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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 12.1544   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24266
VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 12.1544 (https://dejure.org/2013,24266)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.09.2013 - 2 ZB 12.1544 (https://dejure.org/2013,24266)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. September 2013 - 2 ZB 12.1544 (https://dejure.org/2013,24266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorbescheid; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Innenbereich; Einfügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 12.1544
    Auch hat das Erstgericht entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5) auf den Bebauungsplan als Gesamtheit abgestellt und nicht nur isoliert auf einzelne Grundstücke, so wie von der Beklagtenseite ohne nähere Begründung vorgetragen.
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit, …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 12.1544
    Wie bereits unter Ziffer 1.a) dargestellt, handelt es sich nicht um eine singuläre planwidrige Nutzung auf einer Teilfläche, so dass ein Abweichen von der von der Beklagtenseite zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (vgl. B.v. 21.12.1999 - 4 BN 48.99 - NVwZ-RR 2000, 411; B.v. 3.12.1998 - 4 CN 3.97 - BVerwGE 108, 71) nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 12.1544
    Wie bereits unter Ziffer 1.a) dargestellt, handelt es sich nicht um eine singuläre planwidrige Nutzung auf einer Teilfläche, so dass ein Abweichen von der von der Beklagtenseite zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (vgl. B.v. 21.12.1999 - 4 BN 48.99 - NVwZ-RR 2000, 411; B.v. 3.12.1998 - 4 CN 3.97 - BVerwGE 108, 71) nicht gegeben ist.
  • VGH Bayern, 12.04.2000 - 23 ZB 00.643
    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 12.1544
    Rn. 9 2. Die Rechtssache weist auch keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), denn sie verursacht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine größeren, d.h. überdurchschnittlichen, das normale Maß nicht unerheblich übersteigenden Schwierigkeiten und es handelt sich auch nicht um einen besonders unübersichtlichen oder kontroversen Sachverhalt, bei dem noch nicht abzusehen ist, zu welchem Ergebnis ein künftiges Berufungsverfahren führen wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 23 ZB 00.643 - juris).
  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 2 ZB 09.1294

    Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzungen; Baugrenzen; Befreiung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 12.1544
    Rn. 5 Mit der Beklagten ist allerdings davon auszugehen, dass die Herausnahme des Bereichs südlich der D...straße und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 für diesen Teil für sich genommen noch nicht die Funktionslosigkeit des verbliebenen Bereichs des Baulinienplans Nr. IV begründen können, da es sich insoweit um eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse und nicht der tatsächlichen Verhältnisse handelt (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2011 - 2 ZB 09.1294 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2020 - 2 B 10.17

    Isolierte Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung; maßgebliches Gebiet; Aufgabe …

    Sie baut aber auf einer quantitativen Betrachtung der Entwicklung auf (vgl. auch Ohlendorf, Das Grundeigentum 2018, 1507, 1510; vgl. ferner: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16. Mai 2017 - OVG 2 S 5.17 -, juris Rdn. 9; BayVGH, Beschluss vom 9. September 2013 - 2 ZB 12.1544 -, juris Rdn. 6; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 02. September 2009 - 8 A 10291/09 -, juris Rdn. 24 ff.).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu …

    Bei einer unterschiedlichen Bebauung ohne gemeinsame vordere oder hintere Gebäudeflucht kann von einer faktischen vorderen bzw. rückwärtigen Baugrenze grundsätzlich nicht gesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 2 ZB 12.1544 - juris Rn. 8;… B.v. 3.3.2016 a.a.O. juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 2 B 3.17

    Einfügen eines Vorhabens in die nähere Umgebung; Feststellung faktischer …

    Zudem kann bei einer höchst unterschiedlichen Bebauung ohne gemeinsame vordere oder hintere Gebäudeflucht nicht von einer faktischen vorderen oder rückwärtigen Baugrenze gesprochen werden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. September 2013 - 2 ZB 12.1544 -, juris Rn. 8).
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