Wandhöhe; Geländeoberfläche; unvollständige …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 2 ZB 12.1209
Rn. 6 Der Nachbar hat grundsätzlich keinen materiellen Anspruch darauf, dass der Bauantragsteller einwandfreie Bauvorlagen einreicht (vgl. BayVGH vom 8.6. 2010 Az. 9 B 08.3162 - juris).Eine Baugenehmigung ist nur dann aufzuheben, wenn sich wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig feststellen lassen und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH vom 8.6. 2010 Az. 9 B 08.3162 - juris; vom 20.6. 2008 Az. 15 CS 08.1088 - juris).
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 8.6.2010 (Az. 9 B 08.3162 - juris) besagt ausdrücklich, dass der Nachbar keinen materiellen Anspruch darauf hat, dass der Bauantragsteller einwandfreie Bauvorlagen einreicht.
- VGH Bayern, 05.12.2011 - 2 CS 11.1902
Beschwerde; Nachbar; Abweichung; Abstandsflächen; Denkmalschutz; Brandschutz
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 2 ZB 12.1209
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 5.12.2011 Az. 2 CS 11.1902 - juris; vom 13.2. 2002 Az. 2 CS 01.1506 - juris), dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen. - VGH Bayern, 28.09.2010 - 2 CS 10.1760
Art. 68 Abs. 1 S. 1 HS. 2 BauO BY vermittelt keinen Drittschutz
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 2 ZB 12.1209
Es handelt sich vielmehr um eine Befugnisnorm und Ermessensvorschrift für die Bauaufsichtsbehörde, die keinen Drittschutz vermittelt (vgl. BayVGH vom 28.9. 2010 Az. 2 CS 10.1760 BayVBl 2011, 147; vom 7.2. 2011 Az. 2 ZB 11.11 - juris).
- VGH Bayern, 13.03.2002 - 2 CS 01.1506
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 2 ZB 12.1209
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 5.12.2011 Az. 2 CS 11.1902 - juris; vom 13.2. 2002 Az. 2 CS 01.1506 - juris), dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen. - VGH Bayern, 07.02.2011 - 2 ZB 11.11
Baugenehmigung; Prüfungsumfang
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 2 ZB 12.1209
Es handelt sich vielmehr um eine Befugnisnorm und Ermessensvorschrift für die Bauaufsichtsbehörde, die keinen Drittschutz vermittelt (vgl. BayVGH vom 28.9. 2010 Az. 2 CS 10.1760 BayVBl 2011, 147; vom 7.2. 2011 Az. 2 ZB 11.11 - juris). - VGH Bayern, 12.04.2000 - 23 ZB 00.643
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 2 ZB 12.1209
Rn. 18 2. Die Rechtssache weist auch keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), denn sie verursacht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine größeren, d.h. überdurchschnittlichen, das normale Maß nicht unerheblich übersteigenden Schwierigkeiten und es handelt sich auch nicht um einen besonders unübersichtlichen oder kontroversen Sachverhalt, bei dem noch nicht abzusehen ist, zu welchem Ergebnis ein künftiges Berufungsverfahren führen wird (vgl. BayVGH vom 12.4. 2000 Az. 23 ZB 00.643 - juris). - VGH Bayern, 20.06.2008 - 15 CS 08.1088
Klage gegen Baugenehmigung für den Nachbarn; Antrag auf Anordnung der …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 2 ZB 12.1209
Eine Baugenehmigung ist nur dann aufzuheben, wenn sich wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig feststellen lassen und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH vom 8.6. 2010 Az. 9 B 08.3162 - juris; vom 20.6. 2008 Az. 15 CS 08.1088 - juris).
- VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547
Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus
Im Übrigen hängt die Frage, wie eine Atypik beschaffen sein muss, um eine Abweichung gem. Art. 63 i.V. mit Art. 6 BayBO rechtfertigen zu können, auch mit Blick auf ein kumulatives Zusammenwirken verschiedener Umstände typischerweise von den jeweils konkreten Umständen des Einzelfalls ab, sodass eine diesbezügliche Frage von vornherein über den jeweiligen Einzelfall hinaus nicht bedeutsam sein kann (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 2 ZB 12.1209 - juris Rn. 13, 19). - OVG Sachsen, 08.11.2018 - 1 A 175/18
Zustellung; Widerspruchsbescheid; Baugenehmigung; Fiktion; Nachbarschutz
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Einzelne die Beachtung der Verfahrensvorschriften um ihrer selbst willen erzwingen kann, unabhängig davon, ob er in einem materiellen Recht verletzt ist oder nicht (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. März 1999 - 4 A 7.98 -, juris Rn. 9 m. w. N.;… BayVGH, Beschl. v. 28. Dezember 2016 - 9 ZB 14.2853 -, juris Rn. 6; BayVGH Beschl.v. 23. Juli 2012 - 2 ZB 12.1209 -, juris Rn. 6;… BayVGH, Beschl. v. 5. Mai 2015 a. a. O.). - VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Aufhebung einer Genehmigung zur …
Die vom Beigeladenen aufgeworfenen Fragen, die auf die konkret rechtanwendungsbezogene Klärung zielen, ob ein bestehender Festsaal, der (nach der Behauptung des Beigeladenen) nicht permanent, sondern nur für einzelne, besondere Veranstaltungen bewirtschaftet werde, bei der Beurteilung der Gebietsbezogenheit zu berücksichtigen ist oder unberücksichtigt bleiben muss, hängt typischerweise von den jeweils konkreten Umständen des Einzelfalls ab, sodass eine diesbezügliche Frage von vornherein über den jeweiligen Einzelfall hinaus nicht bedeutsam sein kann (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 2 ZB 12.1209 - juris Rn. 19).
- VGH Bayern, 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987
Gemeindliches Vorkaufsrecht für ein im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche …
Die konkrete Frage, ob - wie die Beklagte meint - im vorliegenden Fall die Beschlussfassung des zuständigen Ausschusses, die dringliche Anordnung des ersten Bürgermeisters vom 27. November 2018 oder die zuvor bereits am 26. November 2018 erfolgte Anweisung des Ersten Bürgermeisters an die Verwaltung, ein Honorarangebot für die Aufstellung eines Bebauungsplans einzuholen, als Maßnahmen anzusehen seien, mit denen die Gemeinde im o.g. Sinn habe erkennen lassen, dass sie alsbald diejenigen Schritte vornehmen werde, die erforderlich seien, um das städtebauliche Ziel zu verwirklichen, betrifft speziell die hier vorliegende konkrete Fallkonstellation und ist daher über den konkreten Einzelfall hinaus nicht bedeutsam (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 2 ZB 12.1209 - juris Rn. 19;… B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 17.04.2020 - 15 ZB 19.2388
Bauaufsichtliches Einschreiten wegen Abstandsflächenunterschreitung - …
Zudem hängt die aus Sicht des Verwaltungsgerichts hier entscheidungstragende Frage (s.o.), ob und unter welchen Voraussetzungen eine Dachfortführung noch als untergeordnetes Bauteil angesehen werden kann (oder nicht) und deshalb der abstandsrechtlichen Privilegierung des Art. 6 Abs. 8 Nr. 1 BayBO unterfällt (oder nicht), typischerweise von den jeweils konkreten Umständen des Einzelfalls ab, sodass diese Frage von vornherein über den jeweiligen Einzelfall hinaus nicht bedeutsam sein kann (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 2 ZB 12.1209 - juris Rn. 19;… B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 28.12.2016 - 9 ZB 14.2853
Nachbarklage gegen Baugenehmigung
Einen darüber hinausgehenden materiellen Anspruch darauf, dass der Bauantragsteller einwandfreie Bauvorlagen einreicht, hat der Nachbar grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH, U. v. 8.6.2010 - 9 B 08.3162 - juris Rn.21; B. v. 23.7.2012 - 2 ZB 12.1209 - juris Rn. 6). - VG Ansbach, 25.11.2021 - AN 3 K 20.02587
Abgrenzung zwischen Dachterrasse einer Grenzgarage und Balkon eines Wohngebäudes, …
Art. 6 Abs. 7 BayBO soll Flächen für bestimmte Nebenanlagen schaffen (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 2 ZB 12.1209 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 23.07.2012 - 2 CS 12.1063
Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis; Baufertigstellung; Rechtskräftige …
Rn. 4 2. Im Übrigen fehlt auch das Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick darauf, dass mit Beschluss vom selben Tag (Az. 2 ZB 12.1209) der Antrag auf Zulassung der Berufung unanfechtbar zurückgewiesen wurde. - VG München, 14.01.2025 - M 1 K 22.2543
Nachbarklage (erfolglos), Stützmauer, aufgesetztes Zaunelement, Hanglage, …
Eine Baugenehmigung ist nur dann aufzuheben, wenn sich wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig feststellen lassen und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht ausgeschlossen werden kann (BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 2 ZB 12.1209 - juris Rn. 6).
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